2019

Biologisch abbaubare Hundekotbeutel einsetzen

node metatags
Grünflächen
Ausgabe

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+0,2
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Die Stadt sollte an vielen Stellen (vollständig) biologisch abbaubare Hundekotbeutel zur Verfügung stellen, damit die Umwelt geschont wird und noch mehr Hundebesitzer bereit sind die Hinterlassenschaften zu entfernen.

Hinweise der Verwaltung
wird nicht geprüft

Halte- und Parkverbot auf Hauptstraßen einführen

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Verkehr, Auto, LKW
kostenneutral

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+0,1
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Die Unfallgefahr steigt zunehmend durch (oft erzwungen) riskante Überholmanöver, weil Hauptstraßen wie die Harkesheyde oder die Falkenbergstraße am Straßenrand dicht beparkt werden.

Halte- und Parkverbot sind
- einfach umzusetzen
- erhöhen die Verkehrssicherheit
- lassen den Verkehr fließen (Senkung von Lärm- und Umweltbelastung)

Hinweise der Verwaltung
wird nicht geprüft

"Klimanotstand" in Norderstedt ausrufen

node metatags
Energie
Spar-Investition

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Wann wird Norderstedt den Klimanotstand ausrufen? Liebe Politiker aus Norderstedt, bitte folgt diesen Städten. Z.B. Erneuerbare Energien durch Photovoltaik ausbauen. Keinen Neubau mehr ohne Photovoltaik erlauben (siehe Stadt Tübingen)!

Die Konstanzer waren die ersten, nun folgen die Kieler: Der Stadtrat beschloss den "Klimanotstand". Damit sollen alle Klimaschutzprojekte in Kiel eine höhere Priorität bekommen. Die Linkspartei fordert das auch auf Bundesebene.

Hinweise der Verwaltung
wird nicht geprüft

Unfallgefahr durch fehlende Fahrbahnmarkierung

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Verkehr, Auto, LKW
Ausgabe

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+0,2
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Kurve direkt an der Kreuzung: Steindamm Ecke Am Schulwald

Fehlende Kurven-Fahrbahnmarkierungs-Linien auf der Straße. Besonders in der Kurve an der Kreuzung: Steindamm - Am Schulwald. Die auf dem Steindamm fahrenden Fahrzeuge kommen in der Kurve in den Gegenverkehr. Die Kurve wird nicht mehr ausgefahren, sondern extrem geschnitten.

Diese Autos befinden sich oft komplett auf der Gegenfahrbahn und fahren sehr schnell. Die Kurve am “Steindamm“ ist ohnehin schon sehr schlecht einsehbar (Hecken, Bauten,…).

Aus der Straße “Am Schulwald“ kommende Kfz können nur unter sehr gefährlichen Bedingungen auf den Steindamm einfahren (Links- oder Rechtsabbiegen). Oft wird zusätzlich noch vom kurvenschneidenden Kfz gehupt.

Mit Fahrbahnmarkierung war das nie der Fall. Nach den Straßenbauarbeiten auf dem Steindamm sind diese Markierungen nicht mehr aufgebracht worden.

Vorschlag: Komplette Fahrbahnmarkierung wieder in der ganzen Kurve aufmalen. Wie vor der Erneuerung der Straße.

Hinweise der Verwaltung
wird nicht geprüft

Solardächer auf allen öffentlichen Gebäuden anbringen

node metatags
Energie
Spar-Investition

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+0,7
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Auf allen öffentlichen Gebäuden sollten, soweit es bautechnisch machbar ist, Solaranlagen für Warmwasser und Photovoltaik aufgestellt werden. Damit kann der Energiebedarf der jeweiligen Einrichtung zumindest in Teilen abgedeckt werden und die Kosten für Warmwasseraufbereitung und Strom bei den öffentlichen Einrichtungen reduziert werden.

