Rücklagenbildung für öffentliche Gebäude im Haushalt ermöglichen

node metatags
Abgaben, Steuern
Spar-Investition

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In den öffentlichen Haushalten ist nach dem Haushaltsrecht eine Rücklagenbildung für bestimmte Themen so nicht möglich. Deshalb sollte hier die Möglichkeit geschaffen werden, z.B. für die Instandhaltung von öffentlichen Gebäuden, wie z.B. für Schulen, einen Rücklagenfond zu bilden. Dieser müsste natürlich zweckgebunden sein.

Dies gäbe der Stadt die Möglichkeit, ihre Aufgaben zielgerechter durchzuführen und würde der Infrastruktur in Norderstedt gut tun. Solche Maßnahmen könnten nicht nur für Gebäude, sondern z.B. auch für Straßenbaumaßnahmen aufgelegt werden. Sicher kann dies Norderstedt nicht alleine entscheiden. Aber die Stadt könnte sich auf höherer Ebene (kommunal und Land) dafür einsetzten.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft

Stellungnahme der Verwaltung

Wie der Absender selbst angibt, ist eine solche Rücklagenbildung im Haushalt der Stadt haushaltsrechtlich nicht zulässig.

Darüber hinaus müssten die Zuführungen an einen solchen „Rücklagenfond“ im jeweiligen Ergebnisplan als Aufwendungen finanziert werden. Anders als viele andere Städte und Gemeinden gelingt es Norderstedt bisher immer einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Darüber hinaus werden in jedem Haushaltsjahr erhebliche Mittel für die Instandhaltung von Gebäuden und Straßen eingeplant.

Es besteht aber die Möglichkeit, ein sogenanntes „Sondervermögen“ , beispielsweise für die Schulgebäude zu bilden. Über diese Möglichkeit wird der Hauptausschuss in Kürze informiert und gegebenenfalls beraten.

wird teilweise umgesetzt