Vorschläge aus 2011, 2013, 2015, 2017, 2019

Lesen Sie die Vorschläge aus den Jahren 2011, 2013, 2015, 2017 und 2019. Verwaltung und Stadtvertretung haben geprüft und beraten:

  • 2019 die 50 best-bewerteten von 294 Vorschlägen,
  • 2017 die 51 best-bewerteten von 231 Vorschlägen,
  • 2015 die 51 best-bewerteten von 286 Vorschlägen,
  • 2013 die 51 best-bewerteten von 309 Vorschlägen und
  • 2011 die 58 best-bewerteten von 260 Vorschlägen.

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2019

2019 | 0,50 | Segeberger Chaussee sanieren

Segeberger Chaussee sanieren

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Verkehr, Auto, LKW
Ausgabe

Mittlere Bewertung

+0,5
Anzahl Wertungen: 204

Die Segeberger Chaussee ist dringend zu sanieren. Es handelt sich um eine Bundesstraße, das Konzept zur Sanierung muss Stadt Norderstedt erstellen, zahlen tut die Sanierung das Land.

Vollständige Sanierung vom Kreisel Ochsenzoll bis zum Ortsausgang. Die vielen Schlaglöcher und Risse, stellen nicht nur eine Lärmbelästigung für alle Anwohner dar.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Die Segeberger Chaussee ist eine von Grund auf marode und kaputte Straße. Aufgrund zahlreicher Abstimmungsschwierigkeiten mit dem Landesbetrieb Verkehr, der hier die grundlegende Sanierung bezahlen muss, ist es bis heute nicht möglich gewesen, die notwendigen Tiefbauarbeiten durchzuführen. Die einzige Ausnahme ist der Bereich zwischen Hofweg und Wilstedter Weg. Zurzeit werden großflächige Asphaltsflicken eingebaut, damit die gröbsten Schäden beseitigt sind und die Straße noch einigermaßen gut durch den Winter kommt. Für die Folgejahre sind regelmäßige Aufbauarbeiten in der Straße abschnittsweise geplant.

Stellungnahme der Verwaltung

Die Segeberger Chaussee ist eine von Grund auf marode und kaputte Straße. Aufgrund zahlreicher Abstimmungsschwierigkeiten mit dem Landesbetrieb Verkehr, der hier die grundlegende Sanierung bezahlen muss, ist es bis heute nicht möglich gewesen, die notwendigen Tiefbauarbeiten durchzuführen. Die einzige Ausnahme ist der Bereich zwischen Hofweg und Wilstedter Weg. Zurzeit werden großflächige Asphaltsflicken eingebaut, damit die gröbsten Schäden beseitigt sind und die Straße noch einigermaßen gut durch den Winter kommt. Für die Folgejahre sind regelmäßige Aufbauarbeiten in der Straße abschnittsweise geplant.

wird teilweise umgesetzt

2019 | 0,49 | Veranstaltungs- und Informationsportal im Netz schaffen

Veranstaltungs- und Informationsportal im Netz schaffen

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Zusätzliche Themen
kostenneutral

Mittlere Bewertung

+0,5
Anzahl Wertungen: 207

Viele Veranstaltungen und Angebote der Stadt, von Vereinen und Verbänden, Kirchengemeinden, Schulen sind nur bei intensiver Suche zu finden.

Ich stelle mir ein Internetportal vor, in das angemeldete Personen ihre Veranstaltungen etc. eintragen und pflegen, so dass jeder gezielt nach etwas suchen kann.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Innerhalb des Internetauftritts der Stadt Norderstedt gibt es einen Veranstaltungskalender, der bereits eine Fülle an Veranstaltungen anbietet. Eine Suche kann über verschiedene Kategorien erfolgen. Bisher werden gemeldete Veranstaltungen von einer Person in der Verwaltung in den Veran-staltungskalender eingepflegt.

Sollte es gewünscht sein, dass ein erweiterter Personenkreis seine eigenen Veranstaltungen eintragen soll, wäre es unerlässlich, dass mit dem Vier-Augen-Prinzip gearbeitet wird. D. h. jeder Eintrag müsste vor Veröffentlichung geprüft und freigegeben werden. Für den Mehraufwand der redak-tionellen Bearbeitung sind zusätzlich Personalressourcen notwendig.

Im Zuge des Relaunches der Homepage der Stadt wird auch der Veranstaltungskalender überarbeitet.

Stellungnahme der Verwaltung

Innerhalb des Internetauftritts der Stadt Norderstedt gibt es einen Veranstaltungskalender, der bereits eine Fülle an Veranstaltungen anbietet. Eine Suche kann über verschiedene Kategorien erfolgen. Bisher werden gemeldete Veranstaltungen von einer Person in der Verwaltung in den Veran-staltungskalender eingepflegt.

Sollte es gewünscht sein, dass ein erweiterter Personenkreis seine eigenen Veranstaltungen eintragen soll, wäre es unerlässlich, dass mit dem Vier-Augen-Prinzip gearbeitet wird. D. h. jeder Eintrag müsste vor Veröffentlichung geprüft und freigegeben werden. Für den Mehraufwand der redaktionellen Bearbeitung sind zusätzlich Personalressourcen notwendig.

Im Zuge des Relaunches der Homepage der Stadt wird auch der Veranstaltungskalender überarbeitet.