Und die Stadt zeigt sich als Vorbild für die Bürger.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Im Jahr 2000 wurde von der Stadtvertretung beschlossen, jährlich eine Solaranlage zu erstellen. Dieses Ziel wurde ambitioniert angegangen, jedoch wurden einige Planungen aus unterschiedlichen Gründen (bauliche Problematik, negative Wirtschaftlichkeitsberechnung, geänderte Haushaltsplanungen…) geschoben oder verworfen. Zudem kam im Bereich der PV- Anlagen rechtliche Unsicherheit auf. Dies betraf zum einen die steuerlichen Konsequenzen, zum anderen trat die öffentliche Hand, durch die Einnahmen aus der Einspeisevergütung, als Betreiber in „Konkurrenz“ zur privaten Wirtschaft. Auch ein zwischenzeitlicher Versuch Anlagen über private Betreiber bei den Liegenschaften installieren zu lassen führte am Ende nur teilweise zum Erfolg. Hier gab es häufig keinen Konsens bei den vertraglichen Verhandlungen.
Nichts desto trotz wird weiterhin bei Neu- und Anbauten sowie bei Sanierungen immer auch die Installation einer Solaranlage auf Sinn und Machbarkeit geprüft. Hierbei ist die Stadt auch immer bemüht, ihre Vorbildfunktion wahrzunehmen.
Insbesondere bei den Schulen gibt es jedoch die Problematik, dass die Machbarkeit/ der Sinn durch die Nutzungszeiten (z. B. Ferien) häufig nicht gegeben ist.
Jeder Euro der Stadt bzw. der Bürger kann nur einmal ausgegeben werden. Daher ist bei Investitionen in die CO2-Minderung bzw. energetische Optimierung der Liegenschaften immer die beste/ nachhaltigste Variante zu wählen. In der Gesamtbetrachtung einer Liegenschaft führt dies auch zu anderen Ergebnissen als den angesprochenen Solaranlagen.
Beispiele: Dämmmaßnahmen(Dach, Fassade, Fenster), Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, LED- Beleuchtung, Wärmepumpen…

Anhang:
Liegenschaften der Stadt Norderstedt mit Solaranlagen

Vorhandene Solaranlagen in den Liegenschaften der Stadt Norderstedt:
Ort Art Leistung / Größe Baujahr
OGGS Friedrichgabe Thermie ca. 60 m² 1998
SZ- Süd PV ca. 1 kWp 2001
SZ- Nord PV ca. 30 kWp 2002
Willy- Brandt- Schule PV 5,62 kWp 2002
Jugendlandheim Lemkenhafen Thermie ca. 25 m² 2001/2002
Jugendlandheim Lemkenhafen PV ca. 15 kWp 2001-…
(Diese Anlage wurde sukzessive erweitert; daher keine genauere Baujahrangabe)
Gymn. Harksheide PV ca. 5 kW 2009
Gymn. Harksheide Thermie ca. 23 m² 2011
Bauhof PV 7,2 kWp 2012
Rathaus- Fahrradparkhaus PV 13 kWp 2015
Bauhof PV 36 kWp 2015
11x Not- / Asylunterkünfte Thermie je ca.6 m² 2015/ 2016

Stellungnahme der Verwaltung

Im Jahr 2000 wurde von der Stadtvertretung beschlossen, jährlich eine Solaranlage zu erstellen. Dieses Ziel wurde ambitioniert angegangen, jedoch wurden einige Planungen aus unterschiedlichen Gründen (bauliche Problematik, negative Wirtschaftlichkeitsberechnung, geänderte Haushaltsplanungen…) geschoben oder verworfen. Zudem kam im Bereich der PV- Anlagen rechtliche Unsicherheit auf. Dies betraf zum einen die steuerlichen Konsequenzen, zum anderen trat die öffentliche Hand, durch die Einnahmen aus der Einspeisevergütung, als Betreiber in „Konkurrenz“ zur privaten Wirtschaft. Auch ein zwischenzeitlicher Versuch Anlagen über private Betreiber bei den Liegenschaften installieren zu lassen, führte am Ende nur teilweise zum Erfolg. Hier gab es häufig keinen Konsens bei den vertraglichen Verhandlungen.

Nichts desto trotz wird weiterhin bei Neu- und Anbauten sowie bei Sanierungen immer auch die Installation einer Solaranlage auf Sinn und Machbarkeit geprüft. Hierbei ist die Stadt auch immer bemüht, ihre Vorbildfunktion wahrzunehmen. Insbesondere bei den Schulen gibt es jedoch die Problematik, dass die Machbarkeit/ der Sinn durch die Nutzungszeiten (z. B. Ferien) häufig nicht gegeben ist.

