2019

Baustopp - zu viele Menschen wohnen in Norderstedt

node metatags
Unbewertbar weil: 
doppelt

Habe schon öfters selbst das Busse proppenvoll sind, so dass niemand mehr reinpasste. Das ist aber besonders für ältere Menschen mit z.B. Rollator unakzeptabel. Solche asozialen Verhältnisse würden sich auch noch häufiger einstellen, wenn weitere Bauvorhaben durchgeführt werden. Deshalb Baustopp für Norderstedt, wir sind voll.

Hinweise der Verwaltung
Stadtvertretung prüft: 
wird nicht geprüft

Parkplatz Verpflichtungen für Mieter einführen

node metatags
Verkehr, Auto, LKW
kostenneutral

Mittlere Bewertung

-0,3
Anzahl Wertungen: 209

Verpflichtungen von PKW-Haltern einen TG-Stellplatz, den Stellplatz des Vermieters anzumieten, um freie Besucherparkplätze und Kurzzeitparkplätze vorzuhalten.

Hinweise der Verwaltung
wird nicht geprüft

Radwege bauen

node metatags
Lesen Sie den übergeordneten Vorschlag: 

Radwege bauen, ausbauen einseitig an Straßen nach der Nutzung z.B. Ulzburger Straße Westseite, Rathausallee Südseite, dort wo die meisten Radfahrer fahren, um beim Einkauf ein häufiges Wechseln über die Straße zu vermeiden.

Hinweise der Verwaltung
Stadtvertretung prüft: 
wird nicht geprüft

Überfüllte Busse - Mehr Gliederbusse einsetzen und Takt verkürzen

node metatags
Verkehr, Bus, Bahn
kostenneutral

Mittlere Bewertung

+0,3
Anzahl Wertungen: 206

Habe den Eindruck gewonnen, dass die Busse zur Mittagszeit deshalb überfüllt sind, weil Schüler massenhaft unterwegs sind. Da sollte man dann Gliederbusse einsetzen und nicht nur alle 20 min., sondern alle 10 min. fahren. Außerdem sind immer wieder tote Tiere am Straßenrand zu sehen wegen Raserei wohl Nachts.

Hinweise der Verwaltung
wird nicht geprüft

ÖPNV Stadtticket einführen

node metatags
Verkehr, Bus, Bahn
kostenneutral

Mittlere Bewertung

+0,5
Anzahl Wertungen: 210

Für Norderstedt ein ÖPNV Stadtticket einführen.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Die Stadt Norderstedt kann rechtlich kein eigenes Stadtticket einführen – Dieser Vorschlag ist daher nicht umsetzbar.
Zur Erklärung:
Die Bestellung und Bereitstellung gemeinwirtschaftlicher Verkehre im Kreis Segeberg erfolgt nach Maßgabe des Gesetzes über den ÖPNV in Schleswig-Holstein nur durch den Kreis und nicht durch die kreisangehörigen Städte, da diese Aufgabe gesetzlich in die alleinige Zuständigkeit der Kreise übertragen ist.
Die Stadt Norderstedt betreibt daher weder ein eigenes Busliniennetz, noch einen Bus-Fuhrpark, sondern ist Teil des ÖPNV-Grundversorgungsangebotes des Kreises Segeberg (und befindet sich innerhalb des HVV-Tarifgroßbereiches).
Der zuständige Kreis Segeberg hat zusammen mit dem Hamburger Verkehrsverbund (HVV für die Freie und Hansestadt Hamburg) bereits mehrfach zu entsprechenden Wünschen (eine kreisangehörige Stadt hätte gerne ihr eigenes Tarifsystem) Stellung bezogen und lehnt die Einführung von ÖPNV-Stadttickets (somit auch für Norderstedt) vollends ab.
Zur Begründung führen der Kreis und die Stadt Hamburg aus, dass die Einführung eines individuellen Stadttarifs (z. B. in der Stadt Norderstedt) der vorhandenen Preisbildungssystematik im Tarifgroßraum (Hamburg und im Kreisgebiet) zuwiderlaufen und zudem ein für kurze und mittlere Reiseweiten seit Jahrzehnten bewährtes Zahlgrenzsystem zerstört würde.

Stellungnahme der Verwaltung

Die Stadt Norderstedt kann rechtlich kein eigenes Stadtticket einführen – Dieser Vorschlag ist daher nicht umsetzbar.

Zur Erklärung:
Die Bestellung und Bereitstellung gemeinwirtschaftlicher Verkehre im Kreis Segeberg erfolgt nach Maßgabe des Gesetzes über den ÖPNV in Schleswig-Holstein nur durch den Kreis und nicht durch die kreisangehörigen Städte, da diese Aufgabe gesetzlich in die alleinige Zuständigkeit der Kreise übertragen ist.

Die Stadt Norderstedt betreibt daher weder ein eigenes Busliniennetz, noch einen Bus-Fuhrpark, sondern ist Teil des ÖPNV-Grundversorgungsangebotes des Kreises Segeberg (und befindet sich innerhalb des HVV-Tarifgroßbereiches).

