Ausgabe

Geld ausgeben für mehr Personal im Ordnungsamt

node metatags
Ordnung, Sicherheit
Ausgabe

Mittlere Bewertung

-0,2
Anzahl Wertungen: 206

Es wird sich nicht gekümmert, das im Fasanenweg Ecke Poppenbütteler Straße vom Grundstück alles auf den Fußweg ragt. Sträucher, Büsche. Autos - Sprinter - parken an der Straße halb auf dem Fußweg, keine Einsicht wenn wir aus der Tiefgarage fahren. Abends und am Wochenende extrem. Antwort vom Ordnungsamt: Dann sind Sie gefragt. unmöglich.

Hinweise der Verwaltung
wird nicht geprüft

Geld ausgeben für Personal für Bäume, Sträucher, Fußwege - Fasanenweg Ecke Böhmerwald

node metatags
Grünflächen
Ausgabe

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-0,5
Anzahl Wertungen: 205

Ecke Fasanenweg - Böhmerwald bei Regenwetter steht der Fußweg auf 10 Meter unter Wasser, Straßendecke nur Matsch, Laub und Wasser. Bis zum Schulzentrum riesige Bäume alles wie im Urwald. Am Parkplatz Fasanenweg eine Kastanie die jedes Jahr größer und breiter wird. Warum lässt man alles in den Himmel wachsen?

Hinweise der Verwaltung
wird nicht geprüft

Straßenschäden reparieren

node metatags
Lesen Sie den übergeordneten Vorschlag: 
Unbewertbar weil: 
doppelt

Es gibt auf den Straßen Norderstedts leider auffallend viele Löcher im Asphalt, zum Teil sogar richtig heftig tiefe und mehrere hinter oder nebeneinander. Ein Schild mit dem Hinweis: "Achtung Straßenschäden" ist leider oftmals die einzige Maßnahme der Stadt. Billig!

Ist es wirklich zu viel verlangt, diese Straßenschäden zu reparieren? Sooo teuer und zeitaufwendig ist es doch sicherlich nicht, auch wenn der Straßenabschnitt dann vielleicht mal 1 oder 2 Tage gesperrt werden müsste. Ich bitte da freundlichst um Abhilfe. Danke!

Hinweise der Verwaltung
Stadtvertretung prüft: 
wird nicht geprüft

Integrave Spielgeräte am Stadtpark aufstellen

node metatags
Kinder, Jugend
Ausgabe

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+0,4
Anzahl Wertungen: 217

Integratives Spielgerät

Ich würde mich sehr freuen, wenn der großartige Stadtpark um ein paar Integrative Spielgeräte (wie eine Rollstuhlfahrerschaukel oder ein Karussell) erweitert würde.

Hinweise der Verwaltung
wird nicht geprüft

Buslinien zu Randzeiten nicht abschneiden

node metatags
Verkehr, Bus, Bahn
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+0,5
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Es wäre schön, wenn Buslinien insbesondere abends nicht vorzeitig enden, sondern verlässlich durchfahren und größere Wohngebiete bedienen. Ich denke aus eigener Erfahrung insbesondere an die Region zwischen Steindamm und Harckesheyde, wenn die Linien 293 und 393 häufig bereits am Falkenhorst bzw. Stadtpark enden statt bis zum Ende der Falkenbergstraße durchzufahren. Diese geringfügige Verlängerung der Busfahrt um wenige Minuten würde vielen Menschen längere Fußmärsche nach Hause ersparen.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Aus technischen und wirtschaftlichen Gründen ist die Umsetzung dieses Wunsches nicht seitens der Stadt Norderstedt möglich, die Frage müsste (konkretisiert) an den zuständigen Kreis Segeberg gerichtet werden.
Zur Erläuterung:
Die Bestellung und Bereitstellung gemeinwirtschaftlicher Verkehre im Kreis Segeberg erfolgt nach Maßgabe des Gesetzes über den ÖPNV in Schleswig-Holstein nur durch den Kreis und nicht durch die kreisangehörigen Städte, da diese Aufgabe gesetzlich in die alleinige Zuständigkeit der Kreise übertragen ist.
Die Stadt Norderstedt betreibt daher weder ein eigenes Busliniennetz, noch einen Bus-Fuhrpark, sondern ist Teil des ÖPNV-Grundversorgungsangebotes des Kreises Segeberg (und befindet sich innerhalb des HVV-Tarifgroßbereiches).

