Steuern, Zuweisungen, Umlagen

Die Finanzierung der Aufwendungen der Fachbereiche erfolgt zum Teil durch die direkten Erträge, insbesondere Gebühren und Entgelte. Diese Erträge decken jedoch oft nicht annähernd die Aufwendungen. Die fehlenden Gelder müssen durch Steuereinnahmen, Zuweisungen oder Kredite gedeckt werden.

Neben den eigenen Steuereinnahmen (Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer und Spielgerätesteuer) erhalten die Städte und Gemeinden Anteile an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer. Darüber hinaus erhält die Stadt  allgemeine Zuweisungen und berechnet Zinsen und Säumniszuschläge bei verspäteter Zahlung.

Von den Gewerbesteuereinnahmen ist ein Teil an Bund und Land abzuführen (Gewerbesteuerumlage). Darüber hinaus muss die Stadt eine sogenannte Finanzausgleichsumlage an Land und Kreis zahlen. Die größte Aufwandsposition im gesamten Haushalt ist die an den Kreis Segeberg zu zahlende Kreisumlage. Die entsprechenden Ansätze finden Sie im Interaktiven Haushalt unter „2100 Amt Buchhaltung“ und dort unter „61100 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen“.

Die entsprechenden Ansätze finden Sie im Interaktiven Haushalt unter „2100 Amt Buchhaltung“ und dort unter „61100 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen“

Ansprechpartner

Amt für Finanzen
Jens Rapude
Telefon: 040/535 95 330
E-Mail: Jens.Rapude@norderstedt.de

Zuständiger Fachausschuss
Hauptausschuss

Zahlen des aktuellen Haushaltsplans Norderstedts

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