Jeder Euro der Stadt bzw. der Bürger kann nur einmal ausgegeben werden. Daher ist bei Investitionen in die CO2-Minderung bzw. energetische Optimierung der Liegenschaften immer die beste/ nachhaltigste Variante zu wählen. In der Gesamtbetrachtung einer Liegenschaft führt dies auch zu anderen Ergebnissen als den angesprochenen Solaranlagen.
Beispiele: Dämmmaßnahmen(Dach, Fassade, Fenster), Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, LED- Beleuchtung, Wärmepumpen…

Anhang:
Liegenschaften der Stadt Norderstedt mit Solaranlagen

Vorhandene Solaranlagen in den Liegenschaften der Stadt Norderstedt:
Ort Art Leistung / Größe Baujahr
OGGS Friedrichgabe Thermie ca. 60 m² 1998
SZ- Süd PV ca. 1 kWp 2001
SZ- Nord PV ca. 30 kWp 2002
Willy- Brandt- Schule PV 5,62 kWp 2002
Jugendlandheim Lemkenhafen Thermie ca. 25 m² 2001/2002
Jugendlandheim Lemkenhafen PV ca. 15 kWp 2001-…
(Diese Anlage wurde sukzessive erweitert; daher keine genauere Baujahrangabe)
Gymn. Harksheide PV ca. 5 kW 2009
Gymn. Harksheide Thermie ca. 23 m² 2011
Bauhof PV 7,2 kWp 2012
Rathaus- Fahrradparkhaus PV 13 kWp 2015
Bauhof PV 36 kWp 2015
11x Not- / Asylunterkünfte Thermie je ca.6 m² 2015/ 2016

wird nicht umgesetzt

Maßnahmen gegen das hohe Verkehrsaufkommen auf dem Friedrichsgaber Weg / Niendorfer Straße!

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Verkehr, Auto, LKW
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+0,4
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Endlich eine effektive Entschleunigung und Ableitung des hohe Verkehrsaufkommens auf dem gesamten Friedrichsgaber Weg / Niendorfer Straße! Dieser Straßenzug ist so stark befahren wie kaum ein anderer im Stadtgebiet, der LKW Anteil steigt immer weiter an.

Der Verkehrslärm belastet die Anwohner hier seit Jahren immer stärker und Verwaltung und Politik ignorieren alle Einwände!

Hinweise der Verwaltung
wird nicht geprüft

Bonus-Malus-System für öffentliche Aufträge einführen

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Verkehr, Auto, LKW
Sparidee

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Besonders beim Straßenbau - aber auch bei Hochbauten - gibt es immer wieder Phasen, in denen lange Zeit nichts passiert. Die Baustelle ist abgesperrt und ein Hindernis. Das Beispiel Niederlande zeigt, das es sehr vorteilhaft ist, wenn man nicht nur den Verzug bestraft (Konventionalstrafe), sondern wenn man umgekehrt auch eine vorfristige Fertigstellung belohnt.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Die Stadt Norderstedt kann rechtlich diesen Vorschlag nicht umsetzen, da eine Bonus-Malus-Regelung die bundesdeutsche Verdingungsordnung für Bauleistungen (=VOB) unterlaufen würde.
Zur Erläuterung:
Niederländische Vergabe- und Verdingungsordnungen gelten nicht in der Bundesrepublik Deutschland und sind auch nicht auf geltende Regelungen in der Schleswig-Holsteinischen Vergabeordnung übertragbar.
Die Bonus-Malus-Regelung ist ein reguläres Mittel aus der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Dort wird in § 7 Absatz 6 eine Bonusregelung von bis zu 20 % möglich gemacht, wenn die Planungsleistung eine besondere Kostensenkung ohne Verminderung des vertraglich festgelegten Standards möglich ist. Ein Malus Honorar von bis zu -5% ist möglich, wenn die festgelegten anrechenbaren Kosten überschritten werden. Dieses Bonus-Malus-Honorar kann, muss aber nicht, im Ingenieurvertrag schriftlich festgelegt wer-den.

Bei Straßen- und Hochbauplanungen verzichtet die Verwaltung auf diese Regelungen, da es mit den Baustoffen wie Betonsteinen, Asphalt und Naturschottertragschichten keine Bereiche gibt, die durch Innovative Ideen in den Kosten reduziert werden könnten ohne eine Änderung des Standards zu verursachen.

In der VOB ist für Bauleistungen eine solche Regelung nicht vorgesehen. Dies ist auch Konsequent, da die VOB im Teil B die Ausführung von Bauleistungen regelt und in den §§ 5, 6, 11 speziell auf Ausführungsfristen, Behinderungen und Vertragsstrafen eingeht.