wird teilweise umgesetzt

2019 | 0,48 | Bessere ÖPNV-Verbindung in Richtung Flughafen schaffen

Bessere ÖPNV-Verbindung in Richtung Flughafen schaffen

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Verkehr, Auto, LKW
Ausgabe

Mittlere Bewertung

+0,5
Anzahl Wertungen: 207

Ich würde mir eine bessere und schnellere Verkehrsanbindung mit dem ÖPNV von Norderstedt Mitte in Richtung Flughafen wünschen. Bislang ist das immer mit Umsteigen verbunden (Auto etwa 15 Minuten; Bahn/Bus etwa 30 bis 40 Minuten). Könnte man auch mit dem Nordport und IKEA verbinden.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Jede neue Bus-Direktverbindung, die zusätzlich eingeführt wird, muss mit erheblichen weiteren Zusatzkosten refinanziert werden. Diese Finanzmittel sind bisher nicht im Haushaltsplan der Stadt Norderstedt vorgesehen und müssten zusätzlich eingestellt werden.
Ungeachtet dessen wurde eine Bus-Direktverbindung zwischen Norderstedt (U1/AKN) und dem Flughafen Hamburg (S1) bereits geprüft und als nicht realisierbare unwirtschaftliche Maßnahme vom Hamburger Verkehrsverbund (HVV) abgelehnt.
Zur Begründung kann hierzu ausgeführt werden, dass sich heute an allen Haltestellen in Norderstedt täglich ca. 17.000 Fahrgäste befinden, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind. Im gesamten HVV-Bedienungsgebiet werden kontinuierlich Befragungen und Fahrgasterhebungen durchgeführt, die u. a. genauen Aufschluss über Herkunfts- und Zielorte bringen. Aus diesen Analysedaten ist z. B. hervorgegangen, dass 35 Fahrgäste aus Norderstedt täglich ihr Ziel am Flughafen-Hamburg haben.
Der Flughafen Hamburg kann heute aus Norderstedt kommend bereits mit relativ direkten Bus- und Bahnlinienführungen erreicht werden. Für vereinzelte Besuche des Flughafens (Urlaub), lohnt sich nicht die Einführung einer neuen Busverbindung.
Die Einführung einer Bus-Direktverbindung zwischen Norderstedt (Mitte) und dem Flughafen Hamburg müsste als grenzüberschreitende Maßnahme von beiden Kommunen finanziert werden. Es wäre (von dem Hintergrund der o. g. Bedarfe) mit einem Defizitausgleich von ca. 200T€ im Jahr für die Stadt Norderstedt zu rechnen. Eine entsprechende Summe müsste auch von der Stadt Hamburg aufgebracht werden.
Diese Maßnahme ist aufgrund des zu geringen Kosten- Nutzeneffektes nicht empfehlenswert und wurde deshalb bereits von den politischen Entscheidungsträgern der Städte Hamburg und Norderstedt nicht zur Umsetzung beschlossen.
Daher kann dieser Vorschlag nicht umgesetzt werden.

Stellungnahme der Verwaltung

Jede neue Bus-Direktverbindung, die zusätzlich eingeführt wird, muss mit erheblichen weiteren Zusatzkosten refinanziert werden. Diese Finanzmittel sind bisher nicht im Haushaltsplan der Stadt Norderstedt vorgesehen und müssten zusätzlich eingestellt werden.

Ungeachtet dessen wurde eine Bus-Direktverbindung zwischen Norderstedt (U1/AKN) und dem Flughafen Hamburg (S1) bereits geprüft und als nicht realisierbare unwirtschaftliche Maßnahme vom Hamburger Verkehrsverbund (HVV) abgelehnt.
Zur Begründung kann hierzu ausgeführt werden, dass sich heute an allen Haltestellen in Norderstedt täglich ca. 17.000 Fahrgäste befinden, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind. Im gesamten HVV-Bedienungsgebiet werden kontinuierlich Befragungen und Fahrgasterhebungen durchgeführt, die u. a. genauen Aufschluss über Herkunfts- und Zielorte bringen. Aus diesen Analysedaten ist z. B. hervorgegangen, dass 35 Fahrgäste aus Norderstedt täglich ihr Ziel am Flughafen-Hamburg haben.

Der Flughafen Hamburg kann heute aus Norderstedt kommend bereits mit relativ direkten Bus- und Bahnlinienführungen erreicht werden. Für vereinzelte Besuche des Flughafens (Urlaub), lohnt sich nicht die Einführung einer neuen Busverbindung.

Die Einführung einer Bus-Direktverbindung zwischen Norderstedt (Mitte) und dem Flughafen Hamburg müsste als grenzüberschreitende Maßnahme von beiden Kommunen finanziert werden. Es wäre (von dem Hintergrund der o. g. Bedarfe) mit einem Defizitausgleich von ca. 200T€ im Jahr für die Stadt Norderstedt zu rechnen. Eine entsprechende Summe müsste auch von der Stadt Hamburg aufgebracht werden.

Diese Maßnahme ist aufgrund des zu geringen Kosten- Nutzeneffektes nicht empfehlenswert und wurde deshalb bereits von den politischen Entscheidungsträgern der Städte Hamburg und Norderstedt nicht zur Umsetzung beschlossen.
Daher kann dieser Vorschlag nicht umgesetzt werden.

andere zuständig

2019 | 0,48 | Buslinien zu Randzeiten nicht abschneiden

Buslinien zu Randzeiten nicht abschneiden

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Verkehr, Bus, Bahn
Ausgabe

Mittlere Bewertung

+0,5
Anzahl Wertungen: 210

Es wäre schön, wenn Buslinien insbesondere abends nicht vorzeitig enden, sondern verlässlich durchfahren und größere Wohngebiete bedienen. Ich denke aus eigener Erfahrung insbesondere an die Region zwischen Steindamm und Harckesheyde, wenn die Linien 293 und 393 häufig bereits am Falkenhorst bzw. Stadtpark enden statt bis zum Ende der Falkenbergstraße durchzufahren. Diese geringfügige Verlängerung der Busfahrt um wenige Minuten würde vielen Menschen längere Fußmärsche nach Hause ersparen.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Aus technischen und wirtschaftlichen Gründen ist die Umsetzung dieses Wunsches nicht seitens der Stadt Norderstedt möglich, die Frage müsste (konkretisiert) an den zuständigen Kreis Segeberg gerichtet werden.
Zur Erläuterung:
Die Bestellung und Bereitstellung gemeinwirtschaftlicher Verkehre im Kreis Segeberg erfolgt nach Maßgabe des Gesetzes über den ÖPNV in Schleswig-Holstein nur durch den Kreis und nicht durch die kreisangehörigen Städte, da diese Aufgabe gesetzlich in die alleinige Zuständigkeit der Kreise übertragen ist.
Die Stadt Norderstedt betreibt daher weder ein eigenes Busliniennetz, noch einen Bus-Fuhrpark, sondern ist Teil des ÖPNV-Grundversorgungsangebotes des Kreises Segeberg (und befindet sich innerhalb des HVV-Tarifgroßbereiches).

Stellungnahme der Verwaltung

Aus technischen und wirtschaftlichen Gründen ist die Umsetzung dieses Wunsches nicht seitens der Stadt Norderstedt möglich, die Frage müsste (konkretisiert) an den zuständigen Kreis Segeberg gerichtet werden.

Zur Erläuterung:
Die Bestellung und Bereitstellung gemeinwirtschaftlicher Verkehre im Kreis Segeberg erfolgt nach Maßgabe des Gesetzes über den ÖPNV in Schleswig-Holstein nur durch den Kreis und nicht durch die kreisangehörigen Städte, da diese Aufgabe gesetzlich in die alleinige Zuständigkeit der Kreise übertragen ist.

