Vorschläge aus 2011, 2013, 2015, 2017, 2019

Lesen Sie die Vorschläge aus den Jahren 2011, 2013, 2015, 2017 und 2019. Verwaltung und Stadtvertretung haben geprüft und beraten:

  • 2019 die 50 best-bewerteten von 294 Vorschlägen,
  • 2017 die 51 best-bewerteten von 231 Vorschlägen,
  • 2015 die 51 best-bewerteten von 286 Vorschlägen,
  • 2013 die 51 best-bewerteten von 309 Vorschlägen und
  • 2011 die 58 best-bewerteten von 260 Vorschlägen.

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Gezeigt werden 21 bis 40 von 1334 Vorschlägen.
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2019

2019 | 0,64 | Hempels Warenannahme - Öffnungszeit bis 18:00 Uhr an einem Wochentag einführen

Hempels Warenannahme - Öffnungszeit bis 18:00 Uhr an einem Wochentag einführen

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Soziales, Integration
kostenneutral

Mittlere Bewertung

+0,6
Anzahl Wertungen: 206

Warum kann Hempels die Warenannahme nicht an einem Tag in der Woche bis 18.00 Uhr geöffnet haben?
Warenannahme:
Mo - Do: 9.00 bis 15.30 Uhr und Fr: 9.00 bis 12.30 Uhr funktioniert leider nicht für Berufstätige. Sehr schade! Vielleicht könnte man mit einem langen Aktionstag 1x im Monat starten?

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Die Warenannahme beim Gebrauchtwarenhaus Hempels wird im Wesentlichen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Inklusionsgruppe betrieben. Die Idee einer verlängerten Öffnungszeit für die Warenannahme ist bei der Betriebsleitung des Gebrauchtwarenhauses seit längerem in Planung, bisher scheiterte die Umsetzung vor allen Dingen an den knappen Personalressourcen in diesem Bereich. Zur Zeit wird eine Lösung gesucht, wie trotz allem ein verlängerter Öffnungstag in der Woche / im Monat im Bereich der Warenannahme erreicht werden kann.

Stellungnahme der Verwaltung

Die Warenannahme beim Gebrauchtwarenhaus Hempels wird im Wesentlichen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Inklusionsgruppe betrieben. Die Idee einer verlängerten Öffnungszeit für die Warenannahme ist bei der Betriebsleitung des Gebrauchtwarenhauses seit längerem in Planung, bisher scheiterte die Umsetzung vor allen Dingen an den knappen Personalressourcen in diesem Bereich. Zur Zeit wird eine Lösung gesucht, wie trotz allem ein verlängerter Öffnungstag in der Woche / im Monat im Bereich der Warenannahme erreicht werden kann.

wird nicht umgesetzt

2019 | 0,62 | ÖPNV statt Auto - Umstieg durch preiswerte Ticket fördern

ÖPNV statt Auto - Umstieg durch preiswerte Ticket fördern

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Verkehr, Bus, Bahn
kostenneutral

Mittlere Bewertung

+0,6
Anzahl Wertungen: 222

Der Autoverkehr wird durch viele Neuanmeldungen in Norderstedt unerträglich. Die Verkehrszählungen haben ergeben, dass der meiste Verkehr durch Fahrten innerhalb der Stadt verursacht wird.

Um dem entgegenzuwirken muss der ÖNV mehr genutzt werden und dafür preisgünstiger sein. Vorschlag:
Jahreskarte für Fahrten innerhalb Norderstedt: 50 €
Kinder bis 15 Jahre: 10 €
Vorteil: Auto bleibt stehen, Straßenbelag wird geschont und Ausbaukosten werden gesenkt.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Die Stadt Norderstedt kann rechtlich keinen eigenen Bus-Tarif einführen – Dieser Vorschlag ist daher nicht umsetzbar.
Zur Erklärung:
Die Bestellung und Bereitstellung gemeinwirtschaftlicher Verkehre im Kreis Segeberg erfolgt nach Maßgabe des Gesetzes über den ÖPNV in Schleswig-Holstein nur durch den Kreis und nicht durch die kreisangehörigen Städte, da diese Aufgabe gesetzlich in die alleinige Zuständigkeit der Kreise übertragen ist.
Die Stadt Norderstedt betreibt daher weder ein eigenes Busliniennetz, noch einen Bus-Fuhrpark, sondern ist Teil des ÖPNV-Grundversorgungsangebotes des Kreises Segeberg (und befindet sich innerhalb des HVV-Tarifgroßbereiches).
Der zuständige Kreis Segeberg hat zusammen mit dem Hamburger Verkehrsverbund (HVV für die Freie und Hansestadt Hamburg) bereits mehrfach zu entsprechenden Wünschen (eine kreisangehörige Stadt hätte gerne ihr eigenes Tarifsystem) Stellung bezogen und lehnt die Einführung von ÖPNV-Stadttickets (somit auch für Norderstedt) vollends ab.
Zur Begründung führen der Kreis und die Stadt Hamburg aus, dass die Einführung eines individuellen Stadttarifs (z. B. in der Stadt Norderstedt) der vorhandenen Preisbildungssystematik im Tarifgroßraum (Hamburg und im Kreisgebiet) zuwiderlaufen und zudem ein für kurze und mittlere Reiseweiten seit Jahrzehnten bewährtes Zahlgrenzsystem zerstört würde.

Stellungnahme der Verwaltung

Die Stadt Norderstedt kann rechtlich keinen eigenen Bus-Tarif einführen. Dieser Vorschlag ist daher nicht umsetzbar.

Zur Erklärung:
Die Bestellung und Bereitstellung gemeinwirtschaftlicher Verkehre im Kreis Segeberg erfolgt nach Maßgabe des Gesetzes über den ÖPNV in Schleswig-Holstein nur durch den Kreis und nicht durch die kreisangehörigen Städte, da diese Aufgabe gesetzlich in die alleinige Zuständigkeit der Kreise übertragen ist. Die Stadt Norderstedt betreibt daher weder ein eigenes Busliniennetz, noch einen Bus-Fuhrpark, sondern ist Teil des ÖPNV-Grundversorgungsangebotes des Kreises Segeberg (und befindet sich innerhalb des HVV-Tarifgroßbereiches).

Der zuständige Kreis Segeberg hat zusammen mit dem Hamburger Verkehrsverbund (HVV für die Freie und Hansestadt Hamburg) bereits mehrfach zu entsprechenden Wünschen (eine kreisangehörige Stadt hätte gerne ihr eigenes Tarifsystem) Stellung bezogen und lehnt die Einführung von ÖPNV-Stadttickets (somit auch für Norderstedt) vollends ab.

Zur Begründung führen der Kreis und die Stadt Hamburg aus, dass die Einführung eines individuellen Stadttarifs (z. B. in der Stadt Norderstedt) der vorhandenen Preisbildungssystematik im Tarifgroßraum (Hamburg und im Kreisgebiet) zuwiderlaufen und zudem ein für kurze und mittlere Reiseweiten seit Jahrzehnten bewährtes Zahlgrenzsystem zerstört würde.

andere zuständig

2019 | 0,61 | Straßenränder in Insektenwiesen umwandeln mit Freiwilligen

Straßenränder in Insektenwiesen umwandeln mit Freiwilligen

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Grünflächen
kostenneutral

Mittlere Bewertung

+0,6
Anzahl Wertungen: 202

An den Straßenrändern wächst zur Zeit vorwiegend Gras, aber man könnte darüber insgesamt eine sehr große Fläche für Wildblumen und -kräuter sowie Stauden nutzen, um eine insektenfreundliche Stadt zu schaffen. Es sind viele relativ kleine Flächen, die sich aber so über die Stadt verteilen, dass ein großes Netz daraus entsteht, in dem sich Insekten gut ansiedeln können. Neue Flächen müssen nicht geschaffen werden, nur vorhandene genutzt.

Vielleicht lässt sich dies sogar als Bürgerveranstaltung gestalten (auch um Geld zu sparen) - Freiwillige könnten beim Vorbereiten des Bodens und/oder beim Aussähen mitmachen!

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Das Betriebsamt befindet sich seit Anfang 2018 in der Planung und Umsetzung zur Schaffung neuer insektenfreundlicher Straßenrandflächen. So wurden in letzten 16 Monaten zahlreiche städtische Flächen entsprechend umgewandelt und neugestaltet (z.B. Harckesheyde Ecke Oststr, Poppenbütteler Str Ecke Glasmoorstr oder Niendorfer / Ohechaussee). Tatsächlich ist die Idee dies zum Beispiel zusammen mit Anwohnerinnen und Anwohner der Straße zu realisieren bisher nicht umgesetzt worden, weil die Ansprüche der Anwohner hier zum Teil extrem weit auseinandergehen. Nicht wenige Menschen möchten in dieser Stadt vor ihrer Tür einen gepflegten und kurz gemähten Rasen vorfinden. Die Idee einer möglicherweise ungepflegt wirkenden Wildblumenwiese kommt nicht überall und gleichermaßen gut an. Deshalb setzt die Stadt zur Zeit vermehrt darauf, diese Straßenbegleitgrünflächen mit eigenen Kräften dort umzuwandeln, wo es sich aufgrund der Größe und Art der Objekte am ehesten anbietet.

Stellungnahme der Verwaltung

Das Betriebsamt befindet sich seit Anfang 2018 in der Planung und Umsetzung zur Schaffung neuer insektenfreundlicher Straßenrandflächen. So wurden in letzten 16 Monaten zahlreiche städtische Flächen entsprechend umgewandelt und neugestaltet (z.B. Harckesheyde Ecke Oststr, Poppenbütteler Str Ecke Glasmoorstr oder Niendorfer / Ohechaussee).

