2017

ÖPNV in Norderstedt: U-Bahn nach Kaltenkirchen verlängern

node metatags
Verkehr, Bus, Bahn
Ausgabe

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Die Stadtvertretung soll sich dafür einsetzen und entsprechende Beschlüsse fassen, dass die U-Bahn nach Kaltenkirchen verlängern wird.

Hinweise der Verwaltung
wird nicht geprüft

ÖPNV in Nordstedt: Direkte Bahn-Verbindung nach Kiel einführen

node metatags
Verkehr, Bus, Bahn
Ausgabe

Mittlere Bewertung

-0,3
Anzahl Wertungen: 181

Die Stadtvertretung soll sich dafür einsetzen, dass eine direkte Bahn-Verbindung von Norderstedt in die Landeshauptstadt Kiel hergestellt wird.

Hinweise der Verwaltung
wird nicht geprüft

Tourismus ja, Freizeitlärm nein - Freizeitlärm im Lärmaktionsplan berücksichtigen

node metatags
Ordnung, Sicherheit
Ausgabe

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-0,2
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Ruhe ist ein Beitrag zur Lebensqualität. Deshalb ist es am besten, wenn Lärm erst gar nicht entsteht. Bei städtischen Planungen wird geprüft, wie Lärmbelastungen nach Möglichkeit vermieden werden können. Dieser Textabschnitt ist unter der Überschrift "Vorsorgender Lärmschutz" auf der Webseite der Stadt zu finden.

Für Lärm der durch Straßen-, Schienen- und Flugverkehr verursacht wird, trifft dies zu. Für Lärm durch Freizeitanlagen, Sportstätten und öffentliche Veranstaltungen aber nicht. Und zu dieser vierten Kategorie, dem Freizeitlärm, gehören zahlreiche Geräuscharten. In dieser Kategorie gibt es in Sachen Planung, Organisation, Einhaltung, Kontrolle und Verantwortlichkeit erhebliche Defizite. Nicht alles, was im Sinne von Wirtschaft und Tourismus zum Wohl der Stadt und der öffentlichen Allgemeinheit errichtet und betrieben wird, ist für Dritte, und damit sind unsere Mitbürger gemeint, lärmschutzrechtlich verträglich.

Freizeitlärm sollte als vierte Kategorie im Lärmaktions- und minderungsplan aufgenommen und dessen gesamte Thematik sowie Prüfung dem Amt der Stadt Norderstedt Nachhaltiges Norderstedt übertragen werden.

Hinweise der Verwaltung
wird nicht geprüft

Rücklagenbildung für öffentliche Gebäude im Haushalt ermöglichen

node metatags
Abgaben, Steuern
Spar-Investition

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+0,6
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In den öffentlichen Haushalten ist nach dem Haushaltsrecht eine Rücklagenbildung für bestimmte Themen so nicht möglich. Deshalb sollte hier die Möglichkeit geschaffen werden, z.B. für die Instandhaltung von öffentlichen Gebäuden, wie z.B. für Schulen, einen Rücklagenfond zu bilden. Dieser müsste natürlich zweckgebunden sein.

Dies gäbe der Stadt die Möglichkeit, ihre Aufgaben zielgerechter durchzuführen und würde der Infrastruktur in Norderstedt gut tun. Solche Maßnahmen könnten nicht nur für Gebäude, sondern z.B. auch für Straßenbaumaßnahmen aufgelegt werden. Sicher kann dies Norderstedt nicht alleine entscheiden. Aber die Stadt könnte sich auf höherer Ebene (kommunal und Land) dafür einsetzten.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft

Stellungnahme der Verwaltung

Wie der Absender selbst angibt, ist eine solche Rücklagenbildung im Haushalt der Stadt haushaltsrechtlich nicht zulässig.

Darüber hinaus müssten die Zuführungen an einen solchen „Rücklagenfond“ im jeweiligen Ergebnisplan als Aufwendungen finanziert werden. Anders als viele andere Städte und Gemeinden gelingt es Norderstedt bisher immer einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Darüber hinaus werden in jedem Haushaltsjahr erhebliche Mittel für die Instandhaltung von Gebäuden und Straßen eingeplant.

