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"Klimanotstand" in Norderstedt ausrufen

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Spar-Investition

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Wann wird Norderstedt den Klimanotstand ausrufen? Liebe Politiker aus Norderstedt, bitte folgt diesen Städten. Z.B. Erneuerbare Energien durch Photovoltaik ausbauen. Keinen Neubau mehr ohne Photovoltaik erlauben (siehe Stadt Tübingen)!

Die Konstanzer waren die ersten, nun folgen die Kieler: Der Stadtrat beschloss den "Klimanotstand". Damit sollen alle Klimaschutzprojekte in Kiel eine höhere Priorität bekommen. Die Linkspartei fordert das auch auf Bundesebene.

Hinweise der Verwaltung
wird nicht geprüft

Solardächer auf allen öffentlichen Gebäuden anbringen

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Energie
Spar-Investition

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Auf allen öffentlichen Gebäuden sollten, soweit es bautechnisch machbar ist, Solaranlagen für Warmwasser und Photovoltaik aufgestellt werden. Damit kann der Energiebedarf der jeweiligen Einrichtung zumindest in Teilen abgedeckt werden und die Kosten für Warmwasseraufbereitung und Strom bei den öffentlichen Einrichtungen reduziert werden.

Und die Stadt zeigt sich als Vorbild für die Bürger.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Im Jahr 2000 wurde von der Stadtvertretung beschlossen, jährlich eine Solaranlage zu erstellen. Dieses Ziel wurde ambitioniert angegangen, jedoch wurden einige Planungen aus unterschiedlichen Gründen (bauliche Problematik, negative Wirtschaftlichkeitsberechnung, geänderte Haushaltsplanungen…) geschoben oder verworfen. Zudem kam im Bereich der PV- Anlagen rechtliche Unsicherheit auf. Dies betraf zum einen die steuerlichen Konsequenzen, zum anderen trat die öffentliche Hand, durch die Einnahmen aus der Einspeisevergütung, als Betreiber in „Konkurrenz“ zur privaten Wirtschaft. Auch ein zwischenzeitlicher Versuch Anlagen über private Betreiber bei den Liegenschaften installieren zu lassen führte am Ende nur teilweise zum Erfolg. Hier gab es häufig keinen Konsens bei den vertraglichen Verhandlungen.
Nichts desto trotz wird weiterhin bei Neu- und Anbauten sowie bei Sanierungen immer auch die Installation einer Solaranlage auf Sinn und Machbarkeit geprüft. Hierbei ist die Stadt auch immer bemüht, ihre Vorbildfunktion wahrzunehmen.
Insbesondere bei den Schulen gibt es jedoch die Problematik, dass die Machbarkeit/ der Sinn durch die Nutzungszeiten (z. B. Ferien) häufig nicht gegeben ist.
Jeder Euro der Stadt bzw. der Bürger kann nur einmal ausgegeben werden. Daher ist bei Investitionen in die CO2-Minderung bzw. energetische Optimierung der Liegenschaften immer die beste/ nachhaltigste Variante zu wählen. In der Gesamtbetrachtung einer Liegenschaft führt dies auch zu anderen Ergebnissen als den angesprochenen Solaranlagen.
Beispiele: Dämmmaßnahmen(Dach, Fassade, Fenster), Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, LED- Beleuchtung, Wärmepumpen…

Anhang:
Liegenschaften der Stadt Norderstedt mit Solaranlagen

Vorhandene Solaranlagen in den Liegenschaften der Stadt Norderstedt:
Ort Art Leistung / Größe Baujahr
OGGS Friedrichgabe Thermie ca. 60 m² 1998
SZ- Süd PV ca. 1 kWp 2001
SZ- Nord PV ca. 30 kWp 2002
Willy- Brandt- Schule PV 5,62 kWp 2002
Jugendlandheim Lemkenhafen Thermie ca. 25 m² 2001/2002
Jugendlandheim Lemkenhafen PV ca. 15 kWp 2001-…
(Diese Anlage wurde sukzessive erweitert; daher keine genauere Baujahrangabe)
Gymn. Harksheide PV ca. 5 kW 2009
Gymn. Harksheide Thermie ca. 23 m² 2011
Bauhof PV 7,2 kWp 2012
Rathaus- Fahrradparkhaus PV 13 kWp 2015
Bauhof PV 36 kWp 2015
11x Not- / Asylunterkünfte Thermie je ca.6 m² 2015/ 2016

