Stellungnahme der Verwaltung

Dieser Vorschlag kann nicht umgesetzt werden, da die Stadt Norderstedt nicht im Besitz aller dafür notwendigen Flächen ist. Die privaten Eigentümer der zur Realisierung dieser Rad- und Fußwegverbindung zwingend erforderlichen Flächen sind bisher unter keinen Umständen bereit, ihre Grundstücke zu verkaufen.

Da auch ohne diese Wegeverbindung die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht belegbar gefährdet ist, fehlen die Grundvoraussetzungen für ein Grundstücksenteignungsverfahren.