Koordinationen von Lichtsignalanlagen können immer nur in eine Fahrtrichtung durchgeführt werden. Folgende Faktoren würden die Koordinationen stören:
• Busbeschleunigung
• Hoher Querungsbedarf von Fußgängern
• Einsatzfahrten der Feuerwehr
Beispielsweise bei der Entwicklung der Steuerung für den Verkehrsknoten Schleswig-Holstein-Straße / Poppenbütteler Straße / Stormarnstraße hat sich herausgestellt, dass aus Gründen der Leistungsfähigkeit an dieser Anlage eine vollverkehrsabhängige Steuerung mit flexiblen Umlaufzeiten erforderlich ist.
In Norderstedt werden zurzeit insgesamt 113 Lichtsignalanlagen betrieben.
Es handelt sich hier um 60 Anlagen an Kreuzungen und T-Einmündungen, sowie 53 Fußgängerlichtsignalanlagen.
Von den insgesamt 113 Lichtsignalanlagen werden in Norderstedt 91 Anlagen nachts abgeschaltet. Dies entspricht einem Anteil von insgesamt 81 %
Lediglich 15 % der Anlagen müssen aus sicherheitstechnischen Gründen nachts durchlaufen. Zu diesen Anlagen gehören Verkehrsknoten wie Ohechaussee / Niendorfer, Segeberger Chaussee / Poppenbütteler Straße, Tangstedter Landstraße / Poppenbütteler Straße und diverse andere Lichtsignalanlagen.
Um die möglichst effektivste Energieeinsparung zu realisieren, laufen 5 Anlagen „halbschlafend“ über Nacht durch und reagieren nur auf Anforderung. Sie machen den restlichen Anteil von 4 % aus. Zu diesen Anlagen gehören Verkehrsknoten wie beispielsweise Lawaetzstr. / Sportanlagen oder Poppenbütteler Straße / Jägerlauf.
Alle diese nicht abgeschalteten Anlagen haben eine entsprechende Unfallentwicklung im abgeschalteten Zustand vorzuweisen gehabt, bevor sie nach Prüfung und Abstimmung mit der Polizei auf durchlaufenden Betrieb umgestellt wurden.
Durch die in den Jahren 2004 und 2005 montierte LED – Technik an vielen Lichtsignalanlagen in Norderstedt wurden die Energiekosten von ca. 77.000 € auf ca. 45.000 € gesenkt. Dies entspricht einer Reduzierung der Kosten von 41 %.
Eine Kostenerhöhung um ca. 8000 € hat die politische Entscheidung, nur noch Ökostrom zu verwenden, bewirkt.
Würde man die eine oder andere Lichtsignalanlage zusätzlich nach eingehender sicherheitstechnischer Prüfung nachts abschalten, so könnte man lediglich bei der ohnehin schon sehr sparsamen LED-Technik ca. 100 – 200 € pro Jahr an Energiekosten einsparen.
Beispielsweise würde die Nachtabschaltung der Anlage Oadby-and-Wigston-Straße / Rathausallee von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr eine Energiekostenreduzierung von 100 € im Jahr bewirken.
Die Maßnahme nachts durchlaufende Anlagen abzuschalten wäre aus sicherheitstechnischen Erwägungen nicht sinnvoll und aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen nicht signifikant.
(Rn. 14 VwV-StVO zu § 37, RILSA Ziff. 1.4)