Vignettenpflicht für schnell fahrende Radfahrer auf Sporträdern
Nr. 627 | Pferdemensch |
Da die bereits diskutierte Einführung der Pferdesteuer den juristischen Weg frei machen würde für die Besteuerung von Sportarten, schlage ich vor, weitere - noch gefährlichere - Sportarten zu besteuern, z.B. die Nutzung eines Rennrades als Sportgerät auf öffentlichen Straßen.
Grund: Schnellfahrende Radfahrer missachten häufig die StVO, sind im Straßenverkehr leicht zu übersehen und sind daher besonders unfallgefährdet und verursachen damit Kosten im Gesundheitswesen. Die Vignettenpflicht hätte darüber hinaus den Vorteil einer direkten Identifzierung von "rüpelhaft" verhaltenden Radfahrern vor Ort.
Die Steuereinnahmen könnten darüber hinaus zum Ausbau der Radwege für Nutzung des Rades als Sportgerät genutzt werden (derzeitiger Radwegeausbau verhindert dies und zwingt die Radfahrer auf die gefährliche Straße).
Darüber hinaus ist die Steuerverträglichkeit gegeben, da zumeist finanzstarke Radfahrer echte hochwertige Rennmaschinen benutzen. Eine Steuerermäßigung für Vereine ist aus sozialen Gründen anzustreben und führt zur Bündelung der Sportaktivitäten mit gleichzeitiger Reduzierung von "einzelnen" Radfahrern im Autoverkehr.