Durch die Verabschiedung des Hundeshaltungsgesetzes durch den Landtag Schleswig-Holstein gilt nun ein genereller Leinenzwang im Stadtgebiet. Ausnahmen sind per Ortssatzung zu regeln oder festzulegen.
Die Stadt Norderstedt soll in den die Stadt durchziehenden Grünzonen diverse "Hundefreilaufzonen" schaffen, so wie sie schon im Ossenmoorpark und Moorbekpark geplant sind. In diesen abgezäunten Zonen können dann die Hunde von der Leine gelassen werden (siehe auch Zone im "Willy-Brandt-Park). Diese sind auch als solche zu kennzeichnen und in den anderen Teilen der Grünzonen, ab den Schildern "kein Winterdienst", ist ein generellen Leinzwang analog zum Stadtgebiet anordnen.
Da die öffentlichen Wege der Grünzüge auch von vielen Menschen genutzt werden (Schulkindern, Radfahrern, Spaziergängern, Joggern usw.) sollten die von den sonst freilaufenden Hunden latenten Gefahren durch das Führen an der Leine minimiert werden. Zudem ist der Hundeführer in der Nähe des Hundes beim Abkoten und kann das "Geschäft" deshalb auch sofort beseitigen. Die häufigen Verschmutzungen mit Hundekot in den sandigen Spielflächen für Kleinkinder kann dadurch ebenso vermieden werden.