Die Stadt Norderstedt betreibt daher weder ein eigenes Busliniennetz, noch einen Bus-Fuhrpark, sondern ist Teil des ÖPNV-Grundversorgungsangebotes des Kreises Segeberg (und befindet sich innerhalb des HVV-Tarifgroßbereiches).

andere zuständig

2019 | 0,48 | Fahrrad- Zähl-Säulen nicht anschaffen

Fahrrad- Zähl-Säulen nicht anschaffen

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Verkehr, Rad, Fuß
Sparidee

Mittlere Bewertung

+0,5
Anzahl Wertungen: 211

Was soll denn bitte die Anschaffung von 5 Säulen, die die Fahrradfahrer zählen? Über 150.000€. Das Geld kann ja wohl sinnvoller ausgegeben werden. Die Zählung könnten Schüler übernehmen 3 Tage und schon hat die Stadt ihre Zahlen.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Vorschlag wird umgesetzt.
Die Fahrradzählstellen sind eine Maßnahme aus dem politisch beschlossenen 20-Punkte-Programm für die stadtweite Radverkehrsförderung. Im Zuge dieses Beschlusses wurde zu diesem Thema eindeutig festgehalten, dass mindestens fünf Zählstellen mit mindestens einem Display in Norderstedt realisiert werden sollen.
Diese Zählstellen dienen in erster Linie als Werbemittel für den Radverkehr (wie z. B. in anderen Städten auch, Münster, Köln, etc.). Auf diese Weise wird dem Radverkehr ein höherer Stellenwert im Verkehrsraum eingeräumt. Auch andere Kommunen in Schleswig.-Holstein setzen dieses Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit ein.
Bei der Festlegung der Standorte hat die Politik nun entschieden, dass diese zunächst ohne Displays realisiert werden. Dafür sollen zusätzlich noch die Kosten für eine mobile Zählanlage geprüft werden.

Stellungnahme der Verwaltung

Vorschlag wird umgesetzt.

Die Fahrradzählstellen sind eine Maßnahme aus dem politisch beschlossenen 20-Punkte-Programm für die stadtweite Radverkehrsförderung. Im Zuge dieses Beschlusses wurde zu diesem Thema eindeutig festgehalten, dass mindestens fünf Zählstellen mit mindestens einem Display in Norderstedt realisiert werden sollen.

Diese Zählstellen dienen in erster Linie als Werbemittel für den Radverkehr (wie z. B. in anderen Städten auch, Münster, Köln, etc.). Auf diese Weise wird dem Radverkehr ein höherer Stellenwert im Verkehrsraum eingeräumt. Auch andere Kommunen in Schleswig.-Holstein setzen dieses Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit ein.

Bei der Festlegung der Standorte hat die Politik nun entschieden, dass diese zunächst ohne Displays realisiert werden. Dafür sollen zusätzlich noch die Kosten für eine mobile Zählanlage geprüft werden.

wird umgesetzt

2019 | 0,48 | Bessere Radwegebeschaffenheit: Kein Verbundpflaster nutzen

Bessere Radwegebeschaffenheit: Kein Verbundpflaster nutzen

node metatags
Verkehr, Rad, Fuß
Ausgabe

Mittlere Bewertung

+0,5
Anzahl Wertungen: 203

Bitte keine weiteren Radwege aus Verbundpflaster bauen. Auch Radfahrer wollen einen guten Untergrund!

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Vorschlag nicht konkret nachvollziehbar (Verbundpflaster wird allerdings gar nicht genutzt).
Es wird in diesem Beitrag nicht benannt, was die wünschenswerte Alternative für den Belag von Radwegen ist.
Von daher wird zu diesem Punkt eine allgemeine Stellungnahme verfasst:
Asphalt wird für straßenbegleitende Radwege nicht mehr eingesetzt. Bei Asphalt kommt es bei Aufgrabungen (Leitungen befinden sich sehr oft darunter) immer zu großen Löchern, die aufwendig geschlossen werden müssen. Das zieht höhere Kosten und längere Bauzeiten nach sich. Asphalt
Bei einer Pflasterung kann das vorhandene Pflaster aufgenommen werden, die Leitungen getauscht und abschließend das „alte“ Pflaster wieder verlegt werden.
Es gibt daher die Maßgabe, Radwege nicht mit Verbundpflaster, sondern mit dem quadratischen Cassero-Radweg-Stein (Maße 20*20*8 cm ohne Fase) zu verlegen. Dieser wurde beispielsweise entlang der neuen Horst-Embacher-Allee verwendet.

Stellungnahme der Verwaltung

Vorschlag nicht konkret nachvollziehbar (Verbundpflaster wird allerdings gar nicht genutzt). Es wird in diesem Beitrag nicht benannt, was die wünschenswerte Alternative für den Belag von Radwegen ist.

Von daher wird zu diesem Punkt eine allgemeine Stellungnahme verfasst:
Asphalt wird für straßenbegleitende Radwege nicht mehr eingesetzt. Bei Asphalt kommt es bei Aufgrabungen (Leitungen befinden sich sehr oft darunter) immer zu großen Löchern, die aufwendig geschlossen werden müssen. Das zieht höhere Kosten und längere Bauzeiten nach sich.

Bei einer Pflasterung kann das vorhandene Pflaster aufgenommen werden, die Leitungen getauscht und abschließend das „alte“ Pflaster wieder verlegt werden.

Es gibt daher die Maßgabe, Radwege nicht mit Verbundpflaster, sondern mit dem quadratischen Cassero-Radweg-Stein (Maße 20*20*8 cm ohne Fase) zu verlegen. Dieser wurde beispielsweise entlang der neuen Horst-Embacher-Allee verwendet.

wird nicht umgesetzt

2019 | 0,48 | Prüfen, ob Blockheizkraftwerke wirtschaftlich mit Wasserstoff betrieben werden können

Prüfen, ob Blockheizkraftwerke wirtschaftlich mit Wasserstoff betrieben werden können

node metatags
Energie
kostenneutral

Mittlere Bewertung

+0,5
Anzahl Wertungen: 201

Die Stadt Norderstedt möchte in absehbarer Zeit CO2-Neutral werden. Dazu werden weitere Blockheizkraftwerke errichtet.

Mein Vorschlag: Prüfen, inwieweit solche auch mit Wasserstoff betrieben werden können.
Siehe auch https://www.zfk.de/energie/strom/artikel/neuheit-stadtwerk-hassfurt-beko...

