2019

Straßenschäden reparieren

node metatags
Lesen Sie den übergeordneten Vorschlag: 
Unbewertbar weil: 
doppelt

Es gibt auf den Straßen Norderstedts leider auffallend viele Löcher im Asphalt, zum Teil sogar richtig heftig tiefe und mehrere hinter oder nebeneinander. Ein Schild mit dem Hinweis: "Achtung Straßenschäden" ist leider oftmals die einzige Maßnahme der Stadt. Billig!

Ist es wirklich zu viel verlangt, diese Straßenschäden zu reparieren? Sooo teuer und zeitaufwendig ist es doch sicherlich nicht, auch wenn der Straßenabschnitt dann vielleicht mal 1 oder 2 Tage gesperrt werden müsste. Ich bitte da freundlichst um Abhilfe. Danke!

Hinweise der Verwaltung
Stadtvertretung prüft: 
wird nicht geprüft

Parkgebühren sollten nicht eingeführt werden

node metatags
Abgaben, Steuern
kostenneutral

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+0,5
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Die Einführung von Parkgebühren ist nicht wirklich sinnvoll. Zum einen sind damit erhebliche Kosten für Schranken, Automaten, Verwaltung, Personal, etc. verbunden. Ob die Einnahmen diese Ausgaben wirklich decken kann niemand vorhersagen. Die Parkgebühren werden mit Sicherheit dazu führen , dass die Parkplätze leerer sein werden als jetzt und somit weniger eingenommen wird als erhofft. Ich selbst fahre mit dem Auto nach Norderstedt Mitte und dann mit der U-Bahn weiter nach Hamburg. Wenn ich jetzt auch noch Parkgebühren zahlen muss, kann ich auch gleich mit dem Auto direkt zu meinem Arbeitsplatz fahren und meine HVV Monatskarte kündigen. Das kann es doch nicht sein. Wenn man mehr Leute dazu bewegen möchte öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen, dass muss man attraktive Angebote machen und nicht die Kosten erhöhen. Parkgebühren werden mit Sicherheit nicht dazu führen, dass mehr Leute mit der Bahn fahren.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Die politischen Entscheidungsträger der Stadt Norderstedt haben über die Anordnung und die tarifliche Höhe von Parkgebühren entschieden. Der rechtsverbindliche Beschluss des zuständigen politischen Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr sieht für die nahe Zukunft Parkgebühren in der gesamten Stadt Norderstedt (vornehmlich auf Großparkplätzen und in allen städtischen P+R-Anlagen) vor. Mit einer durchschnittlichen Preisgestaltung von 2,00 € am Tag wurden vergleichsweise moderate Gebühren festgesetzt.
Die hauptamtliche Verwaltung muss und wird diesen Beschluss umsetzten. Daher wird dieser Vorschlag nur zur Kenntnis genommen und kann nicht umgesetzt werden.

Stellungnahme der Verwaltung

Die politischen Entscheidungsträger der Stadt Norderstedt haben über die Anordnung und die tarifliche Höhe von Parkgebühren entschieden. Der rechtsverbindliche Beschluss des zuständigen politischen Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr sieht für die nahe Zukunft Parkgebühren in der gesamten Stadt Norderstedt (vornehmlich auf Großparkplätzen und in allen städtischen P+R-Anlagen) vor. Mit einer durchschnittlichen Preisgestaltung von 2,00 € am Tag wurden vergleichsweise moderate Gebühren festgesetzt.

Die hauptamtliche Verwaltung muss und wird diesen Beschluss umsetzten. Daher wird dieser Vorschlag nur zur Kenntnis genommen und kann nicht umgesetzt werden.

wird nicht umgesetzt

Sanierung des Rathausplatzes ist überflüssig

node metatags
Grünflächen
Sparidee

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+0,1
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Die Sanierung des Rathausplatzes ist unnötig auch wenn das Kopfsteinplaster nicht für jeden optimal ist. Viele der historischen deutschen Altstädte haben Kopfsteinpflaster in den Innenstädten und das stellt dort auch kein Problem dar. Im Gegenteil. Es sieht viel besser aus als eine glatte moderne Pflasterung. Das Geld sollte lieber in Schulen und Kindergärten investiert werden. Denn da liegt die Zukunft.

