In Norderstedt – genauso wie bundesweit – verringert sich die Anzahl der preisgebundenen, im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung errichteten Wohnungen kontinuierlich. Dies liegt u.a. an Gesetzesänderungen, die zu einer Verkürzung der Mietpreisbindung geführt haben, sowie an der geringen Attraktivität der Förderbedingungen in der seit längerem anhaltenden Niedrigzinsphase.
Die Stadt Norderstedt hat hierauf reagiert: die Stadtvertretung hat am 23.04.2014 mit großer Mehrheit beschlossen, dass zukünftig bei der Ausweisung neuer Bebauungsgebiete 30% der Geschossflächen für den geförderten Wohnungsbau gesichert werden sollen. Diese Regelung soll mittel- und langfristig zu einer Entspannung des Wohnungsmarktes führen, so dass auch finanziell schwächere Einwohnerinnen und Einwohner leichter eine geeignete Wohnung finden können.
Zudem wurde 2018 das „Bündnis für Wohnen“ in Norderstedt ins Leben gerufen. Die Stadtverwaltung, die Kommunalpolitik, die Wohnungswirtschaft und weitere Akteure am Wohnungsmarkt arbeiten intensiv an einem zukunftsgerichteten Konzept zur dauerhaften Sicherstellung der Wohnraumversorgung – in allen Preissegmenten.