In der VOB wird vorgegeben mit welchen Mitteln Bauzeiten festgelegt werden können und welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Die Abwicklung des Bauvertrages geht grundsätzlich davon aus, dass die Maßnahme so schnell und wirtschaftlich wie möglich abgewickelt wird. Die Bauzeit wird so festgelegt dass die Maßnahme unter perfekten Bedingungen ohne unvorhergesehenes mit idealer Besetzung vor Ort und idealer technischer Ausstattung erfolgen wird.
Danach hat die Baufirma ihre Baustellenorganisation durchzuführen.

Die Baufirma hat nach der VOB jede Baumaßnahme so schnell und wirtschaftlich wie möglich durchzuführen. Ergäbe sich jetzt also eine Möglichkeit für eine Straßenbaufirma eine schnellere Bauweise unter gleicher Wirtschaftlichkeit durchzuführen, hat sie diese eben auch auszuführen. Umgekehrt gerät eine Baufirma aufgrund eigenem Verschulden unter Verzug, muss diese alle Maßnahmen ergreifen die möglich sind um diesen Verzug innerhalb der Bauzeit wieder aufzuholen.

So schreibt der § 6 VOB Teil B in Absatz 6 vor: „Sind die hindernden Umstände von einem Vertragsteil zu vertreten, so hat der andere Teil Anspruch auf Ersatz des Nachweislich entstandenen Schadens, des entgangenen Gewinns, aber nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit…“

Eine Bonus-Malus-Regelung würde dieses von der VOB vorgeschriebene System unterlaufen. Da die zu zahlende Strafe bei der Malus-Regelung nicht mit dem Prinzip des Nachweises des entstandenen Schadens korrespondiert. Gleichzeitig würde die VOB-gerechte Vertragsstrafe mit der Malus-Vertragsstrafe in Einklang zu bringen sein. Was zum Schluss nur eine VOB gerechte Vertragsstrafe ergeben kann.

Zusätzlich würde die Baufirma dem Bauherrn die Möglichkeiten zur schnelleren Bauumsetzung vorenthalten und diese nur gegen die Zahlung des Bonus offen legen. Dabei müsste der Bauherr mit Steuergeldern etwas bezahlen, was nach VOB eigentlich schon inkludiert ist.

Generell ist es durchaus möglich Kosten und/oder Bauzeiten zu sparen. Dies jedoch mit den damit einher gehenden Konsequenzen.

So ist es für eine Baufirma eindeutig wirtschaftlicher, wenn diese entsprechende Freiräume für eigene Entscheidungen erhält. Von diesen Entscheidungen kann auch der Bauherr in Form von Schnelligkeit und Wirtschaftlichkeit profitieren. Dies kann aber nur zu Lasten des normalerweise gesteckten Rahmens erfolgen.

Bei der Festlegung einer Bauzeit wird immer von einer schnellstmöglichen Bauumsetzung unter Einhaltung verschiedener Rahmenbedingungen, wie die Aufrechterhaltung des Verkehrs, die Erreichbarkeit von privaten Anliegerzufahrten, Lärmschutzrechte oder Wirtschaftlichkeit der Umsetzung ausgegangen.

Eine wirtschaftliche Umsetzung ist für eine öffentliche Verwaltung generell Pflicht. Dies mit einem Bonus zu verbinden, der frei gezahlt wird, für eine schnellere Umsetzung, die nach VOB ohnehin erforderlich ist, ist für die öffentliche Hand nicht begründbar.

Für eine Beschleunigung der Arbeiten müsste also erstmal ein gewisser Entscheidungsfrei-raum für die Baufirma geschaffen werden.

Dieser Freiraum ist durch Vorgaben der Verwaltung, zur ständigen Erreichbarkeit von Grundstücken, Einhaltung des Lärmschutzes und Aufrechterhaltung eines größtmöglichen Verkehres innerhalb des Baubereiches, derzeit nicht gegeben. Dieser Freiraum könnte dadurch erreicht werden, dass Schicksal der Fläche in Gänze der Baufirma zu überlassen.
Also erst mit der Möglichmachung eines Freiraumes für die Eigenorganisation einer Baufirma kann das Prinzip für einen Bonus erreichbar werden.

Das fängt damit an, eine Vollsperrung zu ermöglichen damit die Firma ihren eigenen Bauablauf auch so organisieren kann, dass eine Verkürzung der Bauzeit möglich ist und es Ihr frei-gestellt wird, wie die Verkehre zu organisieren sind. Damit würde auch die Erreichbarkeit insbesondere von Gewerbetreibenden evtl. nicht mehr gegeben sein. Wird das Baufeld dadurch so groß, dass z.B. zwei Bagger statt einem eingesetzt werden können, könnte sich eine echte Beschleunigung ergeben.
In Straßenbaustellen, die einen eher länglich schmalen Verlauf haben, ergibt sich diese Möglichkeit jedoch selten. Dieses System würde sich daher eher für Baumaßnahmen auf der „Grünen Wiese“ eignen.

