ÖPNV in Norderstedt: U-Bahn nach Kaltenkirchen verlängern
Nr. 1485 | Jupe |
Die Stadtvertretung soll sich dafür einsetzen und entsprechende Beschlüsse fassen, dass die U-Bahn nach Kaltenkirchen verlängern wird.
Nr. 1485 | Jupe |
Die Stadtvertretung soll sich dafür einsetzen und entsprechende Beschlüsse fassen, dass die U-Bahn nach Kaltenkirchen verlängern wird.
Nr. 1484 | Jupe |
Die Stadtvertretung soll sich dafür einsetzen, dass eine direkte Bahn-Verbindung von Norderstedt in die Landeshauptstadt Kiel hergestellt wird.
Nr. 1483 | Alias |
Ruhe ist ein Beitrag zur Lebensqualität. Deshalb ist es am besten, wenn Lärm erst gar nicht entsteht. Bei städtischen Planungen wird geprüft, wie Lärmbelastungen nach Möglichkeit vermieden werden können. Dieser Textabschnitt ist unter der Überschrift "Vorsorgender Lärmschutz" auf der Webseite der Stadt zu finden.
Für Lärm der durch Straßen-, Schienen- und Flugverkehr verursacht wird, trifft dies zu. Für Lärm durch Freizeitanlagen, Sportstätten und öffentliche Veranstaltungen aber nicht. Und zu dieser vierten Kategorie, dem Freizeitlärm, gehören zahlreiche Geräuscharten. In dieser Kategorie gibt es in Sachen Planung, Organisation, Einhaltung, Kontrolle und Verantwortlichkeit erhebliche Defizite. Nicht alles, was im Sinne von Wirtschaft und Tourismus zum Wohl der Stadt und der öffentlichen Allgemeinheit errichtet und betrieben wird, ist für Dritte, und damit sind unsere Mitbürger gemeint, lärmschutzrechtlich verträglich.
Freizeitlärm sollte als vierte Kategorie im Lärmaktions- und minderungsplan aufgenommen und dessen gesamte Thematik sowie Prüfung dem Amt der Stadt Norderstedt Nachhaltiges Norderstedt übertragen werden.
Nr. 1479 | Debarion |
Die Planung unter anderem der Straßen wird scheinbar zu wenig in die anderen Stadtentwicklungsprozesse eingebunden.
Der Friedrichchsgaber Weg ist schon lange stark überlastet. Dann wird ein großes Neubaugebiet im Garstedter Dreieck eröffnet, welches viele neue Pendler auf dieser Strecke mit sich bringt.
Aber die Verkehrswege werden dem nicht entsprechend ausgebaut.
Dies ist nur ein Beispiel von vielen, die zeigen, dass die Bereiche der Stadtverwaltung nicht gut auf einander abgestimmt werden.
Zunächst kann innerhalb der hauptamtlichen Verwaltung nicht nachvollzogen werden, welchen Zusammenhang diese subjektive Meinung / These mit dem Bürgerhaushalt hat.
Gleichwohl muss klargestellt werden, dass die Verkehrsplanung gleichberechtigt (zusammen mit der Grünplanung und der Stadtplanung) im Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr (gem. gültigem Verwaltungsgliederungsplan) angesiedelt ist. Demzufolge wird bei jeder Planung (z. B. Ansiedlung von Gewerbe- und Neubaugebieten) die „Straßen, Wege- und Verkehrsplanung“ stets in den Planungsprozess eingebunden.
Konkret auf die Entwicklung des neuen Baugebietes im „Garstedter Dreieck“ ist zu sagen, dass hierfür seinerzeit ein Bebauungsplan aufgestellt wurde, in dem eine umfangreiche und auch rechtlich vorgeschriebene Abstimmung aller Fachbereiche, wie Stadtplanung, Verkehrsplanung, Betriebsamt, Nachhaltiges Norderstedt, Ordnungsamt sowie Natur und Landschaft erfolgte. Parallel dazu wurden die zuständigen politischen Gremien der Stadt Norderstedt (Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr und Stadtvertretung) und die Träger öffentlicher Belange ebenfalls an dem Prozess formal beteiligt. Weiterhin wurden die Bürger (in Form von öffentlichen Veranstaltungen und Planauslegungen) eingebunden.