Es besteht aber die Möglichkeit, ein sogenanntes „Sondervermögen“ , beispielsweise für die Schulgebäude zu bilden. Über diese Möglichkeit wird der Hauptausschuss in Kürze informiert und gegebenenfalls beraten.

wird teilweise umgesetzt

Mobilitätskonzept gemeinsam mit umliegenden Gemeinden erstellen

node metatags
Verkehr, Auto, LKW
kostenneutral

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Die Verkehrsbelastung in Norderstedt ist zur Hauptverkehrszeit immer unerträglicher. Es bedarf der Erstellung eines Mobilitätskonzeptes zusammen mit den umliegenden Gemeinde im Großraum Hamburg, um z.B. den vielen Berufspendlern Alternativen aufzuzeigen. Dies könnte z.B. ein flexibles Car-Sharing-System sein, welches auch gerne auf die Elektromobilität setzt. Dies würde die Verkehrsströme reduzieren, Stress der Anwohner und Pendler reduzieren und die Umweltbelastung reduzieren.
In dieses Konzept sollte auch gerne die Verbesserung der öffentlichen Verkehrsmittel mit einfließen, welches dann die Möglichkeiten weiter erhöht. Sinnvoller Weise macht man ein solches Konzept dann aber bitte gemeinsam mit den umliegenden Städten und Gemeinden. Auch die Stadt Hamburg sollte dabei mitwirken.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft

Stellungnahme der Verwaltung

Die Stadt Norderstedt hat mit dem rechtskräftig beschlossenen Lärmaktionsplan 2013-2018 ein „Mobilitätskonzept“, das die Ziele des Norderstedter Leitbilds zur Lärmminderungsplanung umsetzt. Der Lärmaktionsplan enthält ein flächendeckendes Maßnahmenprogramm aus technischen, baulichen, gestalterischen, verkehrsrechtlichen und organisatorischen Maßnahmen zur Lärmminderung. Das umfangreiche Planwerk setzt bei der Hauptlärmquelle Straßenverkehr an. Der Lärmaktionsplan erstreckt sich nicht nur auf belastete Gebiete, sondern schließt auch den Schutz von ruhigen Gebieten ein (Unterteilung in ruhige Achsen, wohnungsnahe Stadtoasen und großflächige Landschaftsräume).

Ab dem 13.09.17 wird es möglich sein, Car2go in Norderstedt zu nutzen. Es wird ein definiertes Geschäftsgebiet in Norderstedt-Mitte geben. Jedes Fahrzeug kann sowohl in diesem Bereich als auch im Hamburger Geschäftsgebiet beliebig abgestellt werden.

Es gibt bereits ein ÖPNV-Entwicklungskonzept, das gemeinsam mit den umliegenden Gemeinden erarbeitet wird. So sind die übergreifenden, integrierten ÖPNV-Entwicklungsansätze im gesetzlich definierten Regionalen Nahverkehrsplan (RNVP) des Kreises Segeberg verankert. In Norderstedt gibt es außerdem ein ÖPNV-Entwicklungskonzept („Optimierungspotenziale im Norderstedter Bus-ÖPNV“, SVG 2010), das die RNVP-Vorgaben konkretisiert. In Zusammenhang mit der Tesa-Ansiedlung wurde ein gutes Stück dieses Konzepts aufgegriffen und umgesetzt. Im Konzept werden auch weitere Perspektiven (z.B. flächendeckender, ganztägiger 20-Min.-Takt) aufgezeigt, die (sicherlich unter Berücksichtigung von Anpassungsbedarf durch aktuelle Entwicklungen) zukunftsweisend für die Norderstedter ÖPNV-Entwicklung sind. Als aktuelles Beispiel für die zwischen Kreis und Stadt koordinierte, partnerschaftliche ÖPNV-Weiterentwicklung sei die konzeptionelle ÖPNV-Planung für den Wohnstandort „Grüne Heyde“ genannt. Beispiele aus der nicht mehr ganz so jungen Vergangenheit sind die Neueinrichtung der weit ins Umland ausgreifenden Buslinien 594 Norderstedt Mitte – Quickborn – Pinneberg – Wedel, 295 Garstedt - Bönningstedt – Pinneberg, die Verlängerung der 378 von Glashütte über Tangstedt nach Norderstedt Mitte.