Tatsächlich ist die Idee dies zum Beispiel zusammen mit Anwohnerinnen und Anwohner der Straße zu realisieren bisher nicht umgesetzt worden, weil die Ansprüche der Anwohner hier zum Teil extrem weit auseinandergehen. Nicht wenige Menschen möchten in dieser Stadt vor ihrer Tür einen gepflegten und kurz gemähten Rasen vorfinden. Die Idee einer möglicherweise ungepflegt wirkenden Wildblumenwiese kommt nicht überall und gleichermaßen gut an. Deshalb setzt die Stadt zur Zeit vermehrt darauf, diese Straßenbegleitgrünflächen mit eigenen Kräften dort umzuwandeln, wo es sich aufgrund der Größe und Art der Objekte am ehesten anbietet.

in Umsetzung

2019 | 0,60 | Mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen

Mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen

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Soziales, Integration
Ausgabe

Mittlere Bewertung

+0,6
Anzahl Wertungen: 219

Leider hat nicht nur Norderstedt, im vergangenen Jahrzehnt, versäumt, sich um den sozialen Wohnungsbau zu kümmern. Das sich daraus ergebene Problem, viel zu hohe Mietkosten, hat jetzt die ältere Bevölkerung, weil die Renten zu niedrig sind und auch junge Familien, die gezwungen werden das beide Elternteile arbeiten müssen, auszubaden. Das ist sozial ungerecht.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

In Norderstedt – genauso wie bundesweit – verringert sich die Anzahl der preisgebundenen, im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung errichteten Wohnungen kontinuierlich. Dies liegt u.a. an Gesetzesänderungen, die zu einer Verkürzung der Mietpreisbindung geführt haben, sowie an der geringen Attraktivität der Förderbedingungen in der seit längerem anhaltenden Niedrigzinsphase.
Die Stadt Norderstedt hat hierauf reagiert: die Stadtvertretung hat am 23.04.2014 mit großer Mehrheit beschlossen, dass zukünftig bei der Ausweisung neuer Bebauungsgebiete 30% der Geschossflächen für den geförderten Wohnungsbau gesichert werden sollen. Diese Regelung soll mittel- und langfristig zu einer Entspannung des Wohnungsmarktes führen, so dass auch finanziell schwächere Einwohnerinnen und Einwohner leichter eine geeignete Wohnung finden können.
Zudem wurde 2018 das „Bündnis für Wohnen“ in Norderstedt ins Leben gerufen. Die Stadtverwaltung, die Kommunalpolitik, die Wohnungswirtschaft und weitere Akteure am Wohnungsmarkt arbeiten intensiv an einem zukunftsgerichteten Konzept zur dauerhaften Sicherstellung der Wohnraumversorgung – in allen Preissegmenten.

Stellungnahme der Verwaltung

In Norderstedt – genauso wie bundesweit – verringert sich die Anzahl der preisgebundenen, im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung errichteten Wohnungen kontinuierlich. Dies liegt u.a. an Gesetzesänderungen, die zu einer Verkürzung der Mietpreisbindung geführt haben, sowie an der geringen Attraktivität der Förderbedingungen in der seit längerem anhaltenden Niedrigzinsphase.

Die Stadt Norderstedt hat hierauf reagiert: die Stadtvertretung hat am 23.04.2014 mit großer Mehrheit beschlossen, dass zukünftig bei der Ausweisung neuer Bebauungsgebiete 30% der Geschossflächen für den geförderten Wohnungsbau gesichert werden sollen. Diese Regelung soll mittel- und langfristig zu einer Entspannung des Wohnungsmarktes führen, so dass auch finanziell schwächere Einwohnerinnen und Einwohner leichter eine geeignete Wohnung finden können.

Zudem wurde 2018 das „Bündnis für Wohnen“ in Norderstedt ins Leben gerufen. Die Stadtverwaltung, die Kommunalpolitik, die Wohnungswirtschaft und weitere Akteure am Wohnungsmarkt arbeiten intensiv an einem zukunftsgerichteten Konzept zur dauerhaften Sicherstellung der Wohnraumversorgung – in allen Preissegmenten.

in Planung

2019 | 0,60 | Über die Teilnahmemöglichkeit am Bürgerhaushalt besser informieren

Über die Teilnahmemöglichkeit am Bürgerhaushalt besser informieren

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Zusätzliche Themen
Ausgabe

Mittlere Bewertung

+0,6
Anzahl Wertungen: 216

Niemand aus meinem Norderstedter Bekanntenkreis kennt diese Unternehmung der Stadt Norderstedt, welche es ermöglicht, sich am Haushalt zu beteiligen, bzw. zumindest Vorschläge zu liefern.

Wurden Social Media genutzt (zB. Norderstedter FB Gruppen), um darauf aufmerksam zu machen?
5-10 Plakate an den Hauptverkehrsstraßen könnten ebenso helfen, mehr Beteiligung zu erwirken.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Danke für den Hinweis, bei folgenden Bürgerhaushalten werden wir die Öffentlichkeitsarbeit gerne noch einmal verstärken.

Stellungnahme der Verwaltung

Danke für den Hinweis, bei folgenden Bürgerhaushalten werden wir die Öffentlichkeitsarbeit gerne noch einmal verstärken.

wird umgesetzt

2019 | 0,59 | Fahrradwege nicht auf der Straße errichten

Fahrradwege nicht auf der Straße errichten

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Verkehr, Rad, Fuß
kostenneutral

Mittlere Bewertung

+0,6
Anzahl Wertungen: 230

Ich bin 81 Jahre alt und noch immer mit dem Fahrrad aktiv. Die Radwege auf die Straße zu verlegen, ist keine gute Idee, denn der Mindestabstand der Autos beim Überholen der Radfahrer wird nie !!! eingehalten. Das Risiko für Unfälle ist also sehr groß.

Noch schlimmer sind die Radwege, die teils auf der Straße und teils auf dem
Radweg folgen. An Ampelschaltungen kommt es häufig zu Unaufmerksamkeiten der abbiegenden Autos.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Vorschlag wird zur Kenntnis genommen, kann aber nicht pauschal umgesetzt werden.
Zur Begründung und Erläuterung:
Die Errichtung von Fahrradwegen ist ein kontrovers diskutiertes Thema in- und außerhalb Norderstedts. Bisher hat die Stadt Norderstedt nur einmal einen Fahrradweg (im Zuge einer Straßenumbaumaßnahme) auf die Straße verlegt. Dies im Bereich eines 30 km/h Bereiches auf der Ulzburger Straße. Befürworter dieser Verkehrsführung sprechen von einer erhöhten Sicherheit, durch das „Gesehen werden vom Autoverkehr“. Gegner dieser Führung des Radverkehrs halten dies für unsicher und unkomfortabel.
Die Unfallstatistiken sprechen derzeit eher für die Führung im Sichtfeld des Autoverkehrs als für Radwege im Seitenraum mit schlechter Sichtbeziehung. Wobei darauf hingewiesen wird, dass auch baulich abgesetzte Radwege „sicher“ sind, wenn diese beidseitig vorhanden sind und dabei so hergestellt werden, dass die Sichtbeziehung von den Kraftfahrzeugführenden zu den Radfahrenden sehr gut ist. Insbesondere der besonders häufige Unfall zwischen geradeaus fahrenden Radfahrern und rechts abbiegenden Kraftfahrern soll durch die Führung des Radfahrers direkt vor den Augen des Kraftfahrers vermieden werden. Noch als Steigerung der Sicherheit empfiehlt die ERA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen des Bundes) die Führung des Radfahrers im Knotenpunkt zwischen der Kraftfahrzeug-rechtsabbiegespur und der Kraftfahrzeuggeradeausspur. Eben jene Einrichtung wird jedoch von vielen besonders kritisch betrachtet.
Die Kompromisslösungen, zwischen dem Radverkehr direkt auf der Straße und des baulich angelegten Radweges, sind der Radfahrstreifen und der Schutzstreifen. Radfahrstreifen sind extra für den Radverkehr angelegte Asphaltfahrbahnen die von der KFZ-Fahrbahn durch eine durchgezogene Linie abgetrennt ist. Schutzstreifen sind auf der KFZ-Fahrbahn „gestrichelte“ Bereiche, die von Kraftfahrern nur bei Notwendigkeit mitbenutzt werden sollen.
Auch innerhalb der haupt- und ehrenamtlichen Stadtverwaltung ist die Führung des Radverkehrs ein kontrovers diskutiertes Thema. Unabhängig davon, welche Präferenz man persönlich auch haben mag, alle Radverkehrsanlagen die richtliniengerecht eingerichtet sind oder hergestellt werden, sind sichere Verkehrseinrichtungen. Dies gilt bundesweit und kann inzwischen statistisch belegt werden.
Daher wird bei jeder neuen Planung, die Entscheidung über die Art und Wahl der Radverkehrsführung individuell abgewogen. Verschiedene richtlinienkonforme Möglichkeiten werden dabei stets dargestellt und im Rahmen von Bürgerbeteiligungen, Fachstellenbeteiligungen und politischen Entscheidungen, am Ende ausgewählt.
Die mit Abstand häufigste Unfallursache im Radverkehr stellt allerding bis heute das Radfahren, entgehen der Fahrtrichtung dar.

Stellungnahme der Verwaltung

Vorschlag wird zur Kenntnis genommen, kann aber nicht pauschal umgesetzt werden.

Zur Begründung und Erläuterung:
Die Errichtung von Fahrradwegen ist ein kontrovers diskutiertes Thema in- und außerhalb Norderstedts. Bisher hat die Stadt Norderstedt nur einmal einen Fahrradweg (im Zuge einer Straßenumbaumaßnahme) auf die Straße verlegt. Dies im Bereich eines 30 km/h Bereiches auf der Ulzburger Straße. Befürworter dieser Verkehrsführung sprechen von einer erhöhten Sicherheit, durch das „Gesehen werden vom Autoverkehr“. Gegner dieser Führung des Radverkehrs halten dies für unsicher und unkomfortabel.