In derartigen Baurechtsverfahren wird somit die Öffentlichkeit ebenso angehört wie die zuvor genannten Einrichtungen.
Verkehrs- und Lärmprognosen gehören dabei standardmäßig zu den verschiedenen gutachterlichen Prüfungen, die eine Basis für das B-Plan-Verfahren und die dazugehörigen Meinungsbildungsprozesse darstellen.
Die endgültige Entscheidung über die daraus folgende zukünftige Verkehrsraumgestaltung und die baulichen Ausnutzungen treffen die politischen Entscheidungsträger der Stadt Norderstedt.
Für den Bereich „Garstedter Dreieck“ wurde z. B. entschieden, dass weder Planungen für eine verkehrliche Ortsumgehung des Stadtteils Garstedt noch ein Ausbau des Friedrichsgaber Weges erfolgen sollen. Somit hat der demokratische Entscheidungsprozess in diesem Falle eine Mehrheit gebildet, die sich einen behutsamen Eingriff in die Natur wünscht und auf Verkehrssteigerungen nicht mit Straßenausbau reagieren will.
Im Zuge einer neuen Wohnansiedlung beteiligen sich in der Regel Menschen mit unterschiedlichen Ansprüchen an diese Planung. Deshalb wird als Ergebnis von der gesamten Stadtverwaltung stets ein Kompromiss und nicht nur die Erfüllung der Ansprüche einer Nutzergruppe oder des einzelnen Planungsansatzes als Lösung gewählt.
Daher gibt es eine Gewissheit darüber, dass im Zuge von B-Plan-Verfahren keine o. g. Einzelmeinung umgesetzt wird, sondern die Entscheidung getroffen wird, nachdem eine breite Interessenlage gehört und einbezogen wurde.
Abschließend ist zusammenzufassen, dass dieser Vorschlag nicht umgesetzt werden kann. Der Vorschlag wird zur Kenntnis genommen.
Nr. 1475 | DetSibW |
Der Verbindungsweg zwischen Bunsengang und Meisenkamp sollte mit einer Beleuchtung ausgestattet werden.
Nr. 1472 | DetSibW |
WilhelmTel ist von großem Nutzen für Norderstedt! Jetzt gibt es aber schon andere Anbieter im Land, die schnellere Datentransfers ermöglichen. Es sollte darauf geachtet werden, dass WilhelmTel dort wieder gleichzieht und in Norderstedt weiter führend bleibt. Dies sollte, vor weiterer Expansion, vorrangig bleiben.
wilhelm.tel hat für die Bürgerinnen und Bürger in Norderstedt seit 2011 konsequent und in seiner Verbreitung im bundesweiten Maßstab einzigartig eine flächendeckende Versorgung von WLAN im öffentlichen Raum aufgebaut: MobyKlick.
Im privaten Bereich werden die Haushalte in Einfamilienhäusern bereits weitgehend mit Internet und Telefonie via Glasfaser-Festnetzanschlüsse versorgt. In den Mehrfamilienhäusern muss noch die Quer- und Vertikalverkabelung bis zu den Wohnungen („Fibre to the Home“ – FTTH) modernisiert werden. wilhelm.tel plant, die Modernisierung in den Häusern selber durchzuführen. Hierfür ist von wilhelm.tel im aktuellen Jahr 2017 sowie den Jahren 2018 und 2019 ein umfassendes Modernisierungsprogramm aufgelegt worden.
Die Kombination von festen Gigabit-fähigen Glasfaserverbindungen und MobyKlick für die mobilen Endgeräte wird die Standortqualität von wilhelm.tel für Norderstedt unterstreichen.
Nr. 1471 | BartelsAl |
Durchgehend einheitliches Fahrradwegesystem mit seperaten Fahrradspuren entlang aller Hauptverkehrsstraßen mit geteertem Untergrund zum Schnellfahren mit separater einheitlicher Ampelschaltung. Nur dann wird im weitflächig verteiltem Stadtgebiet das Fahrradfahren attraktiv.