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Wasserstoff wird für das Energiesystem der Zukunft eine große Rolle spielen, da es viele Phasen gibt, in denen Strom aus nachwachsenden Quellen im Überschuss vorhanden ist. Die Speicherung dieses Stromes ist derzeit schwierig, so dass die Umwandlung in Wasserstoff mit anschließender Einspeisung ins Erdgasnetz, einen wesentlichen Beitrag leisten kann. Eine Beimischung von Wasserstoff von über 10% scheint nach Untersuchungen des Deutschen Verbandes für Gas und Wasserwirtschaft (DVGW) möglich zu sein.
Wirtschaftlich ist dieses Verfahren zurzeit nicht, da der Strom, auch der „überschüssige“ Strom, mit allen Umlagen und Abgaben, insbesondere der EEG-Umlage behaftet ist. Erst wenn hier eine neue gesetzliche Regelung durch die Bundesregierung geschaffen wird, kann eine wirtschaftliche Nutzung zustande kommen.
Auch die BHKW-Motoren der Stadtwerke Norderstedt können mit einer begrenzten Menge an Wasserstoff im Brennstoff betrieben werden. Bei Neuanschaffungen von BHKW-Aggregaten wird auch dieser Aspekt in Zukunft weiterverfolgt werden.

Stellungnahme der Verwaltung

Wasserstoff wird für das Energiesystem der Zukunft eine große Rolle spielen, da es viele Phasen gibt, in denen Strom aus nachwachsenden Quellen im Überschuss vorhanden ist. Die Speicherung dieses Stromes ist derzeit schwierig, so dass die Umwandlung in Wasserstoff mit anschließender Einspeisung ins Erdgasnetz, einen wesentlichen Beitrag leisten kann. Eine Beimischung von Wasserstoff von über 10% scheint nach Untersuchungen des Deutschen Verbandes für Gas und Wasserwirtschaft (DVGW) möglich zu sein.

Wirtschaftlich ist dieses Verfahren zurzeit nicht, da der Strom, auch der „überschüssige“ Strom, mit allen Umlagen und Abgaben, insbesondere der EEG-Umlage behaftet ist. Erst wenn hier eine neue gesetzliche Regelung durch die Bundesregierung geschaffen wird, kann eine wirtschaftliche Nutzung zustande kommen.

Auch die BHKW-Motoren der Stadtwerke Norderstedt können mit einer begrenzten Menge an Wasserstoff im Brennstoff betrieben werden. Bei Neuanschaffungen von BHKW-Aggregaten wird auch dieser Aspekt in Zukunft weiterverfolgt werden.

andere zuständig

2019 | 0,48 | Sicheres Norderstedt - Präsenz von Wachdiensten und Polizei erhöhen

Sicheres Norderstedt - Präsenz von Wachdiensten und Polizei erhöhen

node metatags
Ordnung, Sicherheit
Ausgabe

Mittlere Bewertung

+0,5
Anzahl Wertungen: 218

Präsenz von Wachdienst oder Polizei in Norderstedt (besonders an speziellen Punkten) erhöhen, damit die Einwohner sich wieder sicherer fühlen.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Für Fragen die den Personaleinsatz der Polizei betreffen ist die Stadt Norderstedt nicht die zuständige Stelle. Ansprechpartner ist hier neben der örtlichen Polizeidienststelle hauptsächlich das Landespolizeiamt des Landes Schleswig-Holstein in Kiel.

Als Maßnahme für mehr Sicherheit im Stadtgebiet ist 2016, zunächst befristet bis Ende 2020, der kommunale Ordnungsdienst für die Stadt Norderstedt ins Leben gerufen worden. Der Ordnungsdienst ist im Rahmen seiner personellen Möglichkeiten seit dem, auch aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung, in den verschiedensten ordnungsbehördlichen Themenfeldern und an speziellen Punkten im Stadtgebiet präsent. Dies u.a. mit dem Ziel das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger vor allem in Problembereichen zu stärken und die objektive Sicherheitslage zu verbessern.

Der Hinweis auf weitere spezielle Orte mit einem erhöhten Unsicherheitsempfinden wird aufgenommen und im kriminalpräventiven Rat thematisiert werden.

Stellungnahme der Verwaltung

Für Fragen die den Personaleinsatz der Polizei betreffen ist die Stadt Norderstedt nicht die zuständige Stelle. Ansprechpartner ist hier neben der örtlichen Polizeidienststelle hauptsächlich das Landespolizeiamt des Landes Schleswig-Holstein in Kiel.

Als Maßnahme für mehr Sicherheit im Stadtgebiet ist 2016, zunächst befristet bis Ende 2020, der kommunale Ordnungsdienst für die Stadt Norderstedt ins Leben gerufen worden. Der Ordnungsdienst ist im Rahmen seiner personellen Möglichkeiten seit dem, auch aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung, in den verschiedensten ordnungsbehördlichen Themenfeldern und an speziellen Punkten im Stadtgebiet präsent. Dies u.a. mit dem Ziel das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger vor allem in Problembereichen zu stärken und die objektive Sicherheitslage zu verbessern.

Der Hinweis auf weitere spezielle Orte mit einem erhöhten Unsicherheitsempfinden wird aufgenommen und im kriminalpräventiven Rat thematisiert werden.

andere zuständig

2019 | 0,47 | Oadby-and-Wigston-Straße Ampel Moorbekstraße nachts abstellen

Oadby-and-Wigston-Straße Ampel Moorbekstraße nachts abstellen

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Verkehr, Auto, LKW
kostenneutral

Mittlere Bewertung

+0,5
Anzahl Wertungen: 217

Da die Ampel hauptsächlich für die Berufsschüler bei der Moorbekhalle benötigt wird, kann diese doch ab 20:00 unter der Wochen und am Wochenende ganztägig abgeschaltet werden.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Die Lichtsignalanlage Oadby-and-Wigston-Straße / Moorbekstraße ist nicht nur für die Berufsschüler da, sondern auch für die Anwohner in der Moorbekstraße, sowie für Fußgänger und Radfahrer. Hinter der Anlage in der Moorbekstraße ist der Zugang zum bahnbegleitenden Radweg. Dieser wird am Wochenende stark von Rad- und Fußgängern frequentiert. Dementsprechend sollte aus Sicherheitsaspekten eine gesicherte Querung der Oadby-and-Wigston-Straße möglich sein.
Eine Nachtabschaltung erfolgt an dieser Anlage, aber erst um 23:00 Uhr. Die Lichtsignalanlage wird verkehrsabhängig geschaltet, d.h. die Oadby-and-Wigston-Straße hat Dauergrün und nur wenn die Nebenrichtung anfordert, bekommt diese Grün. Daraus ergeben sich in den Schwachverkehrszeiten für den Verkehrsfluss auf der Oadby-and-Wigston-Straße kaum Störungen.