Die Unfallstatistiken sprechen derzeit eher für die Führung im Sichtfeld des Autoverkehrs als für Radwege im Seitenraum mit schlechter Sichtbeziehung. Wobei darauf hingewiesen wird, dass auch baulich abgesetzte Radwege „sicher“ sind, wenn diese beidseitig vorhanden sind und dabei so hergestellt werden, dass die Sichtbeziehung von den Kraftfahrzeugführenden zu den Radfahrenden sehr gut ist. Insbesondere der besonders häufige Unfall zwischen geradeaus fahrenden Radfahrern und rechts abbiegenden Kraftfahrern soll durch die Führung des Radfahrers direkt vor den Augen des Kraftfahrers vermieden werden. Noch als Steigerung der Sicherheit empfiehlt die ERA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen des Bundes) die Führung des Radfahrers im Knotenpunkt zwischen der Kraftfahrzeug-rechtsabbiegespur und der Kraftfahrzeuggeradeausspur. Eben jene Einrichtung wird jedoch von vielen besonders kritisch betrachtet.

Die Kompromisslösungen, zwischen dem Radverkehr direkt auf der Straße und des baulich angelegten Radweges, sind der Radfahrstreifen und der Schutzstreifen. Radfahrstreifen sind extra für den Radverkehr angelegte Asphaltfahrbahnen die von der KFZ-Fahrbahn durch eine durchgezogene Linie abgetrennt ist. Schutzstreifen sind auf der KFZ-Fahrbahn „gestrichelte“ Bereiche, die von Kraftfahrern nur bei Notwendigkeit mitbenutzt werden sollen.

Auch innerhalb der haupt- und ehrenamtlichen Stadtverwaltung ist die Führung des Radverkehrs ein kontrovers diskutiertes Thema. Unabhängig davon, welche Präferenz man persönlich auch haben mag, alle Radverkehrsanlagen die richtliniengerecht eingerichtet sind oder hergestellt werden, sind sichere Verkehrseinrichtungen. Dies gilt bundesweit und kann inzwischen statistisch belegt werden.

Daher wird bei jeder neuen Planung, die Entscheidung über die Art und Wahl der Radverkehrsführung individuell abgewogen. Verschiedene richtlinienkonforme Möglichkeiten werden dabei stets dargestellt und im Rahmen von Bürgerbeteiligungen, Fachstellenbeteiligungen und politischen Entscheidungen, am Ende ausgewählt.

Die mit Abstand häufigste Unfallursache im Radverkehr stellt allerding bis heute das Radfahren, entgehen der Fahrtrichtung dar.

wird teilweise umgesetzt

2019 | 0,58 | Temposenkung vor allen Schulen einführen

Temposenkung vor allen Schulen einführen

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Verkehr, Auto, LKW
kostenneutral

Mittlere Bewertung

+0,6
Anzahl Wertungen: 212

Vor allen Schulen sollte das Tempo gesenkt werden, um die Sicherheit der Kinder zu schützen. Liegt eine Schule an einer Hauptstraße, wie z.B. die Grundschule Niendorfer Straße, so sollte es eine Tempo-30-Zone geben.

Liegt die Schule in einer Nebenstraße, wie z.B. die Grundschule Friedrichsgabe, so sollte hier Schrittgeschwindigkeit festgelegt werden.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Gem. § 45 Abs. 9 Ziff. 5 der Straßenverkehrsordnung kann u.a. vor Schulen, die unmittelbar an Hauptverkehrsstraßen liegen, Tempo 30 angeordnet werden. Hierfür sind besondere Prüfkriterien in der StVO und in den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften und Erlassen vorgeschrieben. Alle Schulen an Hauptverkehrsstraßen wurden nach diesen Kriterien im Rahmen eine Verkehrsschau mit Vertretern der Polizei, des Baulastträger, der Schulen und der Straßenverkehrsbehörde angesehen und Tempo 30 vor den Schulen angeordnet, die den Prüfkriterien entsprachen. Die Grundschule Niendorfer Straße fällt auch darunter. Eine Beschilderung ist zwischenzeitlich erfolgt. Eine Rechtsgrundlage für die Anordnung von Schrittgeschwindigkeit vor Schulen ist in der StVO nicht gegeben und folglich darf eine entsprechende Beschilderung nicht aufgestellt werden.

Stellungnahme der Verwaltung

Gem. § 45 Abs. 9 Ziff. 5 der Straßenverkehrsordnung kann u.a. vor Schulen, die unmittelbar an Hauptverkehrsstraßen liegen, Tempo 30 angeordnet werden. Hierfür sind besondere Prüfkriterien in der StVO und in den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften und Erlassen vorgeschrieben. Alle Schulen an Hauptverkehrsstraßen wurden nach diesen Kriterien im Rahmen eine Verkehrsschau mit Vertretern der Polizei, des Baulastträger, der Schulen und der Straßenverkehrsbehörde angesehen und Tempo 30 vor den Schulen angeordnet, die den Prüfkriterien entsprachen. Die Grundschule Niendorfer Straße fällt auch darunter. Eine Beschilderung ist zwischenzeitlich erfolgt. Eine Rechtsgrundlage für die Anordnung von Schrittgeschwindigkeit vor Schulen ist in der StVO nicht gegeben und folglich darf eine entsprechende Beschilderung nicht aufgestellt werden.

wird teilweise umgesetzt

2019 | 0,58 | Ampelschaltung Rathausallee verbessern

Ampelschaltung Rathausallee verbessern

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Verkehr, Auto, LKW
kostenneutral

Mittlere Bewertung

+0,6
Anzahl Wertungen: 213

Die Ampelschaltung in der Rathausallee ist katastrophal.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Die Lichtsignalanlagen in der Rathausallee sind teilverkehrsabhängig geschaltet. D.h. der Fahrzeugverkehr meldet sich in der Nebenrichtung über Detektionsschleifen an und erhält daraufhin sein Grün. Liegt keine Anforderung der Nebenrichtung vor, erhält diese auch kein Grün. Des Weiteren können solche Steuerungen bei Stau die Grünzeit verlängern, wodurch eine auf dem Verkehr abgestimmte Steuerung geschaltet werden kann.
Alle Anlagen auf der Rathausallee sind zusätzlich mit einer sogenannte Busbeschleunigung ausgestattet, die bei einer Busanmeldung diesen priorisiert. Hierdurch können für den Fahrzeug- Fußgängerverkehr geringere Grünzeiten sowie längere Wartezeiten entstehen.

Es ist für das kommende Haushaltsjahr geplant eine Überprüfung des Straßenzuges Rathausallee vorzunehmen. Aufgrund von abgeschlossenen Straßenbauprojekten entstehen Verkehrsverlagerungen die in den jetzigen Steuerungen nicht berücksichtigt sind.

Stellungnahme der Verwaltung

Die Lichtsignalanlagen in der Rathausallee sind teilverkehrsabhängig geschaltet. D.h. der Fahrzeugverkehr meldet sich in der Nebenrichtung über Detektionsschleifen an und erhält daraufhin sein Grün. Liegt keine Anforderung der Nebenrichtung vor, erhält diese auch kein Grün. Des Weiteren können solche Steuerungen bei Stau die Grünzeit verlängern, wodurch eine auf dem Verkehr abgestimmte Steuerung geschaltet werden kann.

Alle Anlagen auf der Rathausallee sind zusätzlich mit einer sogenannte Busbeschleunigung ausgestattet, die bei einer Busanmeldung diesen priorisiert. Hierdurch können für den Fahrzeug- Fußgängerverkehr geringere Grünzeiten sowie längere Wartezeiten entstehen.

Es ist für das kommende Haushaltsjahr geplant eine Überprüfung des Straßenzuges Rathausallee vorzunehmen. Aufgrund von abgeschlossenen Straßenbauprojekten entstehen Verkehrsverlagerungen die in den jetzigen Steuerungen nicht berücksichtigt sind.

wird teilweise umgesetzt

2019 | 0,57 | Mobile Webseite der Stadt (norderstedt.de) verbessern

Mobile Webseite der Stadt (norderstedt.de) verbessern

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Zusätzliche Themen
Ausgabe

Mittlere Bewertung

+0,6
Anzahl Wertungen: 212

Auf der mobilen Version der Webseite norderstedt.de erhält man keine Suchergebnisse. Außerdem ist das Design der Startseite nicht sehr ansprechend. Bitte schnellstens nachbessern, im Sinne von „Norderstedt, eine Idee voraus“ oder mobile Webseite abschalten

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Mit dem Relaunch ist die Homepage im responsive Design auf allen Endgeräten darstellbar.

Stellungnahme der Verwaltung

Mit dem Relaunch ist die Homepage im responsive Design auf allen Endgeräten darstellbar.

wird umgesetzt

2019 | 0,57 | Verkehrsschilder einmal im Jahr auf Sichtbarkeit kontrollieren

Verkehrsschilder einmal im Jahr auf Sichtbarkeit kontrollieren

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Ordnung, Sicherheit
Ausgabe

Mittlere Bewertung

+0,6
Anzahl Wertungen: 199

Wenigstens einmal im Jahr sollten die Verkehrsschilder an Norderstedts Straßen auf Verschmutzung und Sichtbarkeit kontrolliert werden. Dazu gehören auch die Wegweisungen für den Fahrradverkehr.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Die Straßenverkehrsbehörde ist gemäß der Verwaltungsvorschrift zu § 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung verpflichtet, entsprechende Verkehrsschauen durchzuführen, bei denen auch die Sichtbarkeit und Verschmutzung der Verkehrsschilder kontrolliert wird. Die Verkehrsschauen finden einmal jährlich statt. Auch festgestellte Mängel im Rahmen des Außendienstes werden regelmäßig an das Betriebsamt weitergegeben.
Die Überprüfung bzw. Reinigung der Wegweiser für den Radverkehr muss gesondert beauftragt werden. Mit der Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes hat sich das Radverkehrsnetz geändert. Dementsprechend werden alle Schilder spätestens im nächsten Jahr ausgetauscht und erneuert.