Der zuständige Kreis Segeberg hat zusammen mit dem Hamburger Verkehrsverbund (HVV für die Freie und Hansestadt Hamburg) bereits mehrfach zu entsprechenden Wünschen (eine kreisangehörige Stadt hätte gerne ihr eigenes Tarifsystem) Stellung bezogen und lehnt die Einführung von ÖPNV-Stadttickets (somit auch für Norderstedt) vollends ab.

Zur Begründung führen der Kreis und die Stadt Hamburg aus, dass die Einführung eines individuellen Stadttarifs (z. B. in der Stadt Norderstedt) der vorhandenen Preisbildungssystematik im Tarifgroßraum (Hamburg und im Kreisgebiet) zuwiderlaufen und zudem ein für kurze und mittlere Reiseweiten seit Jahrzehnten bewährtes Zahlgrenzsystem zerstört würde.

andere zuständig

Rathausplatz fuß- und radfahrfreundlich pflastern

node metatags
Verkehr, Rad, Fuß
Ausgabe

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+0,2
Anzahl Wertungen: 206

Den Rathausplatz fußgängerfreundlich und fahrradfreundlich pflastern. Kopfsteinpflaster entfernen. Die Fahrradständer am Rathausplatz sind viel zu eng nebeneinander und es sollten mehr sein.

Hinweise der Verwaltung
wird nicht geprüft

Autos in Wohngebieten sollen nur einen halben Tag auf einer Straßenseite parken dürfen

node metatags
Verkehr, Auto, LKW
Einnahme

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-0,8
Anzahl Wertungen: 201

Ein sehr große Bereich der Fahrspuren in den Wohngebieten ist dauerhaft von parkenden Fahrzeugen blockiert. Diese ist eindeutig eine Verschwendung von Steuergelder den die Straßen sollte auch als Straße genutzt werden können und nicht nur zu parken.

In einigen Länder darf man sein Auto nur einen halben Tag auf der gleiche Straßenseite parken. Einfach zu kontrollieren und führt zu einer Verringerung der geparkten Fahrzeuge.

Hinweise der Verwaltung
wird nicht geprüft

Radwege durchgängig ausbauen

node metatags
Verkehr, Rad, Fuß
Ausgabe

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+0,7
Anzahl Wertungen: 206

Die Radwege sollten durchgängig so ausgebaut sein, dass sie nutzbar sind. Sie sollten durchgängig für jede Fahrtrichtung sein und nicht plötzlich enden und man ist gezwungen auf der falschen Seite zu wechseln.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Vorschlag wird umgesetzt kann aber nicht an jeder Stelle realisiert werden. .
Zur Erläuterung:
In der haupt- und ehrenamtlichen Stadtverwaltung ist es bekannt, dass in einigen Straßenabschnitten noch erheblicher Verbesserungsbedarf in der Führung des Radverkehrs besteht und Radwege nicht überall durchgängig ausgebaut sind. Dazu wurde im März 2019 die Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes politisch beschlossen, das entsprechende Mängel aufzeigt und Maßnahmen zur Abhilfe vorsieht. Außerdem beschäftigt sich die städtische Arbeitsgruppe Radverkehr mit diesen Problemstellen und erarbeitet sukzessive Lösungen.
Als grundlegende gesetzliche Regel gilt jedoch: Wenn ein Radweg ohne Fortführung endet wie z.B. in der Waldstraße oder im Rugenbarg, dann darf der Radverkehr nicht auf die andere Seite wechseln, sondern muss die Fahrbahn nutzen. Denn es gilt das Rechtsfahrgebot. Sollte eine Benutzungspflicht vorhanden sein, ist demzufolge der sich anschließende gemeinsame Geh- und Radweg auf der rechten Seite zu nutzen. Der Wechsel der Straßenseite ist nur zulässig, wenn der Radverkehr explizit auf einen einseitigen benutzungspflichtigen Zweirichtungsradweg geführt wird.
Daneben ist es an einigen Stellen nicht möglich, einen Radweg „durchgängig“ auszubauen, weil der Stadt dafür erforderliche Flächen (Grundstücke privater Eigentümer oder privater Gewerbebetriebe) fehlen. Die Versuche, Verhandlungen durchzuführen und Kaufverträge abzuschließen laufen andauernd, sind aber nicht immer erfolgreich, weil einige Eigentümer die Flächen nun einmal grundsätzlich nicht verkaufen wollen.
Eine Enteignung ist nicht möglich, da rein sachlich auch ohne den Bau des Lückenschlusses (vor dem Hintergrund der o. g. Gesetzeslage) dort die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht belegbar gefährdet ist. Somit fehlen die gesetzlichen Grundvoraussetzungen für ein Grundstücksenteignungsverfahren, welches den schwersten Eingriff in die Eigentumsrechte von Bürgern darstellt. Die Hürden für eine solche Maßnahme wurden vom Gesetzgeber deshalb bewusst sehr hoch eingestuft.