Stellungnahme der Verwaltung

Die Lichtsignalanlage Oadby-and-Wigston-Straße / Moorbekstraße ist nicht nur für die Berufsschüler da, sondern auch für die Anwohner in der Moorbekstraße, sowie für Fußgänger und Radfahrer. Hinter der Anlage in der Moorbekstraße ist der Zugang zum bahnbegleitenden Radweg. Dieser wird am Wochenende stark von Rad- und Fußgängern frequentiert. Dementsprechend sollte aus Sicherheitsaspekten eine gesicherte Querung der Oadby-and-Wigston-Straße möglich sein.

Eine Nachtabschaltung erfolgt an dieser Anlage, aber erst um 23:00 Uhr. Die Lichtsignalanlage wird verkehrsabhängig geschaltet, d.h. die Oadby-and-Wigston-Straße hat Dauergrün und nur wenn die Nebenrichtung anfordert, bekommt diese Grün. Daraus ergeben sich in den Schwachverkehrszeiten für den Verkehrsfluss auf der Oadby-and-Wigston-Straße kaum Störungen.

wird nicht umgesetzt

2019 | 0,47 | Bonus-Malus-System für öffentliche Aufträge einführen

Bonus-Malus-System für öffentliche Aufträge einführen

node metatags
Verkehr, Auto, LKW
Sparidee

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+0,5
Anzahl Wertungen: 208

Besonders beim Straßenbau - aber auch bei Hochbauten - gibt es immer wieder Phasen, in denen lange Zeit nichts passiert. Die Baustelle ist abgesperrt und ein Hindernis. Das Beispiel Niederlande zeigt, das es sehr vorteilhaft ist, wenn man nicht nur den Verzug bestraft (Konventionalstrafe), sondern wenn man umgekehrt auch eine vorfristige Fertigstellung belohnt.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Die Stadt Norderstedt kann rechtlich diesen Vorschlag nicht umsetzen, da eine Bonus-Malus-Regelung die bundesdeutsche Verdingungsordnung für Bauleistungen (=VOB) unterlaufen würde.
Zur Erläuterung:
Niederländische Vergabe- und Verdingungsordnungen gelten nicht in der Bundesrepublik Deutschland und sind auch nicht auf geltende Regelungen in der Schleswig-Holsteinischen Vergabeordnung übertragbar.
Die Bonus-Malus-Regelung ist ein reguläres Mittel aus der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Dort wird in § 7 Absatz 6 eine Bonusregelung von bis zu 20 % möglich gemacht, wenn die Planungsleistung eine besondere Kostensenkung ohne Verminderung des vertraglich festgelegten Standards möglich ist. Ein Malus Honorar von bis zu -5% ist möglich, wenn die festgelegten anrechenbaren Kosten überschritten werden. Dieses Bonus-Malus-Honorar kann, muss aber nicht, im Ingenieurvertrag schriftlich festgelegt wer-den.

Bei Straßen- und Hochbauplanungen verzichtet die Verwaltung auf diese Regelungen, da es mit den Baustoffen wie Betonsteinen, Asphalt und Naturschottertragschichten keine Bereiche gibt, die durch Innovative Ideen in den Kosten reduziert werden könnten ohne eine Änderung des Standards zu verursachen.

In der VOB ist für Bauleistungen eine solche Regelung nicht vorgesehen. Dies ist auch Konsequent, da die VOB im Teil B die Ausführung von Bauleistungen regelt und in den §§ 5, 6, 11 speziell auf Ausführungsfristen, Behinderungen und Vertragsstrafen eingeht.

In der VOB wird vorgegeben mit welchen Mitteln Bauzeiten festgelegt werden können und welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Die Abwicklung des Bauvertrages geht grundsätzlich davon aus, dass die Maßnahme so schnell und wirtschaftlich wie möglich abgewickelt wird. Die Bauzeit wird so festgelegt dass die Maßnahme unter perfekten Bedingungen ohne unvorhergesehenes mit idealer Besetzung vor Ort und idealer technischer Ausstattung erfolgen wird.
Danach hat die Baufirma ihre Baustellenorganisation durchzuführen.

Die Baufirma hat nach der VOB jede Baumaßnahme so schnell und wirtschaftlich wie möglich durchzuführen. Ergäbe sich jetzt also eine Möglichkeit für eine Straßenbaufirma eine schnellere Bauweise unter gleicher Wirtschaftlichkeit durchzuführen, hat sie diese eben auch auszuführen. Umgekehrt gerät eine Baufirma aufgrund eigenem Verschulden unter Verzug, muss diese alle Maßnahmen ergreifen die möglich sind um diesen Verzug innerhalb der Bauzeit wieder aufzuholen.

So schreibt der § 6 VOB Teil B in Absatz 6 vor: „Sind die hindernden Umstände von einem Vertragsteil zu vertreten, so hat der andere Teil Anspruch auf Ersatz des Nachweislich entstandenen Schadens, des entgangenen Gewinns, aber nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit…“

Eine Bonus-Malus-Regelung würde dieses von der VOB vorgeschriebene System unterlaufen. Da die zu zahlende Strafe bei der Malus-Regelung nicht mit dem Prinzip des Nachweises des entstandenen Schadens korrespondiert. Gleichzeitig würde die VOB-gerechte Vertragsstrafe mit der Malus-Vertragsstrafe in Einklang zu bringen sein. Was zum Schluss nur eine VOB gerechte Vertragsstrafe ergeben kann.

Zusätzlich würde die Baufirma dem Bauherrn die Möglichkeiten zur schnelleren Bauumsetzung vorenthalten und diese nur gegen die Zahlung des Bonus offen legen. Dabei müsste der Bauherr mit Steuergeldern etwas bezahlen, was nach VOB eigentlich schon inkludiert ist.

Generell ist es durchaus möglich Kosten und/oder Bauzeiten zu sparen. Dies jedoch mit den damit einher gehenden Konsequenzen.

So ist es für eine Baufirma eindeutig wirtschaftlicher, wenn diese entsprechende Freiräume für eigene Entscheidungen erhält. Von diesen Entscheidungen kann auch der Bauherr in Form von Schnelligkeit und Wirtschaftlichkeit profitieren. Dies kann aber nur zu Lasten des normalerweise gesteckten Rahmens erfolgen.

Bei der Festlegung einer Bauzeit wird immer von einer schnellstmöglichen Bauumsetzung unter Einhaltung verschiedener Rahmenbedingungen, wie die Aufrechterhaltung des Verkehrs, die Erreichbarkeit von privaten Anliegerzufahrten, Lärmschutzrechte oder Wirtschaftlichkeit der Umsetzung ausgegangen.

