Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen

Norderstedt ist eine lebendige und sich entwickelnde Stadt. Durch die Lage in einer wachsenden Metropolregion gilt es Chancen und Potenziale zu nutzen und gleichzeitig Raum für eine lebenswerte Stadt zu lassen.

Mit der Stadtplanung wird auf unterschiedlichen Ebenen und durch verschiedene Instrumente die nachhaltige Entwicklung der Stadt gesteuert. Zum Beispiel wird überlegt, wo neue Baugebiete für Wohnhäuser oder Flächen für Betriebe geschaffen werden können.

Leistungen

Die Entwicklung der Stadt wird maßgeblich beeinflusst durch

  • Stadtentwicklungsplanung,
  • Rahmenplanung,
  • vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) und
  • verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan),
  • Satzungen nach dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht,
  • Landschaftsplanung,
  • Stadtgestaltung,
  • Besonderes Städtebaurecht,
  • städtebauliche Wettbewerbe sowie durch
  • Fachkonzepte.

Für viele Planungen müssen externe Gutachter und Ingenieurbüros beauftragt werden, zum Beispiel für die

  • Erstellung von Bebauungsplänen für neue oder die Überplanung bestehender Wohn- und Gewerbegebiete,
  • lärmtechnische Untersuchungen,
  • Boden- und Altlastenuntersuchungen,
  • Einzelhandelsgutachten,
  • Verkehrsuntersuchungen sowie die
  • Überprüfung der Umweltauswirkungen von Planungen (sogenanntes Monitoring).

Auch die Anpassung und Umgestaltung öffentlicher Bereiche, insbesondere von Straßenräumen und sogenannten zentralen Standorten steht seit einigen Jahren verstärkt im Mittelpunkt.

Ziele

Die Stadt Norderstedt soll als attraktiver Wohn-, Arbeits- und Freizeitstandort in der Metropolregion erhalten und weiter entwickelt werden. Die Stadtplanung muss aber auch vorbereitet sein, um kurzfristig auf aktuelle Entwicklungen reagieren zu können.

Für die Erstellung und das Monitoring von Bauleitplänen, Vergabe von Planungsaufträgen, Gutachten und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung sind jährlich 665.100 Euro vorgesehen. Einen Teil dieser Aufwendungen erhält die Stadt im Rahmen von städtebaulichen Verträgen zur Kostenerstattungen von privaten Investoren zurück.

Ansprechpartnerin

Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Christine Rimka
Telefon: 040/535 95 211 | Fax: 040/535 95 610
E-Mail: christine.rimka@norderstedt.de

Zuständiger Fachausschuss
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr

Zahlen des aktuellen Haushaltsplans Norderstedts

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