Stellungnahme der Verwaltung

Im Jahr 2000 wurde von der Stadtvertretung beschlossen, jährlich eine Solaranlage zu erstellen. Dieses Ziel wurde ambitioniert angegangen, jedoch wurden einige Planungen aus unterschiedlichen Gründen (bauliche Problematik, negative Wirtschaftlichkeitsberechnung, geänderte Haushaltsplanungen…) geschoben oder verworfen. Zudem kam im Bereich der PV- Anlagen rechtliche Unsicherheit auf. Dies betraf zum einen die steuerlichen Konsequenzen, zum anderen trat die öffentliche Hand, durch die Einnahmen aus der Einspeisevergütung, als Betreiber in „Konkurrenz“ zur privaten Wirtschaft. Auch ein zwischenzeitlicher Versuch Anlagen über private Betreiber bei den Liegenschaften installieren zu lassen, führte am Ende nur teilweise zum Erfolg. Hier gab es häufig keinen Konsens bei den vertraglichen Verhandlungen.

Nichts desto trotz wird weiterhin bei Neu- und Anbauten sowie bei Sanierungen immer auch die Installation einer Solaranlage auf Sinn und Machbarkeit geprüft. Hierbei ist die Stadt auch immer bemüht, ihre Vorbildfunktion wahrzunehmen. Insbesondere bei den Schulen gibt es jedoch die Problematik, dass die Machbarkeit/ der Sinn durch die Nutzungszeiten (z. B. Ferien) häufig nicht gegeben ist.

Jeder Euro der Stadt bzw. der Bürger kann nur einmal ausgegeben werden. Daher ist bei Investitionen in die CO2-Minderung bzw. energetische Optimierung der Liegenschaften immer die beste/ nachhaltigste Variante zu wählen. In der Gesamtbetrachtung einer Liegenschaft führt dies auch zu anderen Ergebnissen als den angesprochenen Solaranlagen.
Beispiele: Dämmmaßnahmen(Dach, Fassade, Fenster), Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, LED- Beleuchtung, Wärmepumpen…

Anhang:
Liegenschaften der Stadt Norderstedt mit Solaranlagen

Vorhandene Solaranlagen in den Liegenschaften der Stadt Norderstedt:
Ort Art Leistung / Größe Baujahr
OGGS Friedrichgabe Thermie ca. 60 m² 1998
SZ- Süd PV ca. 1 kWp 2001
SZ- Nord PV ca. 30 kWp 2002
Willy- Brandt- Schule PV 5,62 kWp 2002
Jugendlandheim Lemkenhafen Thermie ca. 25 m² 2001/2002
Jugendlandheim Lemkenhafen PV ca. 15 kWp 2001-…
(Diese Anlage wurde sukzessive erweitert; daher keine genauere Baujahrangabe)
Gymn. Harksheide PV ca. 5 kW 2009
Gymn. Harksheide Thermie ca. 23 m² 2011
Bauhof PV 7,2 kWp 2012
Rathaus- Fahrradparkhaus PV 13 kWp 2015
Bauhof PV 36 kWp 2015
11x Not- / Asylunterkünfte Thermie je ca.6 m² 2015/ 2016

wird nicht umgesetzt

Prüfen, ob Blockheizkraftwerke wirtschaftlich mit Wasserstoff betrieben werden können

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Energie
kostenneutral

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Die Stadt Norderstedt möchte in absehbarer Zeit CO2-Neutral werden. Dazu werden weitere Blockheizkraftwerke errichtet.

Mein Vorschlag: Prüfen, inwieweit solche auch mit Wasserstoff betrieben werden können.
Siehe auch https://www.zfk.de/energie/strom/artikel/neuheit-stadtwerk-hassfurt-beko...