Eine wirtschaftliche Umsetzung ist für eine öffentliche Verwaltung generell Pflicht. Dies mit einem Bonus zu verbinden, der frei gezahlt wird, für eine schnellere Umsetzung, die nach VOB ohnehin erforderlich ist, ist für die öffentliche Hand nicht begründbar.

Für eine Beschleunigung der Arbeiten müsste also erstmal ein gewisser Entscheidungsfrei-raum für die Baufirma geschaffen werden.

Dieser Freiraum ist durch Vorgaben der Verwaltung, zur ständigen Erreichbarkeit von Grundstücken, Einhaltung des Lärmschutzes und Aufrechterhaltung eines größtmöglichen Verkehres innerhalb des Baubereiches, derzeit nicht gegeben. Dieser Freiraum könnte dadurch erreicht werden, dass Schicksal der Fläche in Gänze der Baufirma zu überlassen.
Also erst mit der Möglichmachung eines Freiraumes für die Eigenorganisation einer Baufirma kann das Prinzip für einen Bonus erreichbar werden.

Das fängt damit an, eine Vollsperrung zu ermöglichen damit die Firma ihren eigenen Bauablauf auch so organisieren kann, dass eine Verkürzung der Bauzeit möglich ist und es Ihr frei-gestellt wird, wie die Verkehre zu organisieren sind. Damit würde auch die Erreichbarkeit insbesondere von Gewerbetreibenden evtl. nicht mehr gegeben sein. Wird das Baufeld dadurch so groß, dass z.B. zwei Bagger statt einem eingesetzt werden können, könnte sich eine echte Beschleunigung ergeben.
In Straßenbaustellen, die einen eher länglich schmalen Verlauf haben, ergibt sich diese Möglichkeit jedoch selten. Dieses System würde sich daher eher für Baumaßnahmen auf der „Grünen Wiese“ eignen.

Seitens der Verwaltung wird nicht bestritten, dass es je nach Baufirma und Baustelle unter-schiede in der Abwicklung von Baustellen gibt, oder es manchmal durch Unterbesetzung bei Baustellen zu Bauzeitverzügen kommt. Diese Fälle sind jedoch von der VOB geregelt und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, nicht durch eine zusätzliche Bonus-Malus-Regelung positiv beeinflussbar.

In diesem Zusammenhang ist auch zu erläutern, dass von Seiten der Verwaltung je nach Baumaßnahme eine Abwägung stattfindet, ob es erforderlich ist bei Baufirmen Bauzeitverzüge gemäß VOB zu ahnden oder einer Baufirma etwas Spielraum für eine Eigen-organisation zu lassen. So ist im Bezug auf Hauptverkehrsstraßen eines der Hauptthemen die Bauzeit und ein Spielraum wird seitens der Verwaltung nicht gewährt.

Bei Nebenstraßen allerdings, in denen weniger Nutzungseinschränkungen hin zu nehmen sind, wird unter Berücksichtigung des vorherrschenden Personalmangels, des guten Verhältnisses zur Baufirma und der generellen Schwierigkeit den Baufirmen eindeutiges Verschulden nachzuweisen, ein gewisser Freiraum gewährt. Insbesondere wenn in diesen Bau-stellen alle Grundstücke anfahrbar bleiben.

Nach allem würde mit der Bonus-Malus-Klausel die VOB unterwandert, was im schlimmsten Fall die VOB als Vertragsgrundlage in ihrer Gesamtheit ungültig machen würde

Stellungnahme der Verwaltung

Die Stadt Norderstedt kann rechtlich diesen Vorschlag nicht umsetzen, da eine Bonus-Malus-Regelung die bundesdeutsche Verdingungsordnung für Bauleistungen (=VOB) unterlaufen würde.

Zur Erläuterung:
Niederländische Vergabe- und Verdingungsordnungen gelten nicht in der Bundesrepublik Deutschland und sind auch nicht auf geltende Regelungen in der Schleswig-Holsteinischen Vergabeordnung übertragbar.

Die Bonus-Malus-Regelung ist ein reguläres Mittel aus der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Dort wird in § 7 Absatz 6 eine Bonusregelung von bis zu 20 % möglich gemacht, wenn die Planungsleistung eine besondere Kostensenkung ohne Verminderung des vertraglich festgelegten Standards möglich ist. Ein Malus Honorar von bis zu -5% ist möglich, wenn die festgelegten anrechenbaren Kosten überschritten werden. Dieses Bonus-Malus-Honorar kann, muss aber nicht, im Ingenieurvertrag schriftlich festgelegt wer-den.

Bei Straßen- und Hochbauplanungen verzichtet die Verwaltung auf diese Regelungen, da es mit den Baustoffen wie Betonsteinen, Asphalt und Naturschottertragschichten keine Bereiche gibt, die durch Innovative Ideen in den Kosten reduziert werden könnten ohne eine Änderung des Standards zu verursachen.

In der VOB ist für Bauleistungen eine solche Regelung nicht vorgesehen. Dies ist auch Konsequent, da die VOB im Teil B die Ausführung von Bauleistungen regelt und in den §§ 5, 6, 11 speziell auf Ausführungsfristen, Behinderungen und Vertragsstrafen eingeht.

In der VOB wird vorgegeben mit welchen Mitteln Bauzeiten festgelegt werden können und welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Die Abwicklung des Bauvertrages geht grundsätzlich davon aus, dass die Maßnahme so schnell und wirtschaftlich wie möglich abgewickelt wird. Die Bauzeit wird so festgelegt dass die Maßnahme unter perfekten Bedingungen ohne unvorhergesehenes mit idealer Besetzung vor Ort und idealer technischer Ausstattung erfolgen wird.
Danach hat die Baufirma ihre Baustellenorganisation durchzuführen.

Die Baufirma hat nach der VOB jede Baumaßnahme so schnell und wirtschaftlich wie möglich durchzuführen. Ergäbe sich jetzt also eine Möglichkeit für eine Straßenbaufirma eine schnellere Bauweise unter gleicher Wirtschaftlichkeit durchzuführen, hat sie diese eben auch auszuführen. Umgekehrt gerät eine Baufirma aufgrund eigenem Verschulden unter Verzug, muss diese alle Maßnahmen ergreifen die möglich sind um diesen Verzug innerhalb der Bauzeit wieder aufzuholen.