Seitens der Verwaltung wird nicht bestritten, dass es je nach Baufirma und Baustelle unter-schiede in der Abwicklung von Baustellen gibt, oder es manchmal durch Unterbesetzung bei Baustellen zu Bauzeitverzügen kommt. Diese Fälle sind jedoch von der VOB geregelt und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, nicht durch eine zusätzliche Bonus-Malus-Regelung positiv beeinflussbar.

In diesem Zusammenhang ist auch zu erläutern, dass von Seiten der Verwaltung je nach Baumaßnahme eine Abwägung stattfindet, ob es erforderlich ist bei Baufirmen Bauzeitverzüge gemäß VOB zu ahnden oder einer Baufirma etwas Spielraum für eine Eigen-organisation zu lassen. So ist im Bezug auf Hauptverkehrsstraßen eines der Hauptthemen die Bauzeit und ein Spielraum wird seitens der Verwaltung nicht gewährt.

Bei Nebenstraßen allerdings, in denen weniger Nutzungseinschränkungen hin zu nehmen sind, wird unter Berücksichtigung des vorherrschenden Personalmangels, des guten Verhältnisses zur Baufirma und der generellen Schwierigkeit den Baufirmen eindeutiges Verschulden nachzuweisen, ein gewisser Freiraum gewährt. Insbesondere wenn in diesen Bau-stellen alle Grundstücke anfahrbar bleiben.

Nach allem würde mit der Bonus-Malus-Klausel die VOB unterwandert, was im schlimmsten Fall die VOB als Vertragsgrundlage in ihrer Gesamtheit ungültig machen würde

Stellungnahme der Verwaltung

Die Stadt Norderstedt kann rechtlich diesen Vorschlag nicht umsetzen, da eine Bonus-Malus-Regelung die bundesdeutsche Verdingungsordnung für Bauleistungen (=VOB) unterlaufen würde.

Zur Erläuterung:
Niederländische Vergabe- und Verdingungsordnungen gelten nicht in der Bundesrepublik Deutschland und sind auch nicht auf geltende Regelungen in der Schleswig-Holsteinischen Vergabeordnung übertragbar.

Die Bonus-Malus-Regelung ist ein reguläres Mittel aus der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Dort wird in § 7 Absatz 6 eine Bonusregelung von bis zu 20 % möglich gemacht, wenn die Planungsleistung eine besondere Kostensenkung ohne Verminderung des vertraglich festgelegten Standards möglich ist. Ein Malus Honorar von bis zu -5% ist möglich, wenn die festgelegten anrechenbaren Kosten überschritten werden. Dieses Bonus-Malus-Honorar kann, muss aber nicht, im Ingenieurvertrag schriftlich festgelegt wer-den.

Bei Straßen- und Hochbauplanungen verzichtet die Verwaltung auf diese Regelungen, da es mit den Baustoffen wie Betonsteinen, Asphalt und Naturschottertragschichten keine Bereiche gibt, die durch Innovative Ideen in den Kosten reduziert werden könnten ohne eine Änderung des Standards zu verursachen.

In der VOB ist für Bauleistungen eine solche Regelung nicht vorgesehen. Dies ist auch Konsequent, da die VOB im Teil B die Ausführung von Bauleistungen regelt und in den §§ 5, 6, 11 speziell auf Ausführungsfristen, Behinderungen und Vertragsstrafen eingeht.

In der VOB wird vorgegeben mit welchen Mitteln Bauzeiten festgelegt werden können und welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Die Abwicklung des Bauvertrages geht grundsätzlich davon aus, dass die Maßnahme so schnell und wirtschaftlich wie möglich abgewickelt wird. Die Bauzeit wird so festgelegt dass die Maßnahme unter perfekten Bedingungen ohne unvorhergesehenes mit idealer Besetzung vor Ort und idealer technischer Ausstattung erfolgen wird.
Danach hat die Baufirma ihre Baustellenorganisation durchzuführen.