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Wasserstoff wird für das Energiesystem der Zukunft eine große Rolle spielen, da es viele Phasen gibt, in denen Strom aus nachwachsenden Quellen im Überschuss vorhanden ist. Die Speicherung dieses Stromes ist derzeit schwierig, so dass die Umwandlung in Wasserstoff mit anschließender Einspeisung ins Erdgasnetz, einen wesentlichen Beitrag leisten kann. Eine Beimischung von Wasserstoff von über 10% scheint nach Untersuchungen des Deutschen Verbandes für Gas und Wasserwirtschaft (DVGW) möglich zu sein.
Wirtschaftlich ist dieses Verfahren zurzeit nicht, da der Strom, auch der „überschüssige“ Strom, mit allen Umlagen und Abgaben, insbesondere der EEG-Umlage behaftet ist. Erst wenn hier eine neue gesetzliche Regelung durch die Bundesregierung geschaffen wird, kann eine wirtschaftliche Nutzung zustande kommen.
Auch die BHKW-Motoren der Stadtwerke Norderstedt können mit einer begrenzten Menge an Wasserstoff im Brennstoff betrieben werden. Bei Neuanschaffungen von BHKW-Aggregaten wird auch dieser Aspekt in Zukunft weiterverfolgt werden.

Stellungnahme der Verwaltung

Wasserstoff wird für das Energiesystem der Zukunft eine große Rolle spielen, da es viele Phasen gibt, in denen Strom aus nachwachsenden Quellen im Überschuss vorhanden ist. Die Speicherung dieses Stromes ist derzeit schwierig, so dass die Umwandlung in Wasserstoff mit anschließender Einspeisung ins Erdgasnetz, einen wesentlichen Beitrag leisten kann. Eine Beimischung von Wasserstoff von über 10% scheint nach Untersuchungen des Deutschen Verbandes für Gas und Wasserwirtschaft (DVGW) möglich zu sein.

Wirtschaftlich ist dieses Verfahren zurzeit nicht, da der Strom, auch der „überschüssige“ Strom, mit allen Umlagen und Abgaben, insbesondere der EEG-Umlage behaftet ist. Erst wenn hier eine neue gesetzliche Regelung durch die Bundesregierung geschaffen wird, kann eine wirtschaftliche Nutzung zustande kommen.

Auch die BHKW-Motoren der Stadtwerke Norderstedt können mit einer begrenzten Menge an Wasserstoff im Brennstoff betrieben werden. Bei Neuanschaffungen von BHKW-Aggregaten wird auch dieser Aspekt in Zukunft weiterverfolgt werden.

andere zuständig

Energieversorgung in Norderstedt absichern für den Fall eines Netzzusammenbruchs

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Ausgabe

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Aufgrund der Abschaltung von Kern- und Kohlekraftwerken wird die Volatilität der Stromversorgung im bundesdeutschen Stromnetz durch klimatisch bedingte Schwankungen des Angebots regenerativer Energien zunehmen. Bei unzureichender Stromeinspeisung werden die (europaweiten) Stromnetze zusammenbrechen.

Wenn dieses Netz jedoch einmal zusammengebrochen ist, kann es mehrere Tage dauern, bis die Leistung wiederaufgebaut worden ist. Würde man versuchen, das Netz einfach wieder zuzuschalten, werden die bereits gestarteten Kraftwerke sofort durch Überlastung ausfallen, da jede Menge Verbraucher eingeschaltet am Netz hängen und die Leistungsbilanz stören. Daher muss das Netz zunächst in viele kleine Subnetze aufgetrennt werden und dann benötigt man mehrere schwarz-startfähige Kraftwerke, die zunächst nur ein kleines Gebiet versorgen, bevor die Teilnetze wieder zusammengeschaltet werden.

Es dürfte klar sein, dass bei einem mehrtägigen totalen Stromausfall in den Wintermonaten ein Zusammenbruch unserer gewohnten Zivilisation droht – mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen, die ich hier nicht weiter erörtern will.

Für diesen Fall muss Vorsorge getroffen werden – und aufgrund der geschilderten Problematik ergeben sich folgende Fragen:

1. Welche Maßnahmen haben die Verwaltung und die Stadtwerke gegen einen lokalen/regionalen/nationalen/ europaweiten Blackout getroffen?

2. Kann das Netz der Stadtwerke Norderstedt aus rechtlichen und technischen Gründen vom regionalen/überregionalen Netz getrennt werden?

3. Sind die (zur Zeit 11) Norderstedter Blockheizkraftwerke „schwarzstartfähig“ ?

4. Wie stellen die Stadtwerke sicher, dass bei einem Blackout die Gas- und Frischwasserversorgung gewährleistet ist?

5. Ist gewährleistet, dass die Kunden von wilhelm.tel im Notfall das Telefon/Internet nutzen können und die Mobilfunkstationen mit Strom versorgt werden?

