Vorschlag wird zur Kenntnis genommen, kann aber nicht pauschal umgesetzt werden.
Zur Begründung und Erläuterung:
Die Errichtung von Fahrradwegen ist ein kontrovers diskutiertes Thema in- und außerhalb Norderstedts. Bisher hat die Stadt Norderstedt nur einmal einen Fahrradweg (im Zuge einer Straßenumbaumaßnahme) auf die Straße verlegt. Dies im Bereich eines 30 km/h Bereiches auf der Ulzburger Straße. Befürworter dieser Verkehrsführung sprechen von einer erhöhten Sicherheit, durch das „Gesehen werden vom Autoverkehr“. Gegner dieser Führung des Radverkehrs halten dies für unsicher und unkomfortabel.
Die Unfallstatistiken sprechen derzeit eher für die Führung im Sichtfeld des Autoverkehrs als für Radwege im Seitenraum mit schlechter Sichtbeziehung. Wobei darauf hingewiesen wird, dass auch baulich abgesetzte Radwege „sicher“ sind, wenn diese beidseitig vorhanden sind und dabei so hergestellt werden, dass die Sichtbeziehung von den Kraftfahrzeugführenden zu den Radfahrenden sehr gut ist. Insbesondere der besonders häufige Unfall zwischen geradeaus fahrenden Radfahrern und rechts abbiegenden Kraftfahrern soll durch die Führung des Radfahrers direkt vor den Augen des Kraftfahrers vermieden werden. Noch als Steigerung der Sicherheit empfiehlt die ERA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen des Bundes) die Führung des Radfahrers im Knotenpunkt zwischen der Kraftfahrzeug-rechtsabbiegespur und der Kraftfahrzeuggeradeausspur. Eben jene Einrichtung wird jedoch von vielen besonders kritisch betrachtet.
Die Kompromisslösungen, zwischen dem Radverkehr direkt auf der Straße und des baulich angelegten Radweges, sind der Radfahrstreifen und der Schutzstreifen. Radfahrstreifen sind extra für den Radverkehr angelegte Asphaltfahrbahnen die von der KFZ-Fahrbahn durch eine durchgezogene Linie abgetrennt ist. Schutzstreifen sind auf der KFZ-Fahrbahn „gestrichelte“ Bereiche, die von Kraftfahrern nur bei Notwendigkeit mitbenutzt werden sollen.
Auch innerhalb der haupt- und ehrenamtlichen Stadtverwaltung ist die Führung des Radverkehrs ein kontrovers diskutiertes Thema. Unabhängig davon, welche Präferenz man persönlich auch haben mag, alle Radverkehrsanlagen die richtliniengerecht eingerichtet sind oder hergestellt werden, sind sichere Verkehrseinrichtungen. Dies gilt bundesweit und kann inzwischen statistisch belegt werden.
Daher wird bei jeder neuen Planung, die Entscheidung über die Art und Wahl der Radverkehrsführung individuell abgewogen. Verschiedene richtlinienkonforme Möglichkeiten werden dabei stets dargestellt und im Rahmen von Bürgerbeteiligungen, Fachstellenbeteiligungen und politischen Entscheidungen, am Ende ausgewählt.
Die mit Abstand häufigste Unfallursache im Radverkehr stellt allerding bis heute das Radfahren, entgehen der Fahrtrichtung dar.