Hinweise der Verwaltung
wird nicht geprüft

Integrave Spielgeräte am Stadtpark aufstellen

node metatags
Kinder, Jugend
Ausgabe

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+0,4
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Integratives Spielgerät

Ich würde mich sehr freuen, wenn der großartige Stadtpark um ein paar Integrative Spielgeräte (wie eine Rollstuhlfahrerschaukel oder ein Karussell) erweitert würde.

Hinweise der Verwaltung
wird nicht geprüft

Mehr nextbike-Stationen an zentralen Punkten in Wohngebieten schaffen

node metatags
Verkehr, Rad, Fuß
kostenneutral

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+0,2
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Mehr Stationen für Leihräder (gerade auch Cargobikes) in Wohngebieten würde die Nutzungshäufigkeit im Alltag sicherlich erhöhen. Ich lebe im nördlichen Bereich zwischen Harckesheyde und Steindamm. Die nächsten Leihradstationen für meine Nachbarn und mich sind entweder an der Ulzburger Str./Weg am Denkmal oder Bahnhofstr./Erlengang. Für Einwegnutzung vom Bahnhof NoMi, wenn gerade kein Bus fährt, mit jeweils ca. 15 min anschließendem Fußweg nicht gerade attraktiv. Ebenso wenig, um größere Einkäufe mit Cargobike zu erledigen. Maximal die halbe Entfernung zu einer Station ist für regelmäßige Nutzung akzeptabel.

Vorschlag: Eine Leihradstation in zentraler Lage, z. B. im Bereich des Dorfplatzes einrichten, die für viele potentielle Nutzer gut und schnell erreichbar ist. Dafür könnte die mit viel Presserummel eingeweihte und wenig genutzte Station vom neuen Rechenzentrum am Buchenweg/ Ulzburger Str. dorthin verlegt werden.

Analog weitere Wohngebiete mit zentral liegenden, für viele Bewohner schnell erreichbaren Stationen ausstatten.

Hinweise der Verwaltung
wird nicht geprüft

Buslinien zu Randzeiten nicht abschneiden

node metatags
Verkehr, Bus, Bahn
Ausgabe

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+0,5
Anzahl Wertungen: 210

Es wäre schön, wenn Buslinien insbesondere abends nicht vorzeitig enden, sondern verlässlich durchfahren und größere Wohngebiete bedienen. Ich denke aus eigener Erfahrung insbesondere an die Region zwischen Steindamm und Harckesheyde, wenn die Linien 293 und 393 häufig bereits am Falkenhorst bzw. Stadtpark enden statt bis zum Ende der Falkenbergstraße durchzufahren. Diese geringfügige Verlängerung der Busfahrt um wenige Minuten würde vielen Menschen längere Fußmärsche nach Hause ersparen.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Aus technischen und wirtschaftlichen Gründen ist die Umsetzung dieses Wunsches nicht seitens der Stadt Norderstedt möglich, die Frage müsste (konkretisiert) an den zuständigen Kreis Segeberg gerichtet werden.
Zur Erläuterung:
Die Bestellung und Bereitstellung gemeinwirtschaftlicher Verkehre im Kreis Segeberg erfolgt nach Maßgabe des Gesetzes über den ÖPNV in Schleswig-Holstein nur durch den Kreis und nicht durch die kreisangehörigen Städte, da diese Aufgabe gesetzlich in die alleinige Zuständigkeit der Kreise übertragen ist.
Die Stadt Norderstedt betreibt daher weder ein eigenes Busliniennetz, noch einen Bus-Fuhrpark, sondern ist Teil des ÖPNV-Grundversorgungsangebotes des Kreises Segeberg (und befindet sich innerhalb des HVV-Tarifgroßbereiches).

Stellungnahme der Verwaltung

Aus technischen und wirtschaftlichen Gründen ist die Umsetzung dieses Wunsches nicht seitens der Stadt Norderstedt möglich, die Frage müsste (konkretisiert) an den zuständigen Kreis Segeberg gerichtet werden.