Stellungnahme der Verwaltung

Aus technischen und wirtschaftlichen Gründen ist die Umsetzung dieses Wunsches nicht seitens der Stadt Norderstedt möglich, die Frage müsste (konkretisiert) an den zuständigen Kreis Segeberg gerichtet werden.

Zur Erläuterung:
Die Bestellung und Bereitstellung gemeinwirtschaftlicher Verkehre im Kreis Segeberg erfolgt nach Maßgabe des Gesetzes über den ÖPNV in Schleswig-Holstein nur durch den Kreis und nicht durch die kreisangehörigen Städte, da diese Aufgabe gesetzlich in die alleinige Zuständigkeit der Kreise übertragen ist.

Die Stadt Norderstedt betreibt daher weder ein eigenes Busliniennetz, noch einen Bus-Fuhrpark, sondern ist Teil des ÖPNV-Grundversorgungsangebotes des Kreises Segeberg (und befindet sich innerhalb des HVV-Tarifgroßbereiches).

andere zuständig

Ausreichend Kindergartenplätze schaffen

node metatags
Kinder, Jugend
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+0,7
Anzahl Wertungen: 206

Es sollte vor allem für Kinder, die im nächsten Jahr zur Schule kommen, definitiv Pflichtplätze im Kindergarten geben. Ab 3 Jahren haben Kinder ein Anrecht, aber passieren tut nichts. Habe zwei Kinder im Alter von 3 und 5 Jahren zu Hause ohne Kindergartenplatz.

Zu Hause ist es machbar, aber die die sozialen Kontakte und Entwicklung die ein Kind im Kindergarten hat, erleben die Kinder dann doch nicht. Egal ob man jeden Tag auf den Spielplatz geht oder oder oder...

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Kinder von einem bis zum dritten Lebensjahr haben einen Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kindertagesstätte oder in der Tagespflege (§ 24 Abs. 2 SGB VIII). Die vom dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt haben einen Rechtsanspruch in der Kindertagesstätte (§ 24, Abs. 3 SGB VIII).

In Norderstedt stehen derzeit für 55,9 % der Kinder unter drei Jahren (Kita und Tagespflege) und für 95,2 % der Kinder über drei Jahren Plätze zur Verfügung. Aufgrund der steigenden Kinderzahlen in Norderstedt müssen derzeit erhebliche Anstrengungen unternommen werden, um diese Versorgen zu halten bzw. weiter auszubauen.

Die Versorgungssituation der Ü3-Kinder war zum Kita-Jahr 2017/18 angespannt. Die schnelle Reaktion von Politik, Verwaltung und Trägern hat die Situation deutlich entspannt. Es wurden 260 neue Elementarplätze, teilweise temporär, geschaffen. Aktuell sind außerdem 170 Plätze für diese Altersgruppe noch in Bau.

Bei den U3-Kindern sind aktuell 155 Krippenplätze in Bau bzw. in Planung.

Gesetzlich gibt es keine Pflicht zum Besuch einer Kindertagesstätte, daher müssen die Eltern ihr Kind/ihre Kinder anmelden und ggf. den Rechtanspruch ihrer Kinder geltend machen, wenn im ersten Schritt kein Platz angeboten wurde. Vom Fachbereich Kindertagesstätten wird dann versucht einen bedarfsgerechten Platz in Norderstedt anzubieten. Dies kann leider nicht immer in der Wunsch-Kita geschehen. Außerdem kann ein Kostenausgleich beantragt werden, wenn ein Platz in einer anderen Gemeinde gefunden wird.

Da der Besuch einer Kita nicht verpflichtend ist, ist es - insbesondere für die unter Dreijährigen – schwer für die Stadt einzuschätzen, für wie viele Kinder in dieser Alternsgruppe ein Platz zur Verfügung stehen muss.