6. Können die Stadtwerke wichtige Verbraucher (Krankenhäuser, Tankstellen, Supermärkte) während einer generellen Abschaltung gezielt versorgen sowie die Straßenbeleuchtung und die Funktion der Ampelanlagen sicherstellen?

7. Können die Stadtwerke einzelne Stadtteile umschichtig mit Strom versorgen, damit die auf Stromzufuhr angewiesenen Brennwertthermen zumindest einige Stunden am Tag betrieben werden können?

8. Können die Stadtwerke den Verbrauch pro Wohnung/Smartmeter auf z.B. 1 kW begrenzen und damit stromhungrige Geräte (Backofen, Wäschetrockner) von der Versorgung ausschließen, während lebensnotwendige Geräte betrieben werden können?

9. Inwieweit halten es die Stadtwerke für sinnvoll, als Privathaushalt ein Notstromaggregat vorzuhalten und in welcher Form würden sie die Einbindung in die Hauselektrik unterstützen?

10. Wie kann die Stadtverwaltung sicherstellen, dass die Versorgung der Bürger mit Lebensmitteln durch vorsorgliche Verträge mit den ansässigen Handelsbetrieben gewährleistet ist?

Die Klärung dieser Fragen und die Realisierung der daraus abzuleitenden Maßnahmen kosten gleichermaßen Zeit und Geld. Ich bitte darum, entsprechende Ressourcen im Haushalt vorzusehen.

Hinweise der Verwaltung
wird nicht geprüft

Raus aus dem WZV

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Sparidee

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Aus dem Wege-Zweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg (WZV) austreten.
In eigener Regie machen, einen eigenen Hof haben und unabhängig werden.

Hinweise der Verwaltung
wird nicht geprüft

Bürgerenergiepark als virtuelles Kraftwerk zusammen mit den Stadtwerken einführen

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Spar-Investition

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Es sollte ein Bürgerenergiepark als virtuelles Kraftwerk basierend auf neuen Energien errichtet werden. Bei diesem Projekt können sich Bürger an der Stromerzeugung durch Finanzmittel beteiligen und werden somit beteiligte Eigner der Anlage. Dabei erfolgt die Betriebsführung durch die Stadtwerke.

Norderstedt erlangt dadurch mehrere Vorteile:
- Stromerzeugung langfristig günstig und sauber
- lokale Stromerzeugung ohne Abhängigkeit von anderen Erzeugern und der Preisentwicklung
- Bürger, die lokal investieren und damit z.B. ihre Altersvorsorge aufbessern können
- Die Stadtwerke behalten nicht nur die Rolle des Betreibers und Versorgers für die Bürger, sondern können bei entsprechender Dimensionierung der Anlage durch den Verkauf überflüssigen Stroms Einnahmen für die Stadt generieren.

Zum virtuellen Kraftwerk siehe:
https://de.wikipedia.org/wiki/Virtuelles_Kraftwerk

Hinweise der Verwaltung
wird nicht geprüft

Weitere Straßenbeleuchtung auf LED umstellen

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Spar-Investition

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+0,9
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Es sollten weitere Straßen (wie Bunsengang) mit LED-Lampen ausgestattet werden.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft

Stellungnahme der Verwaltung

Es ist geplant, die vorhandene Straßenbeleuchtung in der Stadt Norderstedt weiter zu sanieren und somit auf eine ökonomische und ökologische Verbrauchstechnik (LED- und/oder Kompaktleuchtstofftechnik) umzustellen.

Zur besseren Veranschaulichung der heutigen Situation wird darauf hingewiesen, dass sich in der Stadt Norderstedt zur Ausleuchtung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze (ausgenommen der öffentlichen Einrichtungen, Gebäude, Schulen, Sporthallen, Rathaus, P+R-Anlagen, Kindergärten etc.) ca. 9.000 Beleuchtungskörper (= Lichtpunkte) befinden.

Seit Mitte 2012 findet eine kontinuierliche Umrüstung ebendieser öffentlichen Straßenbeleuchtungsstandorte statt. Allerdings erfolgt die Umrüstung primär an Standorten, an denen eine völlig veraltete Technik besteht oder dringender Sanierungsbedarf (zum Beispiel Holzansatzmasten, Quecksilberdampftechnik, schadhafte Anlagen) gegeben ist. Allein hierfür hat die Stadt Norderstedt schon rund 1,5 Millionen € investiert. Die Straße Bunsengang gehört zurzeit noch nicht zu den dringenden Sanierungsabschnitten.