Stellungnahme der Verwaltung

Die Straßenverkehrsbehörde ist gemäß der Verwaltungsvorschrift zu § 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung verpflichtet, entsprechende Verkehrsschauen durchzuführen, bei denen auch die Sichtbarkeit und Verschmutzung der Verkehrsschilder kontrolliert wird. Die Verkehrsschauen finden einmal jährlich statt. Auch festgestellte Mängel im Rahmen des Außendienstes werden regelmäßig an das Betriebsamt weitergegeben.

Die Überprüfung bzw. Reinigung der Wegweiser für den Radverkehr muss gesondert beauftragt werden. Mit der Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes hat sich das Radverkehrsnetz geändert. Dementsprechend werden alle Schilder spätestens im nächsten Jahr ausgetauscht und erneuert.

wird umgesetzt

2019 | 0,56 | Effizienter Nahverkehr - Mehr Buslinien und Haltestellen schaffen

Effizienter Nahverkehr - Mehr Buslinien und Haltestellen schaffen

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Verkehr, Bus, Bahn
Ausgabe

Mittlere Bewertung

+0,6
Anzahl Wertungen: 206

Das Busnetz ausbauen und zusätzliche Haltestellen einrichten, z.B. beim Feuerwehrmuseum. Abends öfter fahren. Ermäßigte Norderstedt-Card für alle Norderstedter.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Die Stadt Norderstedt kann rechtlich nicht über eine Takterhöhung von Busbedienungen, Linienergänzungen oder Tarifänderungen entscheiden – Diese Vorschläge sind daher nicht umsetzbar.
Zur Erklärung:
Die Bestellung und Bereitstellung gemeinwirtschaftlicher Verkehre im Kreis Segeberg erfolgt nach Maßgabe des Gesetzes über den ÖPNV in Schleswig-Holstein nur durch den Kreis und nicht durch die kreisangehörigen Städte, da diese Aufgabe gesetzlich in die alleinige Zuständigkeit der Kreise übertragen ist.
Die Stadt Norderstedt betreibt daher weder ein eigenes Busliniennetz, noch einen Bus-Fuhrpark, sondern ist Teil des ÖPNV-Grundversorgungsangebotes des Kreises Segeberg (und befindet sich innerhalb des HVV-Tarifgroßbereiches).
Der zuständige Kreis Segeberg und Mitarbeiter der Stadtverwaltung haben sich aber mit diesem Verbesserungsvorschlag beschäftigt und kommen einvernehmlich zu dem Ergebnis, dass in der Stadt Norderstedt die Busse nicht dringt häufiger fahren müssen, da in Norderstedt bereits ein überdurchschnittlich komfortables ÖPNV-Angebot (10-20-40-Minuten Taktstandard) besteht, welches natürlich auch finanzierbar bleiben muss. Im Vergleich dazu verkehren z. B. in Neumünster die Busse in der Regel nur alle 40 bis 60 Minuten (auch zu den Hauptverkehrszeiten).
Der Bus- und Bahn-ÖPNV in der Stadt Norderstedt weist einen Erschließungsgrad von ca. 90 % auf. Diese Tatsache bestätigt das hohe Niveau im öffentlichen Personen-Nahverkehr und lässt keinen Rückschluss auf einen akuten Handlungsbedarf für den Bau neuer Haltestellen zu.
Insbesondere für das – zusätzlich über die Jahre von der Stadt Norderstedt gewünschte und über das Bus-Grundversorgungsangebot des Kreises hinausgehende – Leistungsspektrum wurde eine vertragliche Regelung zwischen Kreis und Stadt und zwischen der Hamburger Hochbahn und der Stadt abgeschlossen. Der Defizitausgleich für alle Zusatzmaßnahmen im Bus- und Bahn-ÖPNV beträgt zurzeit ca. 750.000,00 € im Jahr, welches seit 2019 ebenfalls vom Kreis voll finanziert wird.
Der Kreis Segeberg finanziert im Jahr für das Norderstedter-Bus-ÖPNV-Angebot Kosten von über 4,5MIO€. Die Fahrpreiseinnahmen sind hierbei ebenfalls bereits berücksichtigt.
Die Kosten für den gesamten Kreis-ÖPNV werden durch Fahrpreiseinnahmen nur zur Hälfte refinanziert. Damit besteht bereits heute eine Bezuschussung der Fahrpreise (für alle Nutzer/-innen des Angebotes im Großbereich des HVV) in Höhe von ca. 50 %, die sich alle Partner im HVV-Tarifbereich teilen müssen.
Zudem hat der zuständige Kreis Segeberg zusammen mit dem Hamburger Verkehrsverbund (HVV für die Freie und Hansestadt Hamburg) bereits mehrfach zu Ermäßigungs-Wünschen (eine kreisangehörige Stadt hätte gerne ihr eigenes Tarifsystem) Stellung bezogen und lehnt die Einführung von ÖPNV-Stadttickets (somit auch für Norderstedt) vollends ab.
Zur Begründung führen der Kreis und die Stadt Hamburg aus, dass die Einführung eines individuellen Stadttarifs (z. B. in der Stadt Norderstedt) der vorhandenen Preisbildungssystematik im Tarifgroßraum (Hamburg und im Kreisgebiet) zuwiderlaufen und zudem ein für kurze und mittlere Reiseweiten seit Jahrzehnten bewährtes Zahlgrenzsystem zerstört würde

Stellungnahme der Verwaltung

Die Stadt Norderstedt kann rechtlich nicht über eine Takterhöhung von Busbedienungen, Linienergänzungen oder Tarifänderungen entscheiden – Diese Vorschläge sind daher nicht umsetzbar.

Zur Erklärung:
Die Bestellung und Bereitstellung gemeinwirtschaftlicher Verkehre im Kreis Segeberg erfolgt nach Maßgabe des Gesetzes über den ÖPNV in Schleswig-Holstein nur durch den Kreis und nicht durch die kreisangehörigen Städte, da diese Aufgabe gesetzlich in die alleinige Zuständigkeit der Kreise übertragen ist.

Die Stadt Norderstedt betreibt daher weder ein eigenes Busliniennetz, noch einen Bus-Fuhrpark, sondern ist Teil des ÖPNV-Grundversorgungsangebotes des Kreises Segeberg (und befindet sich innerhalb des HVV-Tarifgroßbereiches).
Der zuständige Kreis Segeberg und Mitarbeiter der Stadtverwaltung haben sich aber mit diesem Verbesserungsvorschlag beschäftigt und kommen einvernehmlich zu dem Ergebnis, dass in der Stadt Norderstedt die Busse nicht dringt häufiger fahren müssen, da in Norderstedt bereits ein überdurchschnittlich komfortables ÖPNV-Angebot (10-20-40-Minuten Taktstandard) besteht, welches natürlich auch finanzierbar bleiben muss. Im Vergleich dazu verkehren z. B. in Neumünster die Busse in der Regel nur alle 40 bis 60 Minuten (auch zu den Hauptverkehrszeiten).

Der Bus- und Bahn-ÖPNV in der Stadt Norderstedt weist einen Erschließungsgrad von ca. 90 % auf. Diese Tatsache bestätigt das hohe Niveau im öffentlichen Personen-Nahverkehr und lässt keinen Rückschluss auf einen akuten Handlungsbedarf für den Bau neuer Haltestellen zu.

Insbesondere für das – zusätzlich über die Jahre von der Stadt Norderstedt gewünschte und über das Bus-Grundversorgungsangebot des Kreises hinausgehende – Leistungsspektrum wurde eine vertragliche Regelung zwischen Kreis und Stadt und zwischen der Hamburger Hochbahn und der Stadt abgeschlossen. Der Defizitausgleich für alle Zusatzmaßnahmen im Bus- und Bahn-ÖPNV beträgt zurzeit ca. 750.000,00 € im Jahr, welches seit 2019 ebenfalls vom Kreis voll finanziert wird.

Der Kreis Segeberg finanziert im Jahr für das Norderstedter-Bus-ÖPNV-Angebot Kosten von über 4,5MIO€. Die Fahrpreiseinnahmen sind hierbei ebenfalls bereits berücksichtigt.

Die Kosten für den gesamten Kreis-ÖPNV werden durch Fahrpreiseinnahmen nur zur Hälfte refinanziert. Damit besteht bereits heute eine Bezuschussung der Fahrpreise (für alle Nutzer/-innen des Angebotes im Großbereich des HVV) in Höhe von ca. 50 %, die sich alle Partner im HVV-Tarifbereich teilen müssen.

Zudem hat der zuständige Kreis Segeberg zusammen mit dem Hamburger Verkehrsverbund (HVV für die Freie und Hansestadt Hamburg) bereits mehrfach zu Ermäßigungs-Wünschen (eine kreisangehörige Stadt hätte gerne ihr eigenes Tarifsystem) Stellung bezogen und lehnt die Einführung von ÖPNV-Stadttickets (somit auch für Norderstedt) vollends ab.
Zur Begründung führen der Kreis und die Stadt Hamburg aus, dass die Einführung eines individuellen Stadttarifs (z. B. in der Stadt Norderstedt) der vorhandenen Preisbildungssystematik im Tarifgroßraum (Hamburg und im Kreisgebiet) zuwiderlaufen und zudem ein für kurze und mittlere Reiseweiten seit Jahrzehnten bewährtes Zahlgrenzsystem zerstört würde.