Stellungnahme der Verwaltung

Kinder von einem bis zum dritten Lebensjahr haben einen Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kindertagesstätte oder in der Tagespflege (§ 24 Abs. 2 SGB VIII). Die vom dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt haben einen Rechtsanspruch in der Kindertagesstätte (§ 24, Abs. 3 SGB VIII).

In Norderstedt stehen derzeit für 55,9 % der Kinder unter drei Jahren (Kita und Tagespflege) und für 95,2 % der Kinder über drei Jahren Plätze zur Verfügung. Aufgrund der steigenden Kinderzahlen in Norderstedt müssen derzeit erhebliche Anstrengungen unternommen werden, um diese Versorgen zu halten bzw. weiter auszubauen.

Die Versorgungssituation der Ü3-Kinder war zum Kita-Jahr 2017/18 angespannt. Die schnelle Reaktion von Politik, Verwaltung und Trägern hat die Situation deutlich entspannt. Es wurden 260 neue Elementarplätze, teilweise temporär, geschaffen. Aktuell sind außerdem 170 Plätze für diese Altersgruppe noch in Bau.

Bei den U3-Kindern sind aktuell 155 Krippenplätze in Bau bzw. in Planung.

Gesetzlich gibt es keine Pflicht zum Besuch einer Kindertagesstätte, daher müssen die Eltern ihr Kind/ihre Kinder anmelden und ggf. den Rechtanspruch ihrer Kinder geltend machen, wenn im ersten Schritt kein Platz angeboten wurde. Vom Fachbereich Kindertagesstätten wird dann versucht einen bedarfsgerechten Platz in Norderstedt anzubieten. Dies kann leider nicht immer in der Wunsch-Kita geschehen. Außerdem kann ein Kostenausgleich beantragt werden, wenn ein Platz in einer anderen Gemeinde gefunden wird.

Da der Besuch einer Kita nicht verpflichtend ist, ist es - insbesondere für die unter Dreijährigen – schwer für die Stadt einzuschätzen, für wie viele Kinder in dieser Alternsgruppe ein Platz zur Verfügung stehen muss.

wird umgesetzt

Stadtfest im Stadtpark machen

node metatags
Kultur, Theater
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+0,3
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Moin Moin,
macht doch bitte das Stadtfest im Stadtpark, es gibt viele Vorteile! gute Lage Parkplätze viel Fläche und wenig Anwohner die gestört werden!!

Hinweise der Verwaltung
wird nicht geprüft

U1 durchgehend bis Norderstedt-Mitte fahren lassen

node metatags
Verkehr, Bus, Bahn
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+1,0
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Bitte die U1 durchgehend bis Norderstedt-Mitte durchfahren und nicht schon in Ochsenzoll enden lassen und dass z.T. schon in der Feierabendzeit. Ein Ding der Unmöglichkeit.

Natürlich ist mir klar, dass diese Maßnahme mit Ausgaben verbunden ist, aber vielleicht ist es ja möglich, hierfür einen Teil der zukünftigen Parkplatzgebühren zu nutzen, was dann eine vernünftige Nutzung der Gelder wäre auch im Hinblick auf den Umstieg vom Auto auf den ÖPNV!