Sonst bräuchte man auch kein Fahrradleihsystem mit Fahrrädern, die ungebraucht vor sich hinrosten. Das könnten die gesamten 7 Millionen sein, die unsinnigerweise in ein sogenanntes Stadtmuseum gepumpt werden sollen.
Nr. 1465 | Jupe |
Der gesamte ÖPNV in Norderstedt muss dringend neu überdacht werden. Weitere Buslinien innerhalb Norderstedt und somit engere Verbindungen erschaffen. Taktverdichtung der Busse, U-Bahn und AKN.
Zunächst muss zu Verbesserungsvorschlägen im ÖPNV Folgendes verdeutlicht werden:
Die Bestellung und Bereitstellung gemeinwirtschaftlicher Verkehre im Kreis Segeberg kann nach Maßgabe des Gesetzes über den ÖPNV in Schleswig-Holstein nur durch den Kreis erfolgen, da diese Aufgabe in die alleinige Zuständigkeit der Kreise übertragen ist.
Unabhängig von dieser rechtlichen Ausgangslage, kann von der Stadtverwaltung nicht bestätigt werden, dass der gesamte ÖPNV in der Stadt Norderstedt dringend überdacht werden muss. In Norderstedt besteht bereits ein überdurchschnittlich komfortables ÖPNV-Angebot, welches natürlich auch finanzierbar bleiben muss. Der Bus- und Bahn-ÖPNV in der Stadt Norderstedt weist einen Erschließungsgrad von ca. 90 % auf. Diese Tatsache bestätigt das hohe Niveau im öffentlichen Personen-Nahverkehr und lässt keinen Rückschluss auf einen akuten Handlungsbedarf zu.
Über das vom Kreis Segeberg finanzierte (Grundversorgungs-)Angebot hinaus bestellt und erstattet die Stadt Norderstedt seit 1997 zahlreiche zusätzliche Betriebsleistungen, um das öffentliche Bus- und Bahn-Angebot in Norderstedt noch sehr viel attraktiver zu gestalten.
Schwerpunktmäßig werden kontinuierlich zusätzliche Angebotsausweitungen, vornehmlich als Taktverdichtungen und Betriebsverlängerungen, vorgenommen.
Daneben investiert die Stadt Norderstedt in Taktverbesserungen auf der AKN-Strecke und auf der U-Bahnlinie „U1“ (z. B. Aufrechterhaltung des 10-Minuten-Takts auch in den Schwachlastzeiten).
Insbesondere für das – zusätzlich von der Stadt Norderstedt bestellte und über das Bus-Grundversorgungsangebot des Kreises hinausgehende – Leistungsspektrum wurde eine vertragliche Regelung zwischen Kreis und Stadt und zwischen der Hamburger Hochbahn und der Stadt abgeschlossen. Der Defizitausgleich für alle Zusatzmaßnahmen im Bus- und Bahn-ÖPNV beträgt zurzeit rund 1 Million € im Jahr.
Der Kreis Segeberg finanziert im Jahr für das Bus-ÖPNV-Grundversorgungsangebot ein bestehendes Defizit. Davon sind indirekt von der Stadt Norderstedt anteilige Kosten über die Kreisumlage jährlich zu erstatten. Die Fahrpreiseinnahmen sind hierbei ebenfalls bereits berücksichtigt.
Damit zahlt die Stadt Norderstedt im Jahr zurzeit insgesamt über 3,5 Millionen € für das bestehende Bus-ÖPNV-Angebot für die Norderstedter Bürger.
Die Kosten für den gesamten ÖPNV werden durch Fahrpreiseinnahmen nur zur Hälfte refinanziert. Damit besteht bereits heute eine Bezuschussung der Fahrpreise (für alle Nutzer/-innen des Angebotes im Großbereich des HVV) in Höhe von etwa 50 %, die sich alle Partner im HVV-Tarifbereich teilen müssen.