Die Baufirma hat nach der VOB jede Baumaßnahme so schnell und wirtschaftlich wie möglich durchzuführen. Ergäbe sich jetzt also eine Möglichkeit für eine Straßenbaufirma eine schnellere Bauweise unter gleicher Wirtschaftlichkeit durchzuführen, hat sie diese eben auch auszuführen. Umgekehrt gerät eine Baufirma aufgrund eigenem Verschulden unter Verzug, muss diese alle Maßnahmen ergreifen die möglich sind um diesen Verzug innerhalb der Bauzeit wieder aufzuholen.

So schreibt der § 6 VOB Teil B in Absatz 6 vor: „Sind die hindernden Umstände von einem Vertragsteil zu vertreten, so hat der andere Teil Anspruch auf Ersatz des Nachweislich entstandenen Schadens, des entgangenen Gewinns, aber nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit…“

Eine Bonus-Malus-Regelung würde dieses von der VOB vorgeschriebene System unterlaufen. Da die zu zahlende Strafe bei der Malus-Regelung nicht mit dem Prinzip des Nachweises des entstandenen Schadens korrespondiert. Gleichzeitig würde die VOB-gerechte Vertragsstrafe mit der Malus-Vertragsstrafe in Einklang zu bringen sein. Was zum Schluss nur eine VOB gerechte Vertragsstrafe ergeben kann.

Zusätzlich würde die Baufirma dem Bauherrn die Möglichkeiten zur schnelleren Bauumsetzung vorenthalten und diese nur gegen die Zahlung des Bonus offen legen. Dabei müsste der Bauherr mit Steuergeldern etwas bezahlen, was nach VOB eigentlich schon inkludiert ist.

Generell ist es durchaus möglich Kosten und/oder Bauzeiten zu sparen. Dies jedoch mit den damit einher gehenden Konsequenzen.

So ist es für eine Baufirma eindeutig wirtschaftlicher, wenn diese entsprechende Freiräume für eigene Entscheidungen erhält. Von diesen Entscheidungen kann auch der Bauherr in Form von Schnelligkeit und Wirtschaftlichkeit profitieren. Dies kann aber nur zu Lasten des normalerweise gesteckten Rahmens erfolgen.

Bei der Festlegung einer Bauzeit wird immer von einer schnellstmöglichen Bauumsetzung unter Einhaltung verschiedener Rahmenbedingungen, wie die Aufrechterhaltung des Verkehrs, die Erreichbarkeit von privaten Anliegerzufahrten, Lärmschutzrechte oder Wirtschaftlichkeit der Umsetzung ausgegangen.

Eine wirtschaftliche Umsetzung ist für eine öffentliche Verwaltung generell Pflicht. Dies mit einem Bonus zu verbinden, der frei gezahlt wird, für eine schnellere Umsetzung, die nach VOB ohnehin erforderlich ist, ist für die öffentliche Hand nicht begründbar.

Für eine Beschleunigung der Arbeiten müsste also erstmal ein gewisser Entscheidungsfrei-raum für die Baufirma geschaffen werden.

Dieser Freiraum ist durch Vorgaben der Verwaltung, zur ständigen Erreichbarkeit von Grundstücken, Einhaltung des Lärmschutzes und Aufrechterhaltung eines größtmöglichen Verkehres innerhalb des Baubereiches, derzeit nicht gegeben. Dieser Freiraum könnte dadurch erreicht werden, dass Schicksal der Fläche in Gänze der Baufirma zu überlassen.
Also erst mit der Möglichmachung eines Freiraumes für die Eigenorganisation einer Baufirma kann das Prinzip für einen Bonus erreichbar werden.

Das fängt damit an, eine Vollsperrung zu ermöglichen damit die Firma ihren eigenen Bauablauf auch so organisieren kann, dass eine Verkürzung der Bauzeit möglich ist und es Ihr frei-gestellt wird, wie die Verkehre zu organisieren sind. Damit würde auch die Erreichbarkeit insbesondere von Gewerbetreibenden evtl. nicht mehr gegeben sein. Wird das Baufeld dadurch so groß, dass z.B. zwei Bagger statt einem eingesetzt werden können, könnte sich eine echte Beschleunigung ergeben.
In Straßenbaustellen, die einen eher länglich schmalen Verlauf haben, ergibt sich diese Möglichkeit jedoch selten. Dieses System würde sich daher eher für Baumaßnahmen auf der „Grünen Wiese“ eignen.

Seitens der Verwaltung wird nicht bestritten, dass es je nach Baufirma und Baustelle unter-schiede in der Abwicklung von Baustellen gibt, oder es manchmal durch Unterbesetzung bei Baustellen zu Bauzeitverzügen kommt. Diese Fälle sind jedoch von der VOB geregelt und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, nicht durch eine zusätzliche Bonus-Malus-Regelung positiv beeinflussbar.

