Hinweise der Verwaltung:
Gem. § 45 Abs. 9 Ziff. 5 der Straßenverkehrsordnung kann u.a. vor Schulen, die unmittelbar an Hauptverkehrsstraßen liegen, Tempo 30 angeordnet werden. Hierfür sind besondere Prüfkriterien in der StVO und in den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften und Erlassen vorgeschrieben. Alle Schulen an Hauptverkehrsstraßen wurden nach diesen Kriterien im Rahmen eine Verkehrsschau mit Vertretern der Polizei, des Baulastträger, der Schulen und der Straßenverkehrsbehörde angesehen und Tempo 30 vor den Schulen angeordnet, die den Prüfkriterien entsprachen. Die Grundschule Niendorfer Straße fällt auch darunter. Eine Beschilderung ist zwischenzeitlich erfolgt. Eine Rechtsgrundlage für die Anordnung von Schrittgeschwindigkeit vor Schulen ist in der StVO nicht gegeben und folglich darf eine entsprechende Beschilderung nicht aufgestellt werden.
Kommentare
Stuor Kärpel |
Traurig, dass die Stadt nicht von alleine auf diese Idee kommt ...
Artur Biber |
Zitat aus Bürgerhaushalt 2017:
"
Stellungnahme der Verwaltung
Im Rahmen einer Verkehrsschau aufgrund der geänderten StVO wurde unter anderem die Niendorfer Straße untersucht. Unter Beteiligung der Verkehrsaufsicht, der Polizei, des Straßenbaulastträgers und des Fachbereiches Schule und Sport wurde entschieden, im Bereich der Grundschule tagsüber Tempo 30 anzuordnen.
wird nicht umgesetzt"
Ist dieses Forum also nur Augenpulver?
Twieter |
@Artur: Die Behörde basiert ihre Entscheidungen ausschließlich auf den Zahlen, die sie von der Polizei erhalten. Hier sind dann aber auch eben nur die Anzahl an kleineren Unfällen oder Personenschäden vermerkt. Von Vorsorge kann hier leider keine Rede sein.
Sarafina |
Was nützt denn das Tempo-Limit, wenn Mutti ihre Kinder direkt ins Klassenzimmer fahren und möglichst schnell wieder weg will? Am liebsten noch in der Umwelt-Dreckschleuder Marke SUV?