Tourismus ja, Freizeitlärm nein - Freizeitlärm im Lärmaktionsplan berücksichtigen

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Ordnung, Sicherheit
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Ruhe ist ein Beitrag zur Lebensqualität. Deshalb ist es am besten, wenn Lärm erst gar nicht entsteht. Bei städtischen Planungen wird geprüft, wie Lärmbelastungen nach Möglichkeit vermieden werden können. Dieser Textabschnitt ist unter der Überschrift "Vorsorgender Lärmschutz" auf der Webseite der Stadt zu finden.

Für Lärm der durch Straßen-, Schienen- und Flugverkehr verursacht wird, trifft dies zu. Für Lärm durch Freizeitanlagen, Sportstätten und öffentliche Veranstaltungen aber nicht. Und zu dieser vierten Kategorie, dem Freizeitlärm, gehören zahlreiche Geräuscharten. In dieser Kategorie gibt es in Sachen Planung, Organisation, Einhaltung, Kontrolle und Verantwortlichkeit erhebliche Defizite. Nicht alles, was im Sinne von Wirtschaft und Tourismus zum Wohl der Stadt und der öffentlichen Allgemeinheit errichtet und betrieben wird, ist für Dritte, und damit sind unsere Mitbürger gemeint, lärmschutzrechtlich verträglich.

Freizeitlärm sollte als vierte Kategorie im Lärmaktions- und minderungsplan aufgenommen und dessen gesamte Thematik sowie Prüfung dem Amt der Stadt Norderstedt Nachhaltiges Norderstedt übertragen werden.

Hinweise der Verwaltung
wird nicht geprüft

Kommentare

Ruhe ist ein Beitrag zur Lebensqualität. Ja, für manchen mehr, für manchen weniger. Die Möglichkeit seine Freizeit zu gestalten ist Lebensqualität.Für manchen darf es lauter sein, für manchen weniger. Das ist der Unterschied zum Lärm der durch Straßen-, Schienen- und Flugverkehr verursacht wird. Freizeit "Lärm" bedeutet, dass es gerade den anderen Menschen dabei gut geht.

Freizeitlärm hat die Besonderheit, dass die Lärmverursachung zu Zeiten erfolgt, an denen das Ruhe- und Erholungsbedürfnis der Bevölkerung besonders groß ist (z.B. am Abend sowie an Sonn- und Feiertagen). Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass Freizeitlärm gegenüber anderen Schallquellen im Allgemeinen impulshaltig ist und einen störenden Informationsgehalt besitzt. Da liegt der Unterschied.

Standorte für Outdoor-Anlagen und/oder Veranstaltungen die der Freizeitgestaltung dienen und gezielt darauf ausgerichtet sind bis weit über die Stadtgrenzen hinaus Besucher anzuziehen, müssen auf ihre Lärmverträglichkeit hin besser geprüft und im Nachgang regelmäßig kontrolliert werden. Besonders dann, wenn sich ein breites Freizeitangebot auf einen Standort konzentriert. Anwohner sollen und müssen in die Planungen mit einbezogen werden.