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Über das vom Kreis Segeberg finanzierte Bus-Angebot hinaus, bestellt und erstattet die Stadt Norderstedt seit vielen Jahren zahlreiche zusätzliche Betriebsleistungen, um das öffentliche Bahnangebot in Norderstedt noch sehr viel attraktiver zu gestalten.
Schwerpunktmäßig werden kontinuierlich zusätzliche Angebotsausweitungen, vornehmlich als Taktverdichtungen und Betriebsverlängerungen (U1 + AKN), vorgenommen
Konkret auf den o. g. Vorschlag bezogen, investiert die Stadt Norderstedt in Taktver-besserungen auf der AKN-Strecke und auf der U-Bahnlinie. Nur um den 5/10-Minuten-Takt auf der U-Bahnlinie „U1“ (auch in den Schwachlastzeiten) aufrecht zu erhalten, entstehen im Jahr für die Stadt Kosten in Höhe von rd. 160.000,00 € (die Fahrpreiseinnahmen sind hierbei bereits berücksichtigt)
Die U1 fährt fast immer bis Norderstedt-Mitte. In den Hauptverkehrszeiten sogar im 5-Minuten-Takt. Wochentags besteht der 5-Minuten-Takt bis 20.00 Uhr, allerdings ist es richtig, dass zwischen 19.00 Uhr und 20.00 Uhr dann nur noch jede zweite Verbindung zwischen „Ochsenzoll und Norderstedt-Mitte durchfährt.
Würde der 5 Minuten-Takt auch in der Zeit von 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr (bis zur Endhaltestelle Norderstedt-Mitte) aufrecht erhalten, entstünden zusätzliche Kosten (für 6 Fahrten am Tag) in Höhe von rd. 125.000,00 € im Jahr.
Diese Ausgaben stünden in keinem Verhältnis zum Nutzen. Schon als seinerzeit der abendliche 20-Minuten-Takt auf einen komfortablen 10-Minuten-Takt erhöht wurde, ist es leider zu keiner spürbaren Erhöhung der Kundenbenutzung gekommen. Insofern zahlt die Stadt Norderstedt heute schon 160.000,00 € im Jahr für Leistungen, die überwiegend eine Steigerung des Komforts für einen bestehenden Kundenstamm darstellt.

Stellungnahme der Verwaltung

Über das vom Kreis Segeberg finanzierte Bus-Angebot hinaus, bestellt und erstattet die Stadt Norderstedt seit vielen Jahren zahlreiche zusätzliche Betriebsleistungen, um das öffentliche Bahnangebot in Norderstedt noch sehr viel attraktiver zu gestalten. Schwerpunktmäßig werden kontinuierlich zusätzliche Angebotsausweitungen, vornehmlich als Taktverdichtungen und Betriebsverlängerungen (U1 + AKN), vorgenommen.

Konkret auf den o. g. Vorschlag bezogen, investiert die Stadt Norderstedt in Taktverbesserungen auf der AKN-Strecke und auf der U-Bahnlinie. Nur um den 5/10-Minuten-Takt auf der U-Bahnlinie „U1“ (auch in den Schwachlastzeiten) aufrecht zu erhalten, entstehen im Jahr für die Stadt Kosten in Höhe von rd. 160.000,00 € (die Fahrpreiseinnahmen sind hierbei bereits berücksichtigt).

Die U1 fährt fast immer bis Norderstedt-Mitte. In den Hauptverkehrszeiten sogar im 5-Minuten-Takt. Wochentags besteht der 5-Minuten-Takt bis 20.00 Uhr, allerdings ist es richtig, dass zwischen 19.00 Uhr und 20.00 Uhr dann nur noch jede zweite Verbindung zwischen „Ochsenzoll und Norderstedt-Mitte durchfährt. Würde der 5 Minuten-Takt auch in der Zeit von 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr (bis zur Endhaltestelle Norderstedt-Mitte) aufrecht erhalten, entstünden zusätzliche Kosten (für 6 Fahrten am Tag) in Höhe von rd. 125.000,00 € im Jahr.

Diese Ausgaben stünden in keinem Verhältnis zum Nutzen. Schon als seinerzeit der abendliche 20-Minuten-Takt auf einen komfortablen 10-Minuten-Takt erhöht wurde, ist es leider zu keiner spürbaren Erhöhung der Kundenbenutzung gekommen. Insofern zahlt die Stadt Norderstedt heute schon 160.000,00 € im Jahr für Leistungen, die überwiegend eine Steigerung des Komforts für einen bestehenden Kundenstamm darstellt.

wird umgesetzt

Effizienter Nahverkehr: Busnetz ausbauen

node metatags
Verkehr, Bus, Bahn
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+0,6
Anzahl Wertungen: 206