Zur Erläuterung:
Die Bestellung und Bereitstellung gemeinwirtschaftlicher Verkehre im Kreis Segeberg erfolgt nach Maßgabe des Gesetzes über den ÖPNV in Schleswig-Holstein nur durch den Kreis und nicht durch die kreisangehörigen Städte, da diese Aufgabe gesetzlich in die alleinige Zuständigkeit der Kreise übertragen ist.

Die Stadt Norderstedt betreibt daher weder ein eigenes Busliniennetz, noch einen Bus-Fuhrpark, sondern ist Teil des ÖPNV-Grundversorgungsangebotes des Kreises Segeberg (und befindet sich innerhalb des HVV-Tarifgroßbereiches).

andere zuständig

Veranstaltungs- und Informationsportal im Netz schaffen

node metatags
Zusätzliche Themen
kostenneutral

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+0,5
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Viele Veranstaltungen und Angebote der Stadt, von Vereinen und Verbänden, Kirchengemeinden, Schulen sind nur bei intensiver Suche zu finden.

Ich stelle mir ein Internetportal vor, in das angemeldete Personen ihre Veranstaltungen etc. eintragen und pflegen, so dass jeder gezielt nach etwas suchen kann.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Innerhalb des Internetauftritts der Stadt Norderstedt gibt es einen Veranstaltungskalender, der bereits eine Fülle an Veranstaltungen anbietet. Eine Suche kann über verschiedene Kategorien erfolgen. Bisher werden gemeldete Veranstaltungen von einer Person in der Verwaltung in den Veran-staltungskalender eingepflegt.

Sollte es gewünscht sein, dass ein erweiterter Personenkreis seine eigenen Veranstaltungen eintragen soll, wäre es unerlässlich, dass mit dem Vier-Augen-Prinzip gearbeitet wird. D. h. jeder Eintrag müsste vor Veröffentlichung geprüft und freigegeben werden. Für den Mehraufwand der redak-tionellen Bearbeitung sind zusätzlich Personalressourcen notwendig.

Im Zuge des Relaunches der Homepage der Stadt wird auch der Veranstaltungskalender überarbeitet.

Stellungnahme der Verwaltung

Innerhalb des Internetauftritts der Stadt Norderstedt gibt es einen Veranstaltungskalender, der bereits eine Fülle an Veranstaltungen anbietet. Eine Suche kann über verschiedene Kategorien erfolgen. Bisher werden gemeldete Veranstaltungen von einer Person in der Verwaltung in den Veran-staltungskalender eingepflegt.

Sollte es gewünscht sein, dass ein erweiterter Personenkreis seine eigenen Veranstaltungen eintragen soll, wäre es unerlässlich, dass mit dem Vier-Augen-Prinzip gearbeitet wird. D. h. jeder Eintrag müsste vor Veröffentlichung geprüft und freigegeben werden. Für den Mehraufwand der redaktionellen Bearbeitung sind zusätzlich Personalressourcen notwendig.

Im Zuge des Relaunches der Homepage der Stadt wird auch der Veranstaltungskalender überarbeitet.

wird teilweise umgesetzt

Ausreichend Kindergartenplätze schaffen

node metatags
Kinder, Jugend
Ausgabe

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Es sollte vor allem für Kinder, die im nächsten Jahr zur Schule kommen, definitiv Pflichtplätze im Kindergarten geben. Ab 3 Jahren haben Kinder ein Anrecht, aber passieren tut nichts. Habe zwei Kinder im Alter von 3 und 5 Jahren zu Hause ohne Kindergartenplatz.

Zu Hause ist es machbar, aber die die sozialen Kontakte und Entwicklung die ein Kind im Kindergarten hat, erleben die Kinder dann doch nicht. Egal ob man jeden Tag auf den Spielplatz geht oder oder oder...

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Kinder von einem bis zum dritten Lebensjahr haben einen Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kindertagesstätte oder in der Tagespflege (§ 24 Abs. 2 SGB VIII). Die vom dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt haben einen Rechtsanspruch in der Kindertagesstätte (§ 24, Abs. 3 SGB VIII).