andere zuständig

2019 | 0,56 | Effizienter Nahverkehr: Busnetz ausbauen

Effizienter Nahverkehr: Busnetz ausbauen

node metatags
Verkehr, Bus, Bahn
Ausgabe

Mittlere Bewertung

+0,6
Anzahl Wertungen: 206

Das Busnetz ausbauen und zusätzliche Haltestellen einrichten, z.B. beim Feuerwehrmuseum. Abends öfter fahren. Ermäßigte Norderstedt-Card für alle Norderstedter.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Die Stadt Norderstedt kann rechtlich nicht über eine Takterhöhung von Busbedienungen, Linienergänzungen oder Tarifänderungen entscheiden – Diese Vorschläge sind daher nicht umsetzbar.
Zur Erklärung:
Die Bestellung und Bereitstellung gemeinwirtschaftlicher Verkehre im Kreis Segeberg erfolgt nach Maßgabe des Gesetzes über den ÖPNV in Schleswig-Holstein nur durch den Kreis und nicht durch die kreisangehörigen Städte, da diese Aufgabe gesetzlich in die alleinige Zuständigkeit der Kreise übertragen ist.
Die Stadt Norderstedt betreibt daher weder ein eigenes Busliniennetz, noch einen Bus-Fuhrpark, sondern ist Teil des ÖPNV-Grundversorgungsangebotes des Kreises Segeberg (und befindet sich innerhalb des HVV-Tarifgroßbereiches).
Der zuständige Kreis Segeberg und Mitarbeiter der Stadtverwaltung haben sich aber mit diesem Verbesserungsvorschlag beschäftigt und kommen einvernehmlich zu dem Ergebnis, dass in der Stadt Norderstedt die Busse nicht dringt häufiger fahren müssen, da in Norderstedt bereits ein überdurchschnittlich komfortables ÖPNV-Angebot (10-20-40-Minuten Taktstandard) besteht, welches natürlich auch finanzierbar bleiben muss. Im Vergleich dazu verkehren z. B. in Neumünster die Busse in der Regel nur alle 40 bis 60 Minuten (auch zu den Hauptverkehrszeiten).
Der Bus- und Bahn-ÖPNV in der Stadt Norderstedt weist einen Erschließungsgrad von ca. 90 % auf. Diese Tatsache bestätigt das hohe Niveau im öffentlichen Personen-Nahverkehr und lässt keinen Rückschluss auf einen akuten Handlungsbedarf für den Bau neuer Haltestellen zu.
Insbesondere für das – zusätzlich über die Jahre von der Stadt Norderstedt gewünschte und über das Bus-Grundversorgungsangebot des Kreises hinausgehende – Leistungsspektrum wurde eine vertragliche Regelung zwischen Kreis und Stadt und zwischen der Hamburger Hochbahn und der Stadt abgeschlossen. Der Defizitausgleich für alle Zusatzmaßnahmen im Bus- und Bahn-ÖPNV beträgt zurzeit ca. 750.000,00 € im Jahr, welches seit 2019 ebenfalls vom Kreis voll finanziert wird.
Der Kreis Segeberg finanziert im Jahr für das Norderstedter-Bus-ÖPNV-Angebot Kosten von über 4,5MIO€. Die Fahrpreiseinnahmen sind hierbei ebenfalls bereits berücksichtigt.
Die Kosten für den gesamten Kreis-ÖPNV werden durch Fahrpreiseinnahmen nur zur Hälfte refinanziert. Damit besteht bereits heute eine Bezuschussung der Fahrpreise (für alle Nutzer/-innen des Angebotes im Großbereich des HVV) in Höhe von ca. 50 %, die sich alle Partner im HVV-Tarifbereich teilen müssen.
Zudem hat der zuständige Kreis Segeberg zusammen mit dem Hamburger Verkehrsverbund (HVV für die Freie und Hansestadt Hamburg) bereits mehrfach zu Ermäßigungs-Wünschen (eine kreisangehörige Stadt hätte gerne ihr eigenes Tarifsystem) Stellung bezogen und lehnt die Einführung von ÖPNV-Stadttickets (somit auch für Norderstedt) vollends ab.
Zur Begründung führen der Kreis und die Stadt Hamburg aus, dass die Einführung eines individuellen Stadttarifs (z. B. in der Stadt Norderstedt) der vorhandenen Preisbildungssystematik im Tarifgroßraum (Hamburg und im Kreisgebiet) zuwiderlaufen und zudem ein für kurze und mittlere Reiseweiten seit Jahrzehnten bewährtes Zahlgrenzsystem zerstört würde

Stellungnahme der Verwaltung

Die Stadt Norderstedt kann rechtlich nicht über eine Takterhöhung von Busbedienungen, Linienergänzungen oder Tarifänderungen entscheiden – Diese Vorschläge sind daher nicht umsetzbar.

Zur Erklärung:
Die Bestellung und Bereitstellung gemeinwirtschaftlicher Verkehre im Kreis Segeberg erfolgt nach Maßgabe des Gesetzes über den ÖPNV in Schleswig-Holstein nur durch den Kreis und nicht durch die kreisangehörigen Städte, da diese Aufgabe gesetzlich in die alleinige Zuständigkeit der Kreise übertragen ist.

Die Stadt Norderstedt betreibt daher weder ein eigenes Busliniennetz, noch einen Bus-Fuhrpark, sondern ist Teil des ÖPNV-Grundversorgungsangebotes des Kreises Segeberg (und befindet sich innerhalb des HVV-Tarifgroßbereiches).

Der zuständige Kreis Segeberg und Mitarbeiter der Stadtverwaltung haben sich aber mit diesem Verbesserungsvorschlag beschäftigt und kommen einvernehmlich zu dem Ergebnis, dass in der Stadt Norderstedt die Busse nicht dringt häufiger fahren müssen, da in Norderstedt bereits ein überdurchschnittlich komfortables ÖPNV-Angebot (10-20-40-Minuten Taktstandard) besteht, welches natürlich auch finanzierbar bleiben muss. Im Vergleich dazu verkehren z. B. in Neumünster die Busse in der Regel nur alle 40 bis 60 Minuten (auch zu den Hauptverkehrszeiten).

Der Bus- und Bahn-ÖPNV in der Stadt Norderstedt weist einen Erschließungsgrad von ca. 90 % auf. Diese Tatsache bestätigt das hohe Niveau im öffentlichen Personen-Nahverkehr und lässt keinen Rückschluss auf einen akuten Handlungsbedarf für den Bau neuer Haltestellen zu.

Insbesondere für das – zusätzlich über die Jahre von der Stadt Norderstedt gewünschte und über das Bus-Grundversorgungsangebot des Kreises hinausgehende – Leistungsspektrum wurde eine vertragliche Regelung zwischen Kreis und Stadt und zwischen der Hamburger Hochbahn und der Stadt abgeschlossen. Der Defizitausgleich für alle Zusatzmaßnahmen im Bus- und Bahn-ÖPNV beträgt zurzeit ca. 750.000,00 € im Jahr, welches seit 2019 ebenfalls vom Kreis voll finanziert wird.

Der Kreis Segeberg finanziert im Jahr für das Norderstedter-Bus-ÖPNV-Angebot Kosten von über 4,5MIO€. Die Fahrpreiseinnahmen sind hierbei ebenfalls bereits berücksichtigt.

Die Kosten für den gesamten Kreis-ÖPNV werden durch Fahrpreiseinnahmen nur zur Hälfte refinanziert. Damit besteht bereits heute eine Bezuschussung der Fahrpreise (für alle Nutzer/-innen des Angebotes im Großbereich des HVV) in Höhe von ca. 50 %, die sich alle Partner im HVV-Tarifbereich teilen müssen.

Zudem hat der zuständige Kreis Segeberg zusammen mit dem Hamburger Verkehrsverbund (HVV für die Freie und Hansestadt Hamburg) bereits mehrfach zu Ermäßigungs-Wünschen (eine kreisangehörige Stadt hätte gerne ihr eigenes Tarifsystem) Stellung bezogen und lehnt die Einführung von ÖPNV-Stadttickets (somit auch für Norderstedt) vollends ab.
Zur Begründung führen der Kreis und die Stadt Hamburg aus, dass die Einführung eines individuellen Stadttarifs (z. B. in der Stadt Norderstedt) der vorhandenen Preisbildungssystematik im Tarifgroßraum (Hamburg und im Kreisgebiet) zuwiderlaufen und zudem ein für kurze und mittlere Reiseweiten seit Jahrzehnten bewährtes Zahlgrenzsystem zerstört würde.

andere zuständig

2019 | 0,54 | Mehr gute Fahrradständer oder Radbügel an geeigneten Stellen aufstellen

Mehr gute Fahrradständer oder Radbügel an geeigneten Stellen aufstellen

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Verkehr, Rad, Fuß
Ausgabe

Mittlere Bewertung

+0,5
Anzahl Wertungen: 208

Schaffung weiterer Abstell Vorrichtungen für Fahrräder, und zwar solche, die auch genug Platz lassen, so dass die Räder weder beim Einstellen noch beim Herausnehmen nicht beschädigt werden, sowie die Möglichkeit, diese so sichern zu können, ohne sich körperlich verbiegen zu müssen.

An allen relevanten Stellen in unserer Stadt ( Herold Center,Bahnhöfe,Rathaus,Moorbek Passage ...) ist es z.T. grottenschlecht bestellt darum! Während hingegen in der Ulzburger Strasse jede Menge Fahrradständer aufwändig und teuer hingebaut wurden, diese aber zum größten Teil unbenutzt bleiben. Begründung dafür: es liegt gar keine große Geschäftsdichte vor, die diesen Schritt nötig gemacht hätte.