So schreibt der § 6 VOB Teil B in Absatz 6 vor: „Sind die hindernden Umstände von einem Vertragsteil zu vertreten, so hat der andere Teil Anspruch auf Ersatz des Nachweislich entstandenen Schadens, des entgangenen Gewinns, aber nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit…“

Eine Bonus-Malus-Regelung würde dieses von der VOB vorgeschriebene System unterlaufen. Da die zu zahlende Strafe bei der Malus-Regelung nicht mit dem Prinzip des Nachweises des entstandenen Schadens korrespondiert. Gleichzeitig würde die VOB-gerechte Vertragsstrafe mit der Malus-Vertragsstrafe in Einklang zu bringen sein. Was zum Schluss nur eine VOB gerechte Vertragsstrafe ergeben kann.

Zusätzlich würde die Baufirma dem Bauherrn die Möglichkeiten zur schnelleren Bauumsetzung vorenthalten und diese nur gegen die Zahlung des Bonus offen legen. Dabei müsste der Bauherr mit Steuergeldern etwas bezahlen, was nach VOB eigentlich schon inkludiert ist.

Generell ist es durchaus möglich Kosten und/oder Bauzeiten zu sparen. Dies jedoch mit den damit einher gehenden Konsequenzen.

So ist es für eine Baufirma eindeutig wirtschaftlicher, wenn diese entsprechende Freiräume für eigene Entscheidungen erhält. Von diesen Entscheidungen kann auch der Bauherr in Form von Schnelligkeit und Wirtschaftlichkeit profitieren. Dies kann aber nur zu Lasten des normalerweise gesteckten Rahmens erfolgen.

Bei der Festlegung einer Bauzeit wird immer von einer schnellstmöglichen Bauumsetzung unter Einhaltung verschiedener Rahmenbedingungen, wie die Aufrechterhaltung des Verkehrs, die Erreichbarkeit von privaten Anliegerzufahrten, Lärmschutzrechte oder Wirtschaftlichkeit der Umsetzung ausgegangen.

Eine wirtschaftliche Umsetzung ist für eine öffentliche Verwaltung generell Pflicht. Dies mit einem Bonus zu verbinden, der frei gezahlt wird, für eine schnellere Umsetzung, die nach VOB ohnehin erforderlich ist, ist für die öffentliche Hand nicht begründbar.

Für eine Beschleunigung der Arbeiten müsste also erstmal ein gewisser Entscheidungsfrei-raum für die Baufirma geschaffen werden.

Dieser Freiraum ist durch Vorgaben der Verwaltung, zur ständigen Erreichbarkeit von Grundstücken, Einhaltung des Lärmschutzes und Aufrechterhaltung eines größtmöglichen Verkehres innerhalb des Baubereiches, derzeit nicht gegeben. Dieser Freiraum könnte dadurch erreicht werden, dass Schicksal der Fläche in Gänze der Baufirma zu überlassen.
Also erst mit der Möglichmachung eines Freiraumes für die Eigenorganisation einer Baufirma kann das Prinzip für einen Bonus erreichbar werden.

Das fängt damit an, eine Vollsperrung zu ermöglichen damit die Firma ihren eigenen Bauablauf auch so organisieren kann, dass eine Verkürzung der Bauzeit möglich ist und es Ihr frei-gestellt wird, wie die Verkehre zu organisieren sind. Damit würde auch die Erreichbarkeit insbesondere von Gewerbetreibenden evtl. nicht mehr gegeben sein. Wird das Baufeld dadurch so groß, dass z.B. zwei Bagger statt einem eingesetzt werden können, könnte sich eine echte Beschleunigung ergeben.
In Straßenbaustellen, die einen eher länglich schmalen Verlauf haben, ergibt sich diese Möglichkeit jedoch selten. Dieses System würde sich daher eher für Baumaßnahmen auf der „Grünen Wiese“ eignen.

Seitens der Verwaltung wird nicht bestritten, dass es je nach Baufirma und Baustelle unter-schiede in der Abwicklung von Baustellen gibt, oder es manchmal durch Unterbesetzung bei Baustellen zu Bauzeitverzügen kommt. Diese Fälle sind jedoch von der VOB geregelt und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, nicht durch eine zusätzliche Bonus-Malus-Regelung positiv beeinflussbar.

In diesem Zusammenhang ist auch zu erläutern, dass von Seiten der Verwaltung je nach Baumaßnahme eine Abwägung stattfindet, ob es erforderlich ist bei Baufirmen Bauzeitverzüge gemäß VOB zu ahnden oder einer Baufirma etwas Spielraum für eine Eigen-organisation zu lassen. So ist im Bezug auf Hauptverkehrsstraßen eines der Hauptthemen die Bauzeit und ein Spielraum wird seitens der Verwaltung nicht gewährt.

Bei Nebenstraßen allerdings, in denen weniger Nutzungseinschränkungen hin zu nehmen sind, wird unter Berücksichtigung des vorherrschenden Personalmangels, des guten Verhältnisses zur Baufirma und der generellen Schwierigkeit den Baufirmen eindeutiges Verschulden nachzuweisen, ein gewisser Freiraum gewährt. Insbesondere wenn in diesen Bau-stellen alle Grundstücke anfahrbar bleiben.

Nach allem würde mit der Bonus-Malus-Klausel die VOB unterwandert, was im schlimmsten Fall die VOB als Vertragsgrundlage in ihrer Gesamtheit ungültig machen würde.

wird nicht umgesetzt

2019 | 0,47 | Mehr öffentliche Toiletten einrichten

Mehr öffentliche Toiletten einrichten

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Zusätzliche Themen
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Im Moment ist Norderstedt eher eine Stadt für Autofahrer. Wenn man schnell von A nach B kommt dann ist es vielleicht nicht so schlimm aber wenn man in Norderstedt zu Fuß unterwegs ist gibt es einen großen Mangel an öffentlichen Toiletten.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Es gibt zurzeit in Norderstedt 5 Öffentliche WC-Anlagen und zwar am ZOB Glashütte, ZOB Garstedt, Harksheider Markt, im Stadtpark und am ZOB Norderstedt-Mitte.
Die Schaffung bzw. Installation weiterer öffentlicher WC`s müsste im politischen Raum hinsichtlich der erforderlichen notwenigen Standorte und Investitionen diskutiert und gegebenenfalls beschlossen werden.

Stellungnahme der Verwaltung

Es gibt zurzeit in Norderstedt 5 Öffentliche WC-Anlagen und zwar am ZOB Glashütte, ZOB Garstedt, Harksheider Markt, im Stadtpark und am ZOB Norderstedt-Mitte.