In Norderstedt stehen derzeit für 55,9 % der Kinder unter drei Jahren (Kita und Tagespflege) und für 95,2 % der Kinder über drei Jahren Plätze zur Verfügung. Aufgrund der steigenden Kinderzahlen in Norderstedt müssen derzeit erhebliche Anstrengungen unternommen werden, um diese Versorgen zu halten bzw. weiter auszubauen.

Die Versorgungssituation der Ü3-Kinder war zum Kita-Jahr 2017/18 angespannt. Die schnelle Reaktion von Politik, Verwaltung und Trägern hat die Situation deutlich entspannt. Es wurden 260 neue Elementarplätze, teilweise temporär, geschaffen. Aktuell sind außerdem 170 Plätze für diese Altersgruppe noch in Bau.

Bei den U3-Kindern sind aktuell 155 Krippenplätze in Bau bzw. in Planung.

Gesetzlich gibt es keine Pflicht zum Besuch einer Kindertagesstätte, daher müssen die Eltern ihr Kind/ihre Kinder anmelden und ggf. den Rechtanspruch ihrer Kinder geltend machen, wenn im ersten Schritt kein Platz angeboten wurde. Vom Fachbereich Kindertagesstätten wird dann versucht einen bedarfsgerechten Platz in Norderstedt anzubieten. Dies kann leider nicht immer in der Wunsch-Kita geschehen. Außerdem kann ein Kostenausgleich beantragt werden, wenn ein Platz in einer anderen Gemeinde gefunden wird.

Da der Besuch einer Kita nicht verpflichtend ist, ist es - insbesondere für die unter Dreijährigen – schwer für die Stadt einzuschätzen, für wie viele Kinder in dieser Alternsgruppe ein Platz zur Verfügung stehen muss.

Stellungnahme der Verwaltung

Kinder von einem bis zum dritten Lebensjahr haben einen Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kindertagesstätte oder in der Tagespflege (§ 24 Abs. 2 SGB VIII). Die vom dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt haben einen Rechtsanspruch in der Kindertagesstätte (§ 24, Abs. 3 SGB VIII).

In Norderstedt stehen derzeit für 55,9 % der Kinder unter drei Jahren (Kita und Tagespflege) und für 95,2 % der Kinder über drei Jahren Plätze zur Verfügung. Aufgrund der steigenden Kinderzahlen in Norderstedt müssen derzeit erhebliche Anstrengungen unternommen werden, um diese Versorgen zu halten bzw. weiter auszubauen.

Die Versorgungssituation der Ü3-Kinder war zum Kita-Jahr 2017/18 angespannt. Die schnelle Reaktion von Politik, Verwaltung und Trägern hat die Situation deutlich entspannt. Es wurden 260 neue Elementarplätze, teilweise temporär, geschaffen. Aktuell sind außerdem 170 Plätze für diese Altersgruppe noch in Bau.

Bei den U3-Kindern sind aktuell 155 Krippenplätze in Bau bzw. in Planung.

Gesetzlich gibt es keine Pflicht zum Besuch einer Kindertagesstätte, daher müssen die Eltern ihr Kind/ihre Kinder anmelden und ggf. den Rechtanspruch ihrer Kinder geltend machen, wenn im ersten Schritt kein Platz angeboten wurde. Vom Fachbereich Kindertagesstätten wird dann versucht einen bedarfsgerechten Platz in Norderstedt anzubieten. Dies kann leider nicht immer in der Wunsch-Kita geschehen. Außerdem kann ein Kostenausgleich beantragt werden, wenn ein Platz in einer anderen Gemeinde gefunden wird.

Da der Besuch einer Kita nicht verpflichtend ist, ist es - insbesondere für die unter Dreijährigen – schwer für die Stadt einzuschätzen, für wie viele Kinder in dieser Alternsgruppe ein Platz zur Verfügung stehen muss.

wird umgesetzt

Stadtfest im Stadtpark machen

node metatags
Kultur, Theater
Ausgabe

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+0,3
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Moin Moin,
macht doch bitte das Stadtfest im Stadtpark, es gibt viele Vorteile! gute Lage Parkplätze viel Fläche und wenig Anwohner die gestört werden!!

Hinweise der Verwaltung
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