Als Bürger, von dessen Steuern dieser "Spaß" bezahlt wurde, frage ich mich: Wer plant solche Sachen? Wir sollen am besten unsere Autos stehen lassen und umweltbewusst handeln, was ja auch von vielen Bürgern befürwortet wird, aber die konsequente Umsetzung der Anforderungen dafür erfolgt nicht.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Dieser Vorschlag wird bereits umgesetzt.
Die Stadt Norderstedt hat im Jahr 2012 eine umfangreiche Mängelanalyse zu allen Fahrradabstellanlagen beauftragt. Anhand dieser Liste wurden Fahrradabstellplätze mit besonders hohem Handlungsbedarf identifiziert. Diese wurde und wird bis heute sukzessive abgearbeitet und die vorhandenen Mängel sind schon an vielen Stellen beseitigt.
An allen Bahnhaltepunkten befinden sich in Norderstedt überdachte Fahrradabstellanlagen. In Norderstedt-Mitte sogar zusätzlich noch ein Fahrradparkhaus mit rd. 350 gesicherten Abstellmöglichkeiten. Am U-Bahnhof in Garstedt ist ein gleichwertiges Parkhaus in Planung.
An den Nahversorgungszentren befinden sich ebenso stets Fahrradbügel.
Im Oktober 2018 wurden zum Beispiel an der P+R-AKN Haltestelle „Haslohfurth“ alle Vorderradhalter durch Bügel ersetzt. Die P+R-Anlage an der AKN-Haltestelle „Meeschensee“ wird vergrößert und erhält in diesem Zusammenhang zusätzliche, zahlreiche Fahrradbügel.
Entlang der Rathausallee wurden gleichermaßen die „Vorderradhalter“ (Felgenkiller) durch Bügel ersetzt. Einzig direkt auf dem Rathausmarkt wurden die Vorderradhalter (noch) nicht ersetzt, weil dort umfangreiche Umgestaltungsmaßnahmen geplant sind.
An der Ulzburger Straße wurden sogar Parkplätze zugunsten hochwertiger Fahrradbügel aufgegeben. Dies stellt eindeutig einen konkreten Beitrag zugunsten umweltfreundlicher Verkehrsmittel dar.
Ein Großteil der Fahrradabstellanlagen im Norderstedter Stadtgebiet befindet sich jedoch in Privateigentum. Diese Tatsache ist für Außenstehende nicht immer klar erkennbar. Dort wurden häufig Vorderradhalter aufgestellt. Darauf hat die Stadt Norderstedt keine Einfluss, da bislang keine Vorschrift für Privateigentümer existiert, wie private Fahrradabstellanlagen gestaltet werden müssen.
Abschließend wird gebeten, dass der Verfasser dieses Vorschlages Kontakt mit dem Fachbereich Verkehrsflächen (in der Stadtverwaltung ist Frau Haß zuständig, Telefon 040 / 535 95 366, Raum 211 im 2. Obergeschoss des Rathauses) aufnimmt. Dann können direkt Vorschläge unterbreitet werden und auch seitens der Stadt erklärt werden, wo und wann neue Abstellbügel geplant sind, bzw. an welcher Stelle gar keine öffentlichen Flächen für solche Realisierungen vorhanden sind.

Stellungnahme der Verwaltung

Dieser Vorschlag wird bereits umgesetzt.

Die Stadt Norderstedt hat im Jahr 2012 eine umfangreiche Mängelanalyse zu allen Fahrradabstellanlagen beauftragt. Anhand dieser Liste wurden Fahrradabstellplätze mit besonders hohem Handlungsbedarf identifiziert. Diese wurde und wird bis heute sukzessive abgearbeitet und die vorhandenen Mängel sind schon an vielen Stellen beseitigt.

An allen Bahnhaltepunkten befinden sich in Norderstedt überdachte Fahrradabstellanlagen. In Norderstedt-Mitte sogar zusätzlich noch ein Fahrradparkhaus mit rd. 350 gesicherten Abstellmöglichkeiten. Am U-Bahnhof in Garstedt ist ein gleichwertiges Parkhaus in Planung. An den Nahversorgungszentren befinden sich ebenso stets Fahrradbügel.

Im Oktober 2018 wurden zum Beispiel an der P+R-AKN Haltestelle „Haslohfurth“ alle Vorderradhalter durch Bügel ersetzt. Die P+R-Anlage an der AKN-Haltestelle „Meeschensee“ wird vergrößert und erhält in diesem Zusammenhang zusätzliche, zahlreiche Fahrradbügel.

Entlang der Rathausallee wurden gleichermaßen die „Vorderradhalter“ (Felgenkiller) durch Bügel ersetzt. Einzig direkt auf dem Rathausmarkt wurden die Vorderradhalter (noch) nicht ersetzt, weil dort umfangreiche Umgestaltungsmaßnahmen geplant sind.

An der Ulzburger Straße wurden sogar Parkplätze zugunsten hochwertiger Fahrradbügel aufgegeben. Dies stellt eindeutig einen konkreten Beitrag zugunsten umweltfreundlicher Verkehrsmittel dar.

Ein Großteil der Fahrradabstellanlagen im Norderstedter Stadtgebiet befindet sich jedoch in Privateigentum. Diese Tatsache ist für Außenstehende nicht immer klar erkennbar. Dort wurden häufig Vorderradhalter aufgestellt. Darauf hat die Stadt Norderstedt keine Einfluss, da bislang keine Vorschrift für Privateigentümer existiert, wie private Fahrradabstellanlagen gestaltet werden müssen.

Abschließend wird gebeten, dass der Verfasser dieses Vorschlages Kontakt mit dem Fachbereich Verkehrsflächen (in der Stadtverwaltung ist Frau Haß zuständig, Telefon 040 / 535 95 366, Raum 211 im 2. Obergeschoss des Rathauses) aufnimmt. Dann können direkt Vorschläge unterbreitet werden und auch seitens der Stadt erklärt werden, wo und wann neue Abstellbügel geplant sind, bzw. an welcher Stelle gar keine öffentlichen Flächen für solche Realisierungen vorhanden sind.

wird umgesetzt

2019 | 0,54 | ÖPNV Stadtticket einführen

ÖPNV Stadtticket einführen

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Verkehr, Bus, Bahn
kostenneutral

Mittlere Bewertung

+0,5
Anzahl Wertungen: 210

Für Norderstedt ein ÖPNV Stadtticket einführen.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Die Stadt Norderstedt kann rechtlich kein eigenes Stadtticket einführen – Dieser Vorschlag ist daher nicht umsetzbar.
Zur Erklärung:
Die Bestellung und Bereitstellung gemeinwirtschaftlicher Verkehre im Kreis Segeberg erfolgt nach Maßgabe des Gesetzes über den ÖPNV in Schleswig-Holstein nur durch den Kreis und nicht durch die kreisangehörigen Städte, da diese Aufgabe gesetzlich in die alleinige Zuständigkeit der Kreise übertragen ist.
Die Stadt Norderstedt betreibt daher weder ein eigenes Busliniennetz, noch einen Bus-Fuhrpark, sondern ist Teil des ÖPNV-Grundversorgungsangebotes des Kreises Segeberg (und befindet sich innerhalb des HVV-Tarifgroßbereiches).
Der zuständige Kreis Segeberg hat zusammen mit dem Hamburger Verkehrsverbund (HVV für die Freie und Hansestadt Hamburg) bereits mehrfach zu entsprechenden Wünschen (eine kreisangehörige Stadt hätte gerne ihr eigenes Tarifsystem) Stellung bezogen und lehnt die Einführung von ÖPNV-Stadttickets (somit auch für Norderstedt) vollends ab.
Zur Begründung führen der Kreis und die Stadt Hamburg aus, dass die Einführung eines individuellen Stadttarifs (z. B. in der Stadt Norderstedt) der vorhandenen Preisbildungssystematik im Tarifgroßraum (Hamburg und im Kreisgebiet) zuwiderlaufen und zudem ein für kurze und mittlere Reiseweiten seit Jahrzehnten bewährtes Zahlgrenzsystem zerstört würde.

Stellungnahme der Verwaltung

Die Stadt Norderstedt kann rechtlich kein eigenes Stadtticket einführen – Dieser Vorschlag ist daher nicht umsetzbar.

Zur Erklärung:
Die Bestellung und Bereitstellung gemeinwirtschaftlicher Verkehre im Kreis Segeberg erfolgt nach Maßgabe des Gesetzes über den ÖPNV in Schleswig-Holstein nur durch den Kreis und nicht durch die kreisangehörigen Städte, da diese Aufgabe gesetzlich in die alleinige Zuständigkeit der Kreise übertragen ist.

Die Stadt Norderstedt betreibt daher weder ein eigenes Busliniennetz, noch einen Bus-Fuhrpark, sondern ist Teil des ÖPNV-Grundversorgungsangebotes des Kreises Segeberg (und befindet sich innerhalb des HVV-Tarifgroßbereiches).

Der zuständige Kreis Segeberg hat zusammen mit dem Hamburger Verkehrsverbund (HVV für die Freie und Hansestadt Hamburg) bereits mehrfach zu entsprechenden Wünschen (eine kreisangehörige Stadt hätte gerne ihr eigenes Tarifsystem) Stellung bezogen und lehnt die Einführung von ÖPNV-Stadttickets (somit auch für Norderstedt) vollends ab.

Zur Begründung führen der Kreis und die Stadt Hamburg aus, dass die Einführung eines individuellen Stadttarifs (z. B. in der Stadt Norderstedt) der vorhandenen Preisbildungssystematik im Tarifgroßraum (Hamburg und im Kreisgebiet) zuwiderlaufen und zudem ein für kurze und mittlere Reiseweiten seit Jahrzehnten bewährtes Zahlgrenzsystem zerstört würde.