Stellungnahme der Verwaltung

Vorschlag wird umgesetzt, kann aber nicht an jeder Stelle realisiert werden.

Zur Erläuterung:
In der haupt- und ehrenamtlichen Stadtverwaltung ist es bekannt, dass in einigen Straßenabschnitten noch erheblicher Verbesserungsbedarf in der Führung des Radverkehrs besteht und Radwege nicht überall durchgängig ausgebaut sind. Dazu wurde im März 2019 die Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes politisch beschlossen, das entsprechende Mängel aufzeigt und Maßnahmen zur Abhilfe vorsieht. Außerdem beschäftigt sich die städtische Arbeitsgruppe Radverkehr mit diesen Problemstellen und erarbeitet sukzessive Lösungen.

Als grundlegende gesetzliche Regel gilt jedoch: Wenn ein Radweg ohne Fortführung endet wie z.B. in der Waldstraße oder im Rugenbarg, dann darf der Radverkehr nicht auf die andere Seite wechseln, sondern muss die Fahrbahn nutzen. Denn es gilt das Rechtsfahrgebot. Sollte eine Benutzungspflicht vorhanden sein, ist demzufolge der sich anschließende gemeinsame Geh- und Radweg auf der rechten Seite zu nutzen. Der Wechsel der Straßenseite ist nur zulässig, wenn der Radverkehr explizit auf einen einseitigen benutzungspflichtigen Zweirichtungsradweg geführt wird.

Daneben ist es an einigen Stellen nicht möglich, einen Radweg „durchgängig“ auszubauen, weil der Stadt dafür erforderliche Flächen (Grundstücke privater Eigentümer oder privater Gewerbebetriebe) fehlen. Die Versuche, Verhandlungen durchzuführen und Kaufverträge abzuschließen laufen andauernd, sind aber nicht immer erfolgreich, weil einige Eigentümer die Flächen nun einmal grundsätzlich nicht verkaufen wollen.

Eine Enteignung ist nicht möglich, da rein sachlich auch ohne den Bau des Lückenschlusses (vor dem Hintergrund der o. g. Gesetzeslage) dort die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht belegbar gefährdet ist. Somit fehlen die gesetzlichen Grundvoraussetzungen für ein Grundstücksenteignungsverfahren, welches den schwersten Eingriff in die Eigentumsrechte von Bürgern darstellt. Die Hürden für eine solche Maßnahme wurden vom Gesetzgeber deshalb bewusst sehr hoch eingestuft.

wird teilweise umgesetzt

Stadtentwässerung in Garstedt ausbauen und verbessern

node metatags
Zusätzliche Themen
Ausgabe

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+0,0
Anzahl Wertungen: 194

Im Langen Kamp ist es in den letzten Jahren immer häufiger zu Überschwemmungen nach starken Regenfällen gekommen. Im südlichen Teil der Straße ist der tiefste Punkt im Sielsystem, weshalb das Wasser dort immer wieder aus den Sielen hochdrückt, da der kleine Tarpenbekarm hierfür nicht ausreicht, das Wasser schnell und effizient in das weiter entfernte Sickergebiet (Froschteich) zu leiten, bzw. das Wasser hieraus wieder zurückdrückt, da die Untertunnelung an der Ulzburger Straße nicht ausreicht den Wassermassen Herr zu werden. Selbst der Vorfluter im Bereich hinter der Lillelund-Siedlung reichte in den vergangenen Jahren nicht die Keller der Anwohner zu schützen. In den letzten Jahren sind immer wieder kleinere Operationen (wie Wurzelbeschneidung innerhalb der Röhre) am Netz gemacht worden, die aber das Gesamtsystem nicht nachhaltig verbessern.

Mein Vorschlag ist, ein neues zusätzliches Rückhaltebecken zu bauen, ggf. das Grundstück des ehemaligen Getränkemarktes Schlichting mit in die Stadtplanung zu nehmen, damit der Stadt nicht noch mehr grüne natürliche Sickerflächen durch immer mehr Bebauung und Oberflächenversiegelung genommen wird, eine zusätzliche Entlastung durch eine erweitere Regenwassersammelstelle geschaffen wird und wir am unteren Ende des Langen Kamps endlich wieder ruhig schlafen können, sobald der Regen prasselt.

Hinweise der Verwaltung
wird nicht geprüft

Bürgerhaushalt abschaffen

node metatags
Zusätzliche Themen
Sparidee

Mittlere Bewertung

-0,8
Anzahl Wertungen: 208

Moin, an diesem Ding beteiligen sich gerade mal so um die 300 Bürger. Irgendwelche nennenswerten Folgen hat es bisher nicht gegeben. Im Prinzip handelt es sich um eine Arbeitsbeschaffungsmassnahme für die Verwaltung. Die hat aber eigentlich genug zu tun und jedenfalls vermutlich Besseres als einzelnen Querulanten zu erklären, warum was wann geht oder eben nicht. Dann lieber weniger Steuern...

Hinweise der Verwaltung
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