Das Busnetz ausbauen und zusätzliche Haltestellen einrichten, z.B. beim Feuerwehrmuseum. Abends öfter fahren. Ermäßigte Norderstedt-Card für alle Norderstedter.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Die Stadt Norderstedt kann rechtlich nicht über eine Takterhöhung von Busbedienungen, Linienergänzungen oder Tarifänderungen entscheiden – Diese Vorschläge sind daher nicht umsetzbar.
Zur Erklärung:
Die Bestellung und Bereitstellung gemeinwirtschaftlicher Verkehre im Kreis Segeberg erfolgt nach Maßgabe des Gesetzes über den ÖPNV in Schleswig-Holstein nur durch den Kreis und nicht durch die kreisangehörigen Städte, da diese Aufgabe gesetzlich in die alleinige Zuständigkeit der Kreise übertragen ist.
Die Stadt Norderstedt betreibt daher weder ein eigenes Busliniennetz, noch einen Bus-Fuhrpark, sondern ist Teil des ÖPNV-Grundversorgungsangebotes des Kreises Segeberg (und befindet sich innerhalb des HVV-Tarifgroßbereiches).
Der zuständige Kreis Segeberg und Mitarbeiter der Stadtverwaltung haben sich aber mit diesem Verbesserungsvorschlag beschäftigt und kommen einvernehmlich zu dem Ergebnis, dass in der Stadt Norderstedt die Busse nicht dringt häufiger fahren müssen, da in Norderstedt bereits ein überdurchschnittlich komfortables ÖPNV-Angebot (10-20-40-Minuten Taktstandard) besteht, welches natürlich auch finanzierbar bleiben muss. Im Vergleich dazu verkehren z. B. in Neumünster die Busse in der Regel nur alle 40 bis 60 Minuten (auch zu den Hauptverkehrszeiten).
Der Bus- und Bahn-ÖPNV in der Stadt Norderstedt weist einen Erschließungsgrad von ca. 90 % auf. Diese Tatsache bestätigt das hohe Niveau im öffentlichen Personen-Nahverkehr und lässt keinen Rückschluss auf einen akuten Handlungsbedarf für den Bau neuer Haltestellen zu.
Insbesondere für das – zusätzlich über die Jahre von der Stadt Norderstedt gewünschte und über das Bus-Grundversorgungsangebot des Kreises hinausgehende – Leistungsspektrum wurde eine vertragliche Regelung zwischen Kreis und Stadt und zwischen der Hamburger Hochbahn und der Stadt abgeschlossen. Der Defizitausgleich für alle Zusatzmaßnahmen im Bus- und Bahn-ÖPNV beträgt zurzeit ca. 750.000,00 € im Jahr, welches seit 2019 ebenfalls vom Kreis voll finanziert wird.
Der Kreis Segeberg finanziert im Jahr für das Norderstedter-Bus-ÖPNV-Angebot Kosten von über 4,5MIO€. Die Fahrpreiseinnahmen sind hierbei ebenfalls bereits berücksichtigt.
Die Kosten für den gesamten Kreis-ÖPNV werden durch Fahrpreiseinnahmen nur zur Hälfte refinanziert. Damit besteht bereits heute eine Bezuschussung der Fahrpreise (für alle Nutzer/-innen des Angebotes im Großbereich des HVV) in Höhe von ca. 50 %, die sich alle Partner im HVV-Tarifbereich teilen müssen.
Zudem hat der zuständige Kreis Segeberg zusammen mit dem Hamburger Verkehrsverbund (HVV für die Freie und Hansestadt Hamburg) bereits mehrfach zu Ermäßigungs-Wünschen (eine kreisangehörige Stadt hätte gerne ihr eigenes Tarifsystem) Stellung bezogen und lehnt die Einführung von ÖPNV-Stadttickets (somit auch für Norderstedt) vollends ab.
Zur Begründung führen der Kreis und die Stadt Hamburg aus, dass die Einführung eines individuellen Stadttarifs (z. B. in der Stadt Norderstedt) der vorhandenen Preisbildungssystematik im Tarifgroßraum (Hamburg und im Kreisgebiet) zuwiderlaufen und zudem ein für kurze und mittlere Reiseweiten seit Jahrzehnten bewährtes Zahlgrenzsystem zerstört würde

Stellungnahme der Verwaltung

Die Stadt Norderstedt kann rechtlich nicht über eine Takterhöhung von Busbedienungen, Linienergänzungen oder Tarifänderungen entscheiden – Diese Vorschläge sind daher nicht umsetzbar.