Bei all diesen Entwicklungsmaßnahmen haben Stadt und Kreis eng zusammengearbeitet. Integrationsverstärkend kommt hinzu, dass der gesamte Kreis, wie auch die übrigen schleswig-holsteinischen und niedersächsischen Hamburg-Randkreise und natürlich Hamburg selbst, zum Hamburger Verkehrsverbund (HVV) gehört. Der HVV managt u.a. zentrale Verbundthemen, darunter z.B. Tarif, Qualitätsmanagement, Marktkommunikation, E-Ticketing, Echtzeitauskunft. Auch angebotsplanerisch ist der HVV, gerade im direkten Verflechtungsgebiet um die Stadt Hamburg, ein wichtiger Kompetenzträger und Partner. Den angesprochenen Umstieg auf den ÖPNV zu befördern ist unter den im HVV organisierten Gebietskörperschaften ein unumstrittenes Ziel und wird innerhalb der bestehenden Strukturen mit Nachdruck verfolgt.

Auch im Radverkehr erfolgt eine verstärkte Vernetzung zwischen den umliegenden Gemeinden über das Leitprojekt Machtbarkeitsstudien zu Radschnellwegen der Metropolregion Hamburg. Die Radschnellwege dienen in erster Linie dazu, Pendlerverkehr vom Kfz-Verkehr auf das Fahrrad zu verlagern.

wird teilweise umgesetzt

Bürgerenergiepark als virtuelles Kraftwerk zusammen mit den Stadtwerken einführen

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Energie
Spar-Investition

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Es sollte ein Bürgerenergiepark als virtuelles Kraftwerk basierend auf neuen Energien errichtet werden. Bei diesem Projekt können sich Bürger an der Stromerzeugung durch Finanzmittel beteiligen und werden somit beteiligte Eigner der Anlage. Dabei erfolgt die Betriebsführung durch die Stadtwerke.

Norderstedt erlangt dadurch mehrere Vorteile:
- Stromerzeugung langfristig günstig und sauber
- lokale Stromerzeugung ohne Abhängigkeit von anderen Erzeugern und der Preisentwicklung
- Bürger, die lokal investieren und damit z.B. ihre Altersvorsorge aufbessern können
- Die Stadtwerke behalten nicht nur die Rolle des Betreibers und Versorgers für die Bürger, sondern können bei entsprechender Dimensionierung der Anlage durch den Verkauf überflüssigen Stroms Einnahmen für die Stadt generieren.

Zum virtuellen Kraftwerk siehe:
https://de.wikipedia.org/wiki/Virtuelles_Kraftwerk

Hinweise der Verwaltung
wird nicht geprüft

Bessere Stadtentwicklung im Bereich Verkehr erwirken

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Verkehr, Auto, LKW
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+0,8
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Die Planung unter anderem der Straßen wird scheinbar zu wenig in die anderen Stadtentwicklungsprozesse eingebunden.
Der Friedrichchsgaber Weg ist schon lange stark überlastet. Dann wird ein großes Neubaugebiet im Garstedter Dreieck eröffnet, welches viele neue Pendler auf dieser Strecke mit sich bringt.

Aber die Verkehrswege werden dem nicht entsprechend ausgebaut.

Dies ist nur ein Beispiel von vielen, die zeigen, dass die Bereiche der Stadtverwaltung nicht gut auf einander abgestimmt werden.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft

Stellungnahme der Verwaltung

Zunächst kann innerhalb der hauptamtlichen Verwaltung nicht nachvollzogen werden, welchen Zusammenhang diese subjektive Meinung / These mit dem Bürgerhaushalt hat.

Gleichwohl muss klargestellt werden, dass die Verkehrsplanung gleichberechtigt (zusammen mit der Grünplanung und der Stadtplanung) im Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr (gem. gültigem Verwaltungsgliederungsplan) angesiedelt ist. Demzufolge wird bei jeder Planung (z. B. Ansiedlung von Gewerbe- und Neubaugebieten) die „Straßen, Wege- und Verkehrsplanung“ stets in den Planungsprozess eingebunden.

Konkret auf die Entwicklung des neuen Baugebietes im „Garstedter Dreieck“ ist zu sagen, dass hierfür seinerzeit ein Bebauungsplan aufgestellt wurde, in dem eine umfangreiche und auch rechtlich vorgeschriebene Abstimmung aller Fachbereiche, wie Stadtplanung, Verkehrsplanung, Betriebsamt, Nachhaltiges Norderstedt, Ordnungsamt sowie Natur und Landschaft erfolgte. Parallel dazu wurden die zuständigen politischen Gremien der Stadt Norderstedt (Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr und Stadtvertretung) und die Träger öffentlicher Belange ebenfalls an dem Prozess formal beteiligt. Weiterhin wurden die Bürger (in Form von öffentlichen Veranstaltungen und Planauslegungen) eingebunden.
In derartigen Baurechtsverfahren wird somit die Öffentlichkeit ebenso angehört wie die zuvor genannten Einrichtungen.
Verkehrs- und Lärmprognosen gehören dabei standardmäßig zu den verschiedenen gutachterlichen Prüfungen, die eine Basis für das B-Plan-Verfahren und die dazugehörigen Meinungsbildungsprozesse darstellen.

