Kinder von einem bis zum dritten Lebensjahr haben einen Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kindertagesstätte oder in der Tagespflege (§ 24 Abs. 2 SGB VIII). Die vom dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt haben einen Rechtsanspruch in der Kindertagesstätte (§ 24, Abs. 3 SGB VIII).
In Norderstedt stehen derzeit für 55,9 % der Kinder unter drei Jahren (Kita und Tagespflege) und für 95,2 % der Kinder über drei Jahren Plätze zur Verfügung. Aufgrund der steigenden Kinderzahlen in Norderstedt müssen derzeit erhebliche Anstrengungen unternommen werden, um diese Versorgen zu halten bzw. weiter auszubauen.
Die Versorgungssituation der Ü3-Kinder war zum Kita-Jahr 2017/18 angespannt. Die schnelle Reaktion von Politik, Verwaltung und Trägern hat die Situation deutlich entspannt. Es wurden 260 neue Elementarplätze, teilweise temporär, geschaffen. Aktuell sind außerdem 170 Plätze für diese Altersgruppe noch in Bau.
Bei den U3-Kindern sind aktuell 155 Krippenplätze in Bau bzw. in Planung.
Gesetzlich gibt es keine Pflicht zum Besuch einer Kindertagesstätte, daher müssen die Eltern ihr Kind/ihre Kinder anmelden und ggf. den Rechtanspruch ihrer Kinder geltend machen, wenn im ersten Schritt kein Platz angeboten wurde. Vom Fachbereich Kindertagesstätten wird dann versucht einen bedarfsgerechten Platz in Norderstedt anzubieten. Dies kann leider nicht immer in der Wunsch-Kita geschehen. Außerdem kann ein Kostenausgleich beantragt werden, wenn ein Platz in einer anderen Gemeinde gefunden wird.
Da der Besuch einer Kita nicht verpflichtend ist, ist es - insbesondere für die unter Dreijährigen – schwer für die Stadt einzuschätzen, für wie viele Kinder in dieser Alternsgruppe ein Platz zur Verfügung stehen muss.