andere zuständig

2019 | 0,54 | Busse häufiger fahren lassen

Busse häufiger fahren lassen

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Verkehr, Auto, LKW
Einnahme

Mittlere Bewertung

+0,5
Anzahl Wertungen: 207

Fahrdichte des ÖPNV - hier Busse - erhöhen, damit die Bürger eher bereit sind, auf eigene Transportmittel zu verzichten.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Die Stadt Norderstedt kann rechtlich nicht über eine Takterhöhung von Busbedienungen entscheiden – Dieser Vorschlag ist daher nicht umsetzbar.
Zur Erklärung:
Die Bestellung und Bereitstellung gemeinwirtschaftlicher Verkehre im Kreis Segeberg erfolgt nach Maßgabe des Gesetzes über den ÖPNV in Schleswig-Holstein nur durch den Kreis und nicht durch die kreisangehörigen Städte, da diese Aufgabe gesetzlich in die alleinige Zuständigkeit der Kreise übertragen ist.
Die Stadt Norderstedt betreibt daher weder ein eigenes Busliniennetz, noch einen Bus-Fuhrpark, sondern ist Teil des ÖPNV-Grundversorgungsangebotes des Kreises Segeberg (und befindet sich innerhalb des HVV-Tarifgroßbereiches).
Der zuständige Kreis Segeberg und Mitarbeiter der Stadtverwaltung haben sich aber mit diesem Verbesserungsvorschlag beschäftigt und kommen einvernehmlich zu dem Ergebnis, dass der gesamte ÖPNV in der Stadt Norderstedt die Busse nicht dringt häufiger fahren müssen, da in Norderstedt bereits ein überdurchschnittlich komfortables ÖPNV-Angebot (10-20-40-Minuten Taktstandard) besteht, welches natürlich auch finanzierbar bleiben muss. Im Vergleich dazu verkehren z. B. in Neumünster die Busse in der Regel nur alle 40 bis 60 Minuten (auch zu den Hauptverkehrszeiten).
Der Bus- und Bahn-ÖPNV in der Stadt Norderstedt weist einen Erschließungsgrad von ca. 90 % auf. Diese Tatsache bestätigt das hohe Niveau im öffentlichen Personen-Nahverkehr und lässt keinen Rückschluss auf einen akuten Handlungsbedarf zu.
Insbesondere für das – zusätzlich über die Jahre von der Stadt Norderstedt gewünschte und über das Bus-Grundversorgungsangebot des Kreises hinausgehende – Leistungsspektrum wurde eine vertragliche Regelung zwischen Kreis und Stadt und zwischen der Hamburger Hochbahn und der Stadt abgeschlossen. Der Defizitausgleich für alle Zusatzmaßnahmen im Bus- und Bahn-ÖPNV beträgt zurzeit ca. 750.000,00 € im Jahr, welches seit 2019 ebenfalls vom Kreis voll finanziert wird.
Der Kreis Segeberg finanziert im Jahr für das Norderstedter-Bus-ÖPNV-Angebot Kosten von über 4,5MIO€. Die Fahrpreiseinnahmen sind hierbei ebenfalls bereits berücksichtigt.
Die Kosten für den gesamten Kreis-ÖPNV werden durch Fahrpreiseinnahmen nur zur Hälfte refinanziert. Damit besteht bereits heute eine Bezuschussung der Fahrpreise (für alle Nutzer/-innen des Angebotes im Großbereich des HVV) in Höhe von ca. 50 %, die sich alle Partner im HVV-Tarifbereich teilen müssen.
Zusammenfassend kann dieser Vorschlag daher mittelfristig nicht umgesetzt werden.

Stellungnahme der Verwaltung

Die Stadt Norderstedt kann rechtlich nicht über eine Takterhöhung von Busbedienungen entscheiden – Dieser Vorschlag ist daher nicht umsetzbar.

Zur Erklärung:
Die Bestellung und Bereitstellung gemeinwirtschaftlicher Verkehre im Kreis Segeberg erfolgt nach Maßgabe des Gesetzes über den ÖPNV in Schleswig-Holstein nur durch den Kreis und nicht durch die kreisangehörigen Städte, da diese Aufgabe gesetzlich in die alleinige Zuständigkeit der Kreise übertragen ist.

Die Stadt Norderstedt betreibt daher weder ein eigenes Busliniennetz, noch einen Bus-Fuhrpark, sondern ist Teil des ÖPNV-Grundversorgungsangebotes des Kreises Segeberg (und befindet sich innerhalb des HVV-Tarifgroßbereiches).
Der zuständige Kreis Segeberg und Mitarbeiter der Stadtverwaltung haben sich aber mit diesem Verbesserungsvorschlag beschäftigt und kommen einvernehmlich zu dem Ergebnis, dass der gesamte ÖPNV in der Stadt Norderstedt die Busse nicht dringt häufiger fahren müssen, da in Norderstedt bereits ein überdurchschnittlich komfortables ÖPNV-Angebot (10-20-40-Minuten Taktstandard) besteht, welches natürlich auch finanzierbar bleiben muss. Im Vergleich dazu verkehren z. B. in Neumünster die Busse in der Regel nur alle 40 bis 60 Minuten (auch zu den Hauptverkehrszeiten).
Der Bus- und Bahn-ÖPNV in der Stadt Norderstedt weist einen Erschließungsgrad von ca. 90 % auf. Diese Tatsache bestätigt das hohe Niveau im öffentlichen Personen-Nahverkehr und lässt keinen Rückschluss auf einen akuten Handlungsbedarf zu.

Insbesondere für das – zusätzlich über die Jahre von der Stadt Norderstedt gewünschte und über das Bus-Grundversorgungsangebot des Kreises hinausgehende – Leistungsspektrum wurde eine vertragliche Regelung zwischen Kreis und Stadt und zwischen der Hamburger Hochbahn und der Stadt abgeschlossen. Der Defizitausgleich für alle Zusatzmaßnahmen im Bus- und Bahn-ÖPNV beträgt zurzeit ca. 750.000,00 € im Jahr, welches seit 2019 ebenfalls vom Kreis voll finanziert wird.

Der Kreis Segeberg finanziert im Jahr für das Norderstedter-Bus-ÖPNV-Angebot Kosten von über 4,5MIO€. Die Fahrpreiseinnahmen sind hierbei ebenfalls bereits berücksichtigt.

Die Kosten für den gesamten Kreis-ÖPNV werden durch Fahrpreiseinnahmen nur zur Hälfte refinanziert. Damit besteht bereits heute eine Bezuschussung der Fahrpreise (für alle Nutzer/-innen des Angebotes im Großbereich des HVV) in Höhe von ca. 50 %, die sich alle Partner im HVV-Tarifbereich teilen müssen.

Zusammenfassend kann dieser Vorschlag daher mittelfristig nicht umgesetzt werden.

andere zuständig

2019 | 0,54 | Kreisel bei Famila Ecke Hempels endlich ausbauen

Kreisel bei Famila Ecke Hempels endlich ausbauen

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Verkehr, Auto, LKW
kostenneutral

Mittlere Bewertung

+0,5
Anzahl Wertungen: 216

Der Kreisel bei Famila Ecke Hempels endlich ausbauen, da bei Veranstaltungen im Stadtpark der Verkehr fast zum Erliegen kommt

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Das o. g. Defizit ist selbstverständlich seit Jahren in der hauptamtlichen Verwaltung bekannt. Die Planungen für den inzwischen umgesetzten Ausbau der Stormarnstraße (mit der Verkängerung in den Stormarnkamp) haben stets den Bau einer Kreisverkehrsanlage vorgesehen. Leider verfügt die Stadt Norderstedt (für die Anlegung eines einspurigen Kreisverkehrsplatzes mit Rad- und Gehwegen) nicht über alle dafür erforderlichen Grundstücksflächen. Der private Eigentümer, der in Besitz der zur Realisierung dieser Anlage zwingend erforderlichen Flächen ist, zeigt sich bisher unter keinen Umständen bereit, anteilige Grundstücke dafür zu verkaufen, bzw. er verlangt dafür von der Stadt Baurechte, die außerhalb der rechtlich zulässigen Möglichkeiten liegen würden.
Eine Enteignung ist nicht möglich, da rein sachlich auch ohne den Kreisel dort die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht belegbar gefährdet ist. Somit fehlen die gesetzlichen Grundvoraussetzungen für ein Grundstücksenteignungsverfahren, welches den schwersten Eingriff in die Eigentumsrechte von Bürgern darstellt. Die Hürden für eine solche Maßnahme wurden vom Gesetzgeber deshalb bewusst sehr hoch eingestuft.
Insofern kann dieser Vorschlag zurzeit nicht umgesetzt werden.

Stellungnahme der Verwaltung

Das o. g. Defizit ist selbstverständlich seit Jahren in der hauptamtlichen Verwaltung bekannt. Die Planungen für den inzwischen umgesetzten Ausbau der Stormarnstraße (mit der Verkängerung in den Stormarnkamp) haben stets den Bau einer Kreisverkehrsanlage vorgesehen. Leider verfügt die Stadt Norderstedt (für die Anlegung eines einspurigen Kreisverkehrsplatzes mit Rad- und Gehwegen) nicht über alle dafür erforderlichen Grundstücksflächen. Der private Eigentümer, der in Besitz der zur Realisierung dieser Anlage zwingend erforderlichen Flächen ist, zeigt sich bisher unter keinen Umständen bereit, anteilige Grundstücke dafür zu verkaufen, bzw. er verlangt dafür von der Stadt Baurechte, die außerhalb der rechtlich zulässigen Möglichkeiten liegen würden.

Eine Enteignung ist nicht möglich, da rein sachlich auch ohne den Kreisel dort die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht belegbar gefährdet ist. Somit fehlen die gesetzlichen Grundvoraussetzungen für ein Grundstücksenteignungsverfahren, welches den schwersten Eingriff in die Eigentumsrechte von Bürgern darstellt. Die Hürden für eine solche Maßnahme wurden vom Gesetzgeber deshalb bewusst sehr hoch eingestuft.

Insofern kann dieser Vorschlag zurzeit nicht umgesetzt werden.

in Planung

2019 | 0,53 | Rathaus Öffnungszeiten bis 18 Uhr ausweiten

Rathaus Öffnungszeiten bis 18 Uhr ausweiten

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Zusätzliche Themen
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Anzahl Wertungen: 210

Warum kann das Rathaus wie im Handel üblich, nicht von 8.00 - 18.00 Uhr geöffnet haben? Wichtig für alle Berufstätigen.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Wir nehmen den Vorschlag gerne zum Anlaß, die Öffnungszeiten zu überprüfen. Graundsätzlich hat das Rathaus am Donnerstag bis 18 Uhr geöffnet. Für alle Bereiche gilt, dass selbstverständlich auch Termine mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden können.