Die endgültige Entscheidung über die daraus folgende zukünftige Verkehrsraumgestaltung und die baulichen Ausnutzungen treffen die politischen Entscheidungsträger der Stadt Norderstedt.

Für den Bereich „Garstedter Dreieck“ wurde z. B. entschieden, dass weder Planungen für eine verkehrliche Ortsumgehung des Stadtteils Garstedt noch ein Ausbau des Friedrichsgaber Weges erfolgen sollen. Somit hat der demokratische Entscheidungsprozess in diesem Falle eine Mehrheit gebildet, die sich einen behutsamen Eingriff in die Natur wünscht und auf Verkehrssteigerungen nicht mit Straßenausbau reagieren will.

Im Zuge einer neuen Wohnansiedlung beteiligen sich in der Regel Menschen mit unterschiedlichen Ansprüchen an diese Planung. Deshalb wird als Ergebnis von der gesamten Stadtverwaltung stets ein Kompromiss und nicht nur die Erfüllung der Ansprüche einer Nutzergruppe oder des einzelnen Planungsansatzes als Lösung gewählt.

Daher gibt es eine Gewissheit darüber, dass im Zuge von B-Plan-Verfahren keine o. g. Einzelmeinung umgesetzt wird, sondern die Entscheidung getroffen wird, nachdem eine breite Interessenlage gehört und einbezogen wurde.

Abschließend ist zusammenzufassen, dass dieser Vorschlag nicht umgesetzt werden kann. Der Vorschlag wird zur Kenntnis genommen.

wird nicht umgesetzt

Stadtbusse: Elektro-Klein-Bus-Linie einführen

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Verkehr, Bus, Bahn
Sparidee

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Mit dem Überschuss der Stadtwerke könnte eine eigene Elektro-Klein-Bus-Linie in Norderstedt gegründet werden. Diese Elektro-Klein- Busse befördern etwa 6 Personen innerhalb der 4 Stadtteile von Norderstedt zum Nulltarif im 10 Minutentakt. Damit wird der Verkehr in Norderstedt umweltfreundlich reduziert.

Hinweise der Verwaltung
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Naherholungsgebiete erhalten - Reitwege häufiger sanieren - Abgabe für Stallbesitzer einführen

node metatags
Grünflächen
kostenneutral

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Auf dem Stadtgebiet Norderstedts befinden sich mit Rantzauer Forst, Harthagen und Styhagen wunderbare Naherholungsgebiete, zu Fuß oder mit dem Fahrrad aus dem Stadtgebiet in kurzer Zeit erreichbar. Leider sind die Wege oftmals durch Reitpferde aufgewühlt und schlammig, speziell im Styhagen. Pferdekot auf den einzigen trockenen Wegstellen macht ein Passieren für Wanderer und Radfahrer zum Abenteuer.

Da die Reiter sicher nicht aus Unkenntnis oder Böswilligkeit auf die allgemeinen Wege ausweichen, nehme ich an, dass die Reitwege durch zu starke Benutzung unpassierbar geworden sind. Die Reitwege müssen häufiger saniert, die Schäden auf den allgemeinen Wegen beseitigt werden.

Um dies zu finanzieren, sollte von den Stallbesitzern eine progressive, zweckgebundene Abgabe pro Box erhoben werden, welche die Beseitigung der Schäden deckt. Alternativ können die Stallbesitzer sich (speziell bei Vorhandensein passender Maschinen) aktiv an der regelmäßigen Sanierung beteiligen.

Ich habe leider keine Statistik zur Entwicklung der Anzahl Reitpferde gefunden; auch müssen bei Ursachenforschung und -beseitigung die Nachbargemeinden mit einbezogen werden. Auch ist im Haushalt der Stadt (mir) nicht ersichtlich, welche Ausgaben für diese Gebiete heute bereits anfallen.

Hinweise der Verwaltung
wird nicht geprüft

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