Radfahrstreifen auf der Straße „Am Exerzierplatz“ einrichten
Nr. 1803 | gkoehler |
Nach der Einrichtung der 30km-Zone auf der Straße „Am Exerzierplatz“ wäre es sinnvoll auch einen Radfahrstreifen auf der Straße einzurichten (gestrichelte Linie wie auf „Alter Kirchenweg“). Auf dem Fußweg sollte trotzdem das Radfahren erlaubt bleiben/werden, da diesen Weg viele Schulkinder nutzen und sich auch ältere Kinder (über 12 Jahren) auf einem von der Fahrbahn abgetrennten Radweg sicherer fühlen.