In diesem Zusammenhang ist auch zu erläutern, dass von Seiten der Verwaltung je nach Baumaßnahme eine Abwägung stattfindet, ob es erforderlich ist bei Baufirmen Bauzeitverzüge gemäß VOB zu ahnden oder einer Baufirma etwas Spielraum für eine Eigen-organisation zu lassen. So ist im Bezug auf Hauptverkehrsstraßen eines der Hauptthemen die Bauzeit und ein Spielraum wird seitens der Verwaltung nicht gewährt.

Bei Nebenstraßen allerdings, in denen weniger Nutzungseinschränkungen hin zu nehmen sind, wird unter Berücksichtigung des vorherrschenden Personalmangels, des guten Verhältnisses zur Baufirma und der generellen Schwierigkeit den Baufirmen eindeutiges Verschulden nachzuweisen, ein gewisser Freiraum gewährt. Insbesondere wenn in diesen Bau-stellen alle Grundstücke anfahrbar bleiben.

Nach allem würde mit der Bonus-Malus-Klausel die VOB unterwandert, was im schlimmsten Fall die VOB als Vertragsgrundlage in ihrer Gesamtheit ungültig machen würde.

wird nicht umgesetzt

Mehr gute Fahrradständer oder Radbügel an geeigneten Stellen aufstellen

node metatags
Verkehr, Rad, Fuß
Ausgabe

Mittlere Bewertung

+0,5
Anzahl Wertungen: 208

Schaffung weiterer Abstell Vorrichtungen für Fahrräder, und zwar solche, die auch genug Platz lassen, so dass die Räder weder beim Einstellen noch beim Herausnehmen nicht beschädigt werden, sowie die Möglichkeit, diese so sichern zu können, ohne sich körperlich verbiegen zu müssen.

An allen relevanten Stellen in unserer Stadt ( Herold Center,Bahnhöfe,Rathaus,Moorbek Passage ...) ist es z.T. grottenschlecht bestellt darum! Während hingegen in der Ulzburger Strasse jede Menge Fahrradständer aufwändig und teuer hingebaut wurden, diese aber zum größten Teil unbenutzt bleiben. Begründung dafür: es liegt gar keine große Geschäftsdichte vor, die diesen Schritt nötig gemacht hätte.

Als Bürger, von dessen Steuern dieser "Spaß" bezahlt wurde, frage ich mich: Wer plant solche Sachen? Wir sollen am besten unsere Autos stehen lassen und umweltbewusst handeln, was ja auch von vielen Bürgern befürwortet wird, aber die konsequente Umsetzung der Anforderungen dafür erfolgt nicht.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Dieser Vorschlag wird bereits umgesetzt.
Die Stadt Norderstedt hat im Jahr 2012 eine umfangreiche Mängelanalyse zu allen Fahrradabstellanlagen beauftragt. Anhand dieser Liste wurden Fahrradabstellplätze mit besonders hohem Handlungsbedarf identifiziert. Diese wurde und wird bis heute sukzessive abgearbeitet und die vorhandenen Mängel sind schon an vielen Stellen beseitigt.
An allen Bahnhaltepunkten befinden sich in Norderstedt überdachte Fahrradabstellanlagen. In Norderstedt-Mitte sogar zusätzlich noch ein Fahrradparkhaus mit rd. 350 gesicherten Abstellmöglichkeiten. Am U-Bahnhof in Garstedt ist ein gleichwertiges Parkhaus in Planung.
An den Nahversorgungszentren befinden sich ebenso stets Fahrradbügel.
Im Oktober 2018 wurden zum Beispiel an der P+R-AKN Haltestelle „Haslohfurth“ alle Vorderradhalter durch Bügel ersetzt. Die P+R-Anlage an der AKN-Haltestelle „Meeschensee“ wird vergrößert und erhält in diesem Zusammenhang zusätzliche, zahlreiche Fahrradbügel.
Entlang der Rathausallee wurden gleichermaßen die „Vorderradhalter“ (Felgenkiller) durch Bügel ersetzt. Einzig direkt auf dem Rathausmarkt wurden die Vorderradhalter (noch) nicht ersetzt, weil dort umfangreiche Umgestaltungsmaßnahmen geplant sind.
An der Ulzburger Straße wurden sogar Parkplätze zugunsten hochwertiger Fahrradbügel aufgegeben. Dies stellt eindeutig einen konkreten Beitrag zugunsten umweltfreundlicher Verkehrsmittel dar.
Ein Großteil der Fahrradabstellanlagen im Norderstedter Stadtgebiet befindet sich jedoch in Privateigentum. Diese Tatsache ist für Außenstehende nicht immer klar erkennbar. Dort wurden häufig Vorderradhalter aufgestellt. Darauf hat die Stadt Norderstedt keine Einfluss, da bislang keine Vorschrift für Privateigentümer existiert, wie private Fahrradabstellanlagen gestaltet werden müssen.
Abschließend wird gebeten, dass der Verfasser dieses Vorschlages Kontakt mit dem Fachbereich Verkehrsflächen (in der Stadtverwaltung ist Frau Haß zuständig, Telefon 040 / 535 95 366, Raum 211 im 2. Obergeschoss des Rathauses) aufnimmt. Dann können direkt Vorschläge unterbreitet werden und auch seitens der Stadt erklärt werden, wo und wann neue Abstellbügel geplant sind, bzw. an welcher Stelle gar keine öffentlichen Flächen für solche Realisierungen vorhanden sind.