Zur Erklärung:
Die Bestellung und Bereitstellung gemeinwirtschaftlicher Verkehre im Kreis Segeberg erfolgt nach Maßgabe des Gesetzes über den ÖPNV in Schleswig-Holstein nur durch den Kreis und nicht durch die kreisangehörigen Städte, da diese Aufgabe gesetzlich in die alleinige Zuständigkeit der Kreise übertragen ist.

Die Stadt Norderstedt betreibt daher weder ein eigenes Busliniennetz, noch einen Bus-Fuhrpark, sondern ist Teil des ÖPNV-Grundversorgungsangebotes des Kreises Segeberg (und befindet sich innerhalb des HVV-Tarifgroßbereiches).

Der zuständige Kreis Segeberg und Mitarbeiter der Stadtverwaltung haben sich aber mit diesem Verbesserungsvorschlag beschäftigt und kommen einvernehmlich zu dem Ergebnis, dass in der Stadt Norderstedt die Busse nicht dringt häufiger fahren müssen, da in Norderstedt bereits ein überdurchschnittlich komfortables ÖPNV-Angebot (10-20-40-Minuten Taktstandard) besteht, welches natürlich auch finanzierbar bleiben muss. Im Vergleich dazu verkehren z. B. in Neumünster die Busse in der Regel nur alle 40 bis 60 Minuten (auch zu den Hauptverkehrszeiten).

Der Bus- und Bahn-ÖPNV in der Stadt Norderstedt weist einen Erschließungsgrad von ca. 90 % auf. Diese Tatsache bestätigt das hohe Niveau im öffentlichen Personen-Nahverkehr und lässt keinen Rückschluss auf einen akuten Handlungsbedarf für den Bau neuer Haltestellen zu.

Insbesondere für das – zusätzlich über die Jahre von der Stadt Norderstedt gewünschte und über das Bus-Grundversorgungsangebot des Kreises hinausgehende – Leistungsspektrum wurde eine vertragliche Regelung zwischen Kreis und Stadt und zwischen der Hamburger Hochbahn und der Stadt abgeschlossen. Der Defizitausgleich für alle Zusatzmaßnahmen im Bus- und Bahn-ÖPNV beträgt zurzeit ca. 750.000,00 € im Jahr, welches seit 2019 ebenfalls vom Kreis voll finanziert wird.

Der Kreis Segeberg finanziert im Jahr für das Norderstedter-Bus-ÖPNV-Angebot Kosten von über 4,5MIO€. Die Fahrpreiseinnahmen sind hierbei ebenfalls bereits berücksichtigt.

Die Kosten für den gesamten Kreis-ÖPNV werden durch Fahrpreiseinnahmen nur zur Hälfte refinanziert. Damit besteht bereits heute eine Bezuschussung der Fahrpreise (für alle Nutzer/-innen des Angebotes im Großbereich des HVV) in Höhe von ca. 50 %, die sich alle Partner im HVV-Tarifbereich teilen müssen.

Zudem hat der zuständige Kreis Segeberg zusammen mit dem Hamburger Verkehrsverbund (HVV für die Freie und Hansestadt Hamburg) bereits mehrfach zu Ermäßigungs-Wünschen (eine kreisangehörige Stadt hätte gerne ihr eigenes Tarifsystem) Stellung bezogen und lehnt die Einführung von ÖPNV-Stadttickets (somit auch für Norderstedt) vollends ab.
Zur Begründung führen der Kreis und die Stadt Hamburg aus, dass die Einführung eines individuellen Stadttarifs (z. B. in der Stadt Norderstedt) der vorhandenen Preisbildungssystematik im Tarifgroßraum (Hamburg und im Kreisgebiet) zuwiderlaufen und zudem ein für kurze und mittlere Reiseweiten seit Jahrzehnten bewährtes Zahlgrenzsystem zerstört würde.