Die Abfahrtzeiten für den Bus- und den Bahn-ÖPNV sind in der Stadt Norderstedt aufeinander abgestimmt. Sicherlich liegt es in der Natur der Sache, dass aufgrund der Linien- und Taktkomplexität des Nahverkehrs nicht immer für alle Kunden ein zu jeder Zeit gleich zufriedenstellendes Angebot erzielt werden kann. Nachteile oder längere Wartezeiten für einzelne Nutzer basieren oft auf technischen Gegebenheiten (eine Bahn bedient mehrere Buslinien) und Zwängen, die u. a. aus den arbeitsrechtlichen oder fahrplantechnischen Vorgaben bzw. Kompromissen innerhalb des „Tarif-Großbereiches-Hamburg“ resultieren.
Um Probleme erkennen und zielgerichtet verbessern zu können, benötigen die Stadt Norderstedt und ihre „ÖPNV-Partner“ deshalb eine detaillierte Problembeschreibung und keine allgemeine subjektive Kritik, da diese wenig hilfreich und daher nicht zielführend ist.
Insofern wird darum gebeten, die Probleme und Verbesserungsvorschläge direkt mit den folgenden, zuständigen Ansprechpartnern für den ÖPNV zu besprechen:
Stadt Norderstedt
Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Fachbereich Verkehrsflächen
Herr Kröska
Telefon: 040 535 95-258
Rathausallee 50
22850 Norderstedt
und
SVG
Südholstein Verkehrsservicegesellschaft
für die Kreise Segeberg und Pinneberg
Herr Anders
Telefon: 040 30 98 50 96
Ochsenzoller Straße 147
22848 Norderstedt
und
VGN
Verkehrsgesellschaft Norderstedt mbH
Herr Meincken
Telefon: 040 521 04-264
Heidbergstraße 101 - 111
Zusammenfassend wird dieser Vorschlag aus den vorgenannten Gründen von der Verwaltung nicht umgesetzt.
Nr. 1464 | Jupe |
Es ist wünschenswert, dass alle Fahrradstreifen immer gut sichtbar sind. Viele aufgemalte Fahrradstreifen sind mit der Zeit abgenutzt und kaum noch sichtbar. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden.
Ferner sollten alle Fahrradstreifen in Höhe der Fahrbahn nicht nur mit einem breiten weißen Streifen, sondern vor allem auch farblich abgesetzt und somit gut erkennbar sein. Dieses ist nicht nur für die Einheimischen Autofahrer positiv, sondern vor allem für auswärtige Autofahrer erforderlich.
Fahrbahnmarkierungen werden im Zuge der laufenden Straßenunterhaltung andauernd erneuert. Dieses gilt nicht nur für Markierungen von Radfahrstreifen, sondern für z. B. Sperrflächen und Haltlinien gleichfalls. Insofern wird dieser Vorschlag bereits umgesetzt.
Eine vollflächige Einfärbung vorhandener und zukünftiger Radfahrstreifen stellt sowohl bei der Herstellung als auch im Zuge der laufenden Unterhaltung einen erheblichen Kostenfaktor dar.
Zudem ist die vollflächige Roteinfärbung von Radfahranlagen in Fachkreisen umstritten. Rote Markierungen sollen in erster Linie dazu dienen, dem Kraftfahrzeugführer auf besondere Gefahrenlagen aufmerksam zu machen. Eine durchgängige Einfärbung könnte dazu führen, dass diese Besonderheit sich infolge einer ständigen Regel-Markierung nicht mehr in der Örtlichkeit heraushebt.
Insofern wird dieser Vorschlag von der Verwaltung aufgenommen und in der Arbeitsgruppe Radverkehr geprüft. Eine Zusage, dass die vollflächige „Roteinfärbung“ stadtweit erfolgt, kann vor dem o. g. Hintergrund jedoch nicht erteilt werden.
Nr. 1463 | Jupe |
Einige Bürger melden sich immer wieder mit dem Wunsch, dass sie Ihren Führerschein freiwillig abgeben wollen.
Dafür möchten sie als Anerkennung ein kostenloses ÖPNV-Ticket für Norderstedt und den Großraum Hamburg für 1 Jahr erhalten. Der Kostenfaktor ist geringer als gedacht. Die Politik und Verwaltung können dieses umsetzen, wenn sie bereit sind etwas für die Bürger zu tun.