Stellungnahme der Verwaltung

Dieser Vorschlag wird bereits umgesetzt.

Die Stadt Norderstedt hat im Jahr 2012 eine umfangreiche Mängelanalyse zu allen Fahrradabstellanlagen beauftragt. Anhand dieser Liste wurden Fahrradabstellplätze mit besonders hohem Handlungsbedarf identifiziert. Diese wurde und wird bis heute sukzessive abgearbeitet und die vorhandenen Mängel sind schon an vielen Stellen beseitigt.

An allen Bahnhaltepunkten befinden sich in Norderstedt überdachte Fahrradabstellanlagen. In Norderstedt-Mitte sogar zusätzlich noch ein Fahrradparkhaus mit rd. 350 gesicherten Abstellmöglichkeiten. Am U-Bahnhof in Garstedt ist ein gleichwertiges Parkhaus in Planung. An den Nahversorgungszentren befinden sich ebenso stets Fahrradbügel.

Im Oktober 2018 wurden zum Beispiel an der P+R-AKN Haltestelle „Haslohfurth“ alle Vorderradhalter durch Bügel ersetzt. Die P+R-Anlage an der AKN-Haltestelle „Meeschensee“ wird vergrößert und erhält in diesem Zusammenhang zusätzliche, zahlreiche Fahrradbügel.

Entlang der Rathausallee wurden gleichermaßen die „Vorderradhalter“ (Felgenkiller) durch Bügel ersetzt. Einzig direkt auf dem Rathausmarkt wurden die Vorderradhalter (noch) nicht ersetzt, weil dort umfangreiche Umgestaltungsmaßnahmen geplant sind.

An der Ulzburger Straße wurden sogar Parkplätze zugunsten hochwertiger Fahrradbügel aufgegeben. Dies stellt eindeutig einen konkreten Beitrag zugunsten umweltfreundlicher Verkehrsmittel dar.

Ein Großteil der Fahrradabstellanlagen im Norderstedter Stadtgebiet befindet sich jedoch in Privateigentum. Diese Tatsache ist für Außenstehende nicht immer klar erkennbar. Dort wurden häufig Vorderradhalter aufgestellt. Darauf hat die Stadt Norderstedt keine Einfluss, da bislang keine Vorschrift für Privateigentümer existiert, wie private Fahrradabstellanlagen gestaltet werden müssen.

Abschließend wird gebeten, dass der Verfasser dieses Vorschlages Kontakt mit dem Fachbereich Verkehrsflächen (in der Stadtverwaltung ist Frau Haß zuständig, Telefon 040 / 535 95 366, Raum 211 im 2. Obergeschoss des Rathauses) aufnimmt. Dann können direkt Vorschläge unterbreitet werden und auch seitens der Stadt erklärt werden, wo und wann neue Abstellbügel geplant sind, bzw. an welcher Stelle gar keine öffentlichen Flächen für solche Realisierungen vorhanden sind.

wird umgesetzt

Schulden abbauen

node metatags
Verkehr, Auto, LKW
Einnahme

Mittlere Bewertung

+0,2
Anzahl Wertungen: 200

Schulden abbauen, denn bei Zinserhöhungen stehen weniger Haushaltsmittel zum Ausgeben zur Verfügung.

Hinweise der Verwaltung
wird nicht geprüft

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