Für den Doppelhaushalt 2018/2019 sind weitere Investitionen (120.000 € für jedes Haushaltsjahr) eingeplant. Zudem wurden Finanzmittel in gleicher Höhe für die Folgejahre eingeworben.

in Planung

Straßenbeleuchtung abschalten im Gronaustieg, Alsterstieg

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Spar-Investition

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Bitte die Straßenbeleuchtung abschalten. Sie beleuchtet überwiegend das Innere der zu großen und ungepflegten Bäume anstatt ihren Zweck "Beleuchtung der Straßen" zu erfüllen. Nicht nur Besucher, auch die Fahrer der Rettungswagen haben Schwierigkeiten, die Hausnummern an den abzweigenden Stichstraßen zu erkennen.

Hinweise der Verwaltung
wird nicht geprüft

E-Tankstelle an zentralen Stellen einrichten (Rathaus, Herold-Center)

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kostenneutral

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Die E-Tankstelle am Ulzburger Straße Ecke Langenharmer Weg ist sehr dezentral positioniert und daher wird sie kaum genutzt werden.

Ich schlage vor, an stark frequentierten Plätzen wie vor dem Rathaus, also zentral oder auch am Herold Center E-Tankstellen einzurichten.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft

Stellungnahme der Verwaltung

Die Stadt setzt sich bereits für dieses Projekt ein, insofern wird dieser Vorschlag umgesetzt.

Zusammen mit den Stadtwerken Norderstedt will die Stadtverwaltung zunächst in den Jahren 2018 und 2019 jeweils ca. 20 E-Ladestationen (an öffentlichen gut besuchten Plätzen und Straßen) errichten. Die erste Prototyp-Lade-Station (welche übrigens vom Kreis Segeberg finanziell gefördert wurde) ist schon baulich hergestellt und befindet sich an der Ulzburger Straße (öffentlicher Parkplatz im Bereich der Wohnanlage Langenharmer Weg / Alter Heidberg). Weitere Standorte folgen: demnächst z. B. im Bereich des Amtsgerichts in Norderstedt-Mitte, am Glashütter Markt (im Einzugsbereich des ZOB) und in Garstedt (in der Nähe des Einkaufszentrums „Herold-Center“. Parallel dazu ist die Neueinrichtung dieses Angebotes in allen öffentlichen P+R-Tiefgaragen und im Bereich des Rathauses geplant.

Die Stadtwerke Norderstedt haben ein Programm zur Förderung der Elektromobilität in der Stadt Norderstedt aufgelegt. Dieses bis 2019 umgesetzte Programm sieht – im öffentlichen Raum – die bedarfsgerechte flächendeckende Ausstattung des Stadtgebietes mit Ladesäuleninfrastruktur für E-Mobile (22 Säulen) vor. Die Standorte sind mit der Stadtverwaltung / Stadtentwicklung abgestimmt und werden nach ihrer Erschließung bekanntgemacht und beworben.

wird umgesetzt

Regeln zur nächtlichen Abschaltung von Leuchtreklame einführen

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kostenneutral

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Die Stadt soll eine Regelung einführen, die die nächtlichen Abschaltung von Leuchtreklame vorsieht. Nicht nur aus energetischen Erwägungen, sondern auch um Anwohner und Tierwelt nicht durch die Dauerbeleuchtung zu nerven.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft

Stellungnahme der Verwaltung

Ob eine generelle Abschaltung von Werbeanlagen während der Nacht gefordert werden kann, erscheint fraglich.

Alle Lichtquellen in oder an Werbeanlagen sind so zu installieren bzw. abzuschirmen, dass Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden.

Es gibt durchaus Auflagen in den Baugenehmigungen, die in der Fensterebene von benachbarten Wohnungen  von 06.00- 22.00 (Tagzeit) und dann von 22.00- 06.00 (Nachtzeit) unterschiedliche Lichtstärken zulassen.

Wenn Werbeanlagen zu hell erscheinen, müsste dies im jeweiligen Einzelfall geprüft werden.

wird nicht umgesetzt

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