Stellungnahme der Verwaltung

Wir nehmen den Vorschlag gerne zum Anlaß, die Öffnungszeiten zu überprüfen. Grundsätzlich hat das Rathaus am Donnerstag bis 18 Uhr geöffnet. Für alle Bereiche gilt, dass selbstverständlich auch Termine mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden können.

wird teilweise umgesetzt

2019 | 0,53 | Parkgebühren sollten nicht eingeführt werden

Parkgebühren sollten nicht eingeführt werden

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Abgaben, Steuern
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Anzahl Wertungen: 214

Die Einführung von Parkgebühren ist nicht wirklich sinnvoll. Zum einen sind damit erhebliche Kosten für Schranken, Automaten, Verwaltung, Personal, etc. verbunden. Ob die Einnahmen diese Ausgaben wirklich decken kann niemand vorhersagen. Die Parkgebühren werden mit Sicherheit dazu führen , dass die Parkplätze leerer sein werden als jetzt und somit weniger eingenommen wird als erhofft. Ich selbst fahre mit dem Auto nach Norderstedt Mitte und dann mit der U-Bahn weiter nach Hamburg. Wenn ich jetzt auch noch Parkgebühren zahlen muss, kann ich auch gleich mit dem Auto direkt zu meinem Arbeitsplatz fahren und meine HVV Monatskarte kündigen. Das kann es doch nicht sein. Wenn man mehr Leute dazu bewegen möchte öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen, dass muss man attraktive Angebote machen und nicht die Kosten erhöhen. Parkgebühren werden mit Sicherheit nicht dazu führen, dass mehr Leute mit der Bahn fahren.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Die politischen Entscheidungsträger der Stadt Norderstedt haben über die Anordnung und die tarifliche Höhe von Parkgebühren entschieden. Der rechtsverbindliche Beschluss des zuständigen politischen Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr sieht für die nahe Zukunft Parkgebühren in der gesamten Stadt Norderstedt (vornehmlich auf Großparkplätzen und in allen städtischen P+R-Anlagen) vor. Mit einer durchschnittlichen Preisgestaltung von 2,00 € am Tag wurden vergleichsweise moderate Gebühren festgesetzt.
Die hauptamtliche Verwaltung muss und wird diesen Beschluss umsetzten. Daher wird dieser Vorschlag nur zur Kenntnis genommen und kann nicht umgesetzt werden.

Stellungnahme der Verwaltung

Die politischen Entscheidungsträger der Stadt Norderstedt haben über die Anordnung und die tarifliche Höhe von Parkgebühren entschieden. Der rechtsverbindliche Beschluss des zuständigen politischen Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr sieht für die nahe Zukunft Parkgebühren in der gesamten Stadt Norderstedt (vornehmlich auf Großparkplätzen und in allen städtischen P+R-Anlagen) vor. Mit einer durchschnittlichen Preisgestaltung von 2,00 € am Tag wurden vergleichsweise moderate Gebühren festgesetzt.

Die hauptamtliche Verwaltung muss und wird diesen Beschluss umsetzten. Daher wird dieser Vorschlag nur zur Kenntnis genommen und kann nicht umgesetzt werden.

wird nicht umgesetzt

2019 | 0,52 | Mehr Radständer am U-Bahn Richtweg aufstellen

Mehr Radständer am U-Bahn Richtweg aufstellen

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Verkehr, Rad, Fuß
Ausgabe

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Die Anzahl der Fahrradständer oder Radhaltebügel an der U-Bahn Richtweg reichen längst nicht mehr aus und je mehr Menschen im Garstedter Dreieck wohnen, um so mehr werden benötigt. Bitte ausbauen, Platz ist hier ja ausreichend vorhanden.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Der Vorschlag befindet sich bereits in der Umsetzung – eine kurze Nachfrage in der Stadtverwaltung wäre sinnvoll gewesen.
Aufgrund der anstehenden Planungen „rund um das Garstedter Dreieck“, bzw. im Bereich der vorhandenen U-Bahn-Station „Richtweg“, sind komfortable Fahrrad-Abstellanlagen geplant. Da die Realisierung frühestens im Jahr 2020 erfolgt, ist jetzt eine Errichtung von „Fahrradabstellanlagen“ dort nicht wirtschaftlich sinnvoll. Die Verwaltung der Stadt hat allerdings beschlossen, dass dort mobile Fahrradabstellplätze (als Zwischenlösung bis die Umgestaltung des gesamten Bereiches erfolgt) aufgestellt werden sollen. Diese sind bereits bestellt und es werden in Kürze 20 zusätzliche Abstellmöglichkeiten am Richtweg zur Verfügung stehen.

Stellungnahme der Verwaltung

Der Vorschlag befindet sich bereits in der Umsetzung – eine kurze Nachfrage in der Stadtverwaltung wäre sinnvoll gewesen.
Aufgrund der anstehenden Planungen „rund um das Garstedter Dreieck“, bzw. im Bereich der vorhandenen U-Bahn-Station „Richtweg“, sind komfortable Fahrrad-Abstellanlagen geplant. Da die Realisierung frühestens im Jahr 2020 erfolgt, ist jetzt eine Errichtung von „Fahrradabstellanlagen“ dort nicht wirtschaftlich sinnvoll. Die Verwaltung der Stadt hat allerdings beschlossen, dass dort mobile Fahrradabstellplätze (als Zwischenlösung bis die Umgestaltung des gesamten Bereiches erfolgt) aufgestellt werden sollen. Diese sind bereits bestellt und es werden in Kürze 20 zusätzliche Abstellmöglichkeiten am Richtweg zur Verfügung stehen.

wird umgesetzt

2019 | 0,50 | Seniorengerechten Wohnraum schaffen mit Quartiersmanagement nach dem Bielefelder Modell

Seniorengerechten Wohnraum schaffen mit Quartiersmanagement nach dem Bielefelder Modell

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Soziales, Integration
Ausgabe

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+0,5
Anzahl Wertungen: 214

Norderstedt hat im Norden mit die höchsten Mieten. Es fehlen bezahlbare Wohnung, gerade für die Generation 60+. Die Oberbürgermeisterin hat erklärt, dass die Sicherung einer bedarfsgerechten Wohnraumversorgung in unserer Stadt eine Schlüsselaufgabe für die kommenden Jahre sein wird. Die Wohnungswünsche und Bedarfe von Senioren gehen auch teilweise über die reine Wohnungsversorgung und spätere Pflege hinaus. Erfreulicherweise gibt es bereits Angebote größerer örtlicher Wohnungsunternehmen für Senioren. Diese Angebote reichen absolut nicht aus, um zukünftige Bedarfe zu decken und vor allen Dingen den Wünschen nach einem selbstbestimmten und bezahlbaren Wohnen und Leben gerecht zu werden.

Die alleinige Überlassung von attraktiveren Grundstücken in Norderstedt an renditeorientierten Investoren, die den Wohnraum ohne Beteiligungsprozesse und damit ohne Berücksichtigung der Wohnwünsche der Menschen bauen, kann nicht das Ziel sein. Das Bielefelder Modell, mit dem quartiersbezogenen Ansatz ist erfolgreich in vielen Kommunen umgesetzt worden.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Der demographische Wandel und die damit verbundenen Entwicklungen und Bedarfe stellen insbesondere Kommunen vor große Herausforderungen.
Die quartiersbezogene Entwicklung von Neubau- und. Sanierungsmaßnahmen hat das Ziel Menschen aus allen Altersgruppen zusammenzubringen. Aktuell sind bereits folgende Projekte in der Realisierung bzw. in der Planung:
• Am Exerzierplatz entsteht zurzeit ein neues Quartier, welches nicht nur geförderten Wohnraum beinhaltet, sondern auch 84 seniorengerechte Wohnungen mit Anbindung an einen Pflegedienst sowie 12 Apartments in einer Wohngruppe für selbstbestimmtes Wohnen. Das Quartiersmanagement soll die Menschen aus allen Altersgruppen zusammenzubringen, um eine Gemeinschaft zu formen.
• In der Ulzburger Straße/ Rüsternweg entsteht eine Wohnanlage, die Seniorinnen und Senioren das selbstbestimmte Leben im Alter im eigenen Wohnraum auch bei steigendem, individuellen Unterstützungsbedarf ermöglichen soll.
Um die Bedarfe und Bedürfnisse von älteren Bürger/innen – über das Wohnen und die Pflege hinaus – zu erfassen und hieraus die Angebotslandschaft weiterentwickeln zu können, hat die Stadt Norderstedt 2018 in Kooperation mit der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW Hamburg) die Altenhilfeplanung begonnen, und hierbei auf die Partizipation von Senior/innen einen besonderen Fokus gelegt. Die Ergebnisse werden im 4. Quartal 2019 vorgestellt.

Stellungnahme der Verwaltung

Der demographische Wandel und die damit verbundenen Entwicklungen und Bedarfe stellen insbesondere Kommunen vor große Herausforderungen.

Die quartiersbezogene Entwicklung von Neubau- und. Sanierungsmaßnahmen hat das Ziel Menschen aus allen Altersgruppen zusammenzubringen. Aktuell sind bereits folgende Projekte in der Realisierung bzw. in der Planung:

• Am Exerzierplatz entsteht zurzeit ein neues Quartier, welches nicht nur geförderten Wohnraum beinhaltet, sondern auch 84 seniorengerechte Wohnungen mit Anbindung an einen Pflegedienst sowie 12 Apartments in einer Wohngruppe für selbstbestimmtes Wohnen. Das Quartiersmanagement soll die Menschen aus allen Altersgruppen zusammenzubringen, um eine Gemeinschaft zu formen.

• In der Ulzburger Straße/ Rüsternweg entsteht eine Wohnanlage, die Seniorinnen und Senioren das selbstbestimmte Leben im Alter im eigenen Wohnraum auch bei steigendem, individuellen Unterstützungsbedarf ermöglichen soll.
Um die Bedarfe und Bedürfnisse von älteren Bürger/innen – über das Wohnen und die Pflege hinaus – zu erfassen und hieraus die Angebotslandschaft weiterentwickeln zu können, hat die Stadt Norderstedt 2018 in Kooperation mit der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW Hamburg) die Altenhilfeplanung begonnen, und hierbei auf die Partizipation von Senior/innen einen besonderen Fokus gelegt. Die Ergebnisse werden im 4. Quartal 2019 vorgestellt.

in Planung