andere zuständig

Effizienter Nahverkehr - Mehr Buslinien und Haltestellen schaffen

node metatags
Verkehr, Bus, Bahn
Ausgabe

Mittlere Bewertung

+0,6
Anzahl Wertungen: 206

Das Busnetz ausbauen und zusätzliche Haltestellen einrichten, z.B. beim Feuerwehrmuseum. Abends öfter fahren. Ermäßigte Norderstedt-Card für alle Norderstedter.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Die Stadt Norderstedt kann rechtlich nicht über eine Takterhöhung von Busbedienungen, Linienergänzungen oder Tarifänderungen entscheiden – Diese Vorschläge sind daher nicht umsetzbar.
Zur Erklärung:
Die Bestellung und Bereitstellung gemeinwirtschaftlicher Verkehre im Kreis Segeberg erfolgt nach Maßgabe des Gesetzes über den ÖPNV in Schleswig-Holstein nur durch den Kreis und nicht durch die kreisangehörigen Städte, da diese Aufgabe gesetzlich in die alleinige Zuständigkeit der Kreise übertragen ist.
Die Stadt Norderstedt betreibt daher weder ein eigenes Busliniennetz, noch einen Bus-Fuhrpark, sondern ist Teil des ÖPNV-Grundversorgungsangebotes des Kreises Segeberg (und befindet sich innerhalb des HVV-Tarifgroßbereiches).
Der zuständige Kreis Segeberg und Mitarbeiter der Stadtverwaltung haben sich aber mit diesem Verbesserungsvorschlag beschäftigt und kommen einvernehmlich zu dem Ergebnis, dass in der Stadt Norderstedt die Busse nicht dringt häufiger fahren müssen, da in Norderstedt bereits ein überdurchschnittlich komfortables ÖPNV-Angebot (10-20-40-Minuten Taktstandard) besteht, welches natürlich auch finanzierbar bleiben muss. Im Vergleich dazu verkehren z. B. in Neumünster die Busse in der Regel nur alle 40 bis 60 Minuten (auch zu den Hauptverkehrszeiten).
Der Bus- und Bahn-ÖPNV in der Stadt Norderstedt weist einen Erschließungsgrad von ca. 90 % auf. Diese Tatsache bestätigt das hohe Niveau im öffentlichen Personen-Nahverkehr und lässt keinen Rückschluss auf einen akuten Handlungsbedarf für den Bau neuer Haltestellen zu.
Insbesondere für das – zusätzlich über die Jahre von der Stadt Norderstedt gewünschte und über das Bus-Grundversorgungsangebot des Kreises hinausgehende – Leistungsspektrum wurde eine vertragliche Regelung zwischen Kreis und Stadt und zwischen der Hamburger Hochbahn und der Stadt abgeschlossen. Der Defizitausgleich für alle Zusatzmaßnahmen im Bus- und Bahn-ÖPNV beträgt zurzeit ca. 750.000,00 € im Jahr, welches seit 2019 ebenfalls vom Kreis voll finanziert wird.
Der Kreis Segeberg finanziert im Jahr für das Norderstedter-Bus-ÖPNV-Angebot Kosten von über 4,5MIO€. Die Fahrpreiseinnahmen sind hierbei ebenfalls bereits berücksichtigt.
Die Kosten für den gesamten Kreis-ÖPNV werden durch Fahrpreiseinnahmen nur zur Hälfte refinanziert. Damit besteht bereits heute eine Bezuschussung der Fahrpreise (für alle Nutzer/-innen des Angebotes im Großbereich des HVV) in Höhe von ca. 50 %, die sich alle Partner im HVV-Tarifbereich teilen müssen.
Zudem hat der zuständige Kreis Segeberg zusammen mit dem Hamburger Verkehrsverbund (HVV für die Freie und Hansestadt Hamburg) bereits mehrfach zu Ermäßigungs-Wünschen (eine kreisangehörige Stadt hätte gerne ihr eigenes Tarifsystem) Stellung bezogen und lehnt die Einführung von ÖPNV-Stadttickets (somit auch für Norderstedt) vollends ab.
Zur Begründung führen der Kreis und die Stadt Hamburg aus, dass die Einführung eines individuellen Stadttarifs (z. B. in der Stadt Norderstedt) der vorhandenen Preisbildungssystematik im Tarifgroßraum (Hamburg und im Kreisgebiet) zuwiderlaufen und zudem ein für kurze und mittlere Reiseweiten seit Jahrzehnten bewährtes Zahlgrenzsystem zerstört würde

Stellungnahme der Verwaltung

Die Stadt Norderstedt kann rechtlich nicht über eine Takterhöhung von Busbedienungen, Linienergänzungen oder Tarifänderungen entscheiden – Diese Vorschläge sind daher nicht umsetzbar.