Die Schaffung bzw. Installation weiterer öffentlicher WC`s müsste im politischen Raum hinsichtlich der erforderlichen notwenigen Standorte und Investitionen diskutiert und gegebenenfalls beschlossen werden.

in Planung

2019 | 0,45 | Umweltschulung für Kinder einführen

Umweltschulung für Kinder einführen

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Bildung
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Die Kinder müssen frühzeitig erfahren, dass auch sie einen Beitrag zum Umweltschutz leisten können. Themen wie Mülltrennung, Müllvermeidung, Wiederverwertung und ähnliche Aspekte sollten bereits in KiTas und Grundschulen vermittelt werden.

Hinweise der Verwaltung
wird nicht geprüft

2019 | 0,45 | Anleinpflicht für Hunde im Tangstedter und Rantzauer Forst einführen und kontrollieren

2019 | 0,45 | Bedingungen für Radfahrende verbessern im Bereich Ochsenzoller Kreisverkehr, Langenhorner Chaussee, Ohechaussee

Bedingungen für Radfahrende verbessern im Bereich Ochsenzoller Kreisverkehr, Langenhorner Chaussee, Ohechaussee

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Verkehr, Rad, Fuß
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Vor allem im Bereich Ochsenzoller Kreisverkehr, Langenhorner Chaussee, Ohechaussee die Bedingungen für Radfahrende aus und in Richtung Hamburg verbessern. Der Fahrstuhl (wessen Idee auch immer das war, definitiv Autofahrende) funktioniert andauernd nicht bzw. gerade morgens vor 8 Uhr, wenn die meisten Berufstätigen diesen in Richtung Hamburg/ U Ochsenzoll nutzen wollen würden. Wenn man sein Fahrrad nicht die Treppen hochschleppen möchte oder kann, bleiben einem nur Umwege über mehrere Ampeln und den Schmuggelstieg, in dem man als Radfahrender dann aber auch nur die Fußgänger stört; oder eben auf der falschen Seite fahrenend über die "nächste" Ampel in der Segeberger Chaussee ausweichen muss.

Sowohl aus Sicht als Fußgänger als auch Radfahrender als auch Autofahrender ist der Kreisverkehr sehr unübersichtlich. Immer wieder sieht man an den Übergängen - zum Glück nur - Beinahe-Unfälle, weil die Autofahrenden zu schnell unterwegs sind (Tempo 30? Bodenwellen?) und aufgrund der baulichen Gegebenheiten (Tunnelgeländer im Winter beschlagen, verschmutzt, Sträucher) keine Chance haben, die Fußgänger und Radfahrenden frühzeitig zu sehen.

Zudem, wenn mehr Rad und ÖPNV gefahren werden soll: wo sollen und können dann die Räder sicher und bequem und vor allem ohne beschädigt zu werden, abgeschlossen werden? Betrifft vor allem U Garstedt und U Ochsenzoll, was natürlich Hamburger Gebiet ist, aber von sehr vielen Norderstedtern genutzt wird.

Bitte Bedingungen unter Einbeziehung der "Betroffenen", also aller Verkehrsteilnehmer (nicht nur Autofahrende!), verbessern, vielen Dank!

Hinweise der Verwaltung
wird nicht geprüft

2019 | 0,44 | Radweg Segeberger Chaussee NoMi ausbauen

Radweg Segeberger Chaussee NoMi ausbauen

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Verkehr, Auto, LKW
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Der vorhandene Radweg Richtung Norderstedt-Mitte (NoMi) aus - Glashütte kommend - hinter dem Knick (Poppenbütteler Str.) ist total marode, zugewachsen und zu schmal für Fußgänger und Radfahrer (hier sogar für beide Richtungen). Auf der anderen Seite gibt es kurz hinter der S-H-Str. keinen Radweg mehr. Man muss die Fahrbahn kreuzen. Ausbau auf der rechten Seite Richtung Glashütte ist dringend notwendig.

Nur gute, schnelle Radwege fördern den Umstieg auf`s Rad.

Hinweise der Verwaltung
wird nicht geprüft

2019 | 0,43 | Rad-Parkhaus an U-Bahn-Station Norderstedt-Mitte kostenlos anbieten

2019 | 0,42 | Müllsammelaktion wieder aufleben lassen

Müllsammelaktion wieder aufleben lassen

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Grünflächen
kostenneutral

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Die Aktion des Müllsammelns für ein sauberes Norderstedt wieder aufleben lassen. Vor zig Jahren hatten wir Besuch aus Südeuropa, die waren begeistert, wie sauber es hier war, dieser Zustand hat sich leider nicht gehalten.

Hinweise der Verwaltung
wird nicht geprüft

2019 | 0,41 | Straßenbau - Straßen nutzbar halten

Straßenbau - Straßen nutzbar halten

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Verkehr, Auto, LKW
Ausgabe

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Alle Straßen sind Eigentum der Stadt Norderstedt. Darum ist die Stadt verpflichtet, diese für alle Bürger nutzbar zu erhalten. Einheitlich für Fußgänger, Radfahrer, Rollstuhlfahrer, PKW, LKW, Rettungsfahrzeuge, Müllabfuhr ohne Bürgersteig, ohne Fahrradweg, ohne Parkbuchten für alle Nebenstraßen in Norderstedt. Bitte mit einem Straßenbelag ohne Schlaglochbildung. Alle Bürger wären glücklich, wenn die Stadt dieses ohne Beteiligung der Grundstückseigentümer ausführt.

Hinweise der Verwaltung
wird nicht geprüft

2019 | 0,40 | Festival am See bis 24 Uhr öffnen

Festival am See bis 24 Uhr öffnen

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Kultur, Theater
kostenneutral

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Das Festival am See sollte wieder bis 24 Uhr gehen dürfen. Es gibt andere Veranstaltungen im Stadtpark da geht das doch auch. Warum das der Music Star nicht darf, versteht doch kein Mensch. Eine richtige Lightshow wie früher ist bis 22°° Uhr praktisch unmöglich. Siehe Bild.

Hinweise der Verwaltung
wird nicht geprüft

2019 | 0,39 | Stopp Laubsauger auf öffentlichen Flächen

Stopp Laubsauger auf öffentlichen Flächen

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Grünflächen
kostenneutral

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Stopp sofort für die unerträglichen Laubsauger. Sie machen viel Lärm, töten die restlichen Kleintiere und brauchen viel Energie um sinnlose Arbeit zu tun mit Luftverpestung. Und es muss auch noch bezahlt werden. Zwei arbeiten, einer guckt zu. Die Stadt hat doch Vorbildfunktion.

Hinweise der Verwaltung
wird nicht geprüft