Zur Erklärung:
Die Bestellung und Bereitstellung gemeinwirtschaftlicher Verkehre im Kreis Segeberg erfolgt nach Maßgabe des Gesetzes über den ÖPNV in Schleswig-Holstein nur durch den Kreis und nicht durch die kreisangehörigen Städte, da diese Aufgabe gesetzlich in die alleinige Zuständigkeit der Kreise übertragen ist.

Die Stadt Norderstedt betreibt daher weder ein eigenes Busliniennetz, noch einen Bus-Fuhrpark, sondern ist Teil des ÖPNV-Grundversorgungsangebotes des Kreises Segeberg (und befindet sich innerhalb des HVV-Tarifgroßbereiches).
Der zuständige Kreis Segeberg und Mitarbeiter der Stadtverwaltung haben sich aber mit diesem Verbesserungsvorschlag beschäftigt und kommen einvernehmlich zu dem Ergebnis, dass in der Stadt Norderstedt die Busse nicht dringt häufiger fahren müssen, da in Norderstedt bereits ein überdurchschnittlich komfortables ÖPNV-Angebot (10-20-40-Minuten Taktstandard) besteht, welches natürlich auch finanzierbar bleiben muss. Im Vergleich dazu verkehren z. B. in Neumünster die Busse in der Regel nur alle 40 bis 60 Minuten (auch zu den Hauptverkehrszeiten).

Der Bus- und Bahn-ÖPNV in der Stadt Norderstedt weist einen Erschließungsgrad von ca. 90 % auf. Diese Tatsache bestätigt das hohe Niveau im öffentlichen Personen-Nahverkehr und lässt keinen Rückschluss auf einen akuten Handlungsbedarf für den Bau neuer Haltestellen zu.

Insbesondere für das – zusätzlich über die Jahre von der Stadt Norderstedt gewünschte und über das Bus-Grundversorgungsangebot des Kreises hinausgehende – Leistungsspektrum wurde eine vertragliche Regelung zwischen Kreis und Stadt und zwischen der Hamburger Hochbahn und der Stadt abgeschlossen. Der Defizitausgleich für alle Zusatzmaßnahmen im Bus- und Bahn-ÖPNV beträgt zurzeit ca. 750.000,00 € im Jahr, welches seit 2019 ebenfalls vom Kreis voll finanziert wird.

Der Kreis Segeberg finanziert im Jahr für das Norderstedter-Bus-ÖPNV-Angebot Kosten von über 4,5MIO€. Die Fahrpreiseinnahmen sind hierbei ebenfalls bereits berücksichtigt.

Die Kosten für den gesamten Kreis-ÖPNV werden durch Fahrpreiseinnahmen nur zur Hälfte refinanziert. Damit besteht bereits heute eine Bezuschussung der Fahrpreise (für alle Nutzer/-innen des Angebotes im Großbereich des HVV) in Höhe von ca. 50 %, die sich alle Partner im HVV-Tarifbereich teilen müssen.

Zudem hat der zuständige Kreis Segeberg zusammen mit dem Hamburger Verkehrsverbund (HVV für die Freie und Hansestadt Hamburg) bereits mehrfach zu Ermäßigungs-Wünschen (eine kreisangehörige Stadt hätte gerne ihr eigenes Tarifsystem) Stellung bezogen und lehnt die Einführung von ÖPNV-Stadttickets (somit auch für Norderstedt) vollends ab.
Zur Begründung führen der Kreis und die Stadt Hamburg aus, dass die Einführung eines individuellen Stadttarifs (z. B. in der Stadt Norderstedt) der vorhandenen Preisbildungssystematik im Tarifgroßraum (Hamburg und im Kreisgebiet) zuwiderlaufen und zudem ein für kurze und mittlere Reiseweiten seit Jahrzehnten bewährtes Zahlgrenzsystem zerstört würde.

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