Flüchtlingen Aufgaben gegen Entlohnung zuweisen (wie Grünflächen pflegen)

node metatags
Soziales, Integration
kostenneutral

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Das Thema Unterbringung von Flüchtlingen ist auch an Norderstedt nicht vorbei gegangen. Hier gibt es viele Punkte, an denen man ansetzen kann. Einen möchte ich hier aufgreifen und als Verbesserung vorschlagen, ob es gesetzeskonform realisierbar ist, kann ich nicht beurteilen.

Um den Flüchtlingen eine Möglichkeit zu bieten, sich zu integrieren, muss man ihnen auch etwas anbieten. Man könnte Ihnen Arbeit bei der Stadtpflege gegen Entlohnung anbieten und hier gleich zwei Punkte mit einer Lösung erschlagen. Zum einen haben die Leute dann eine Aufgabe und lungern nicht den ganzen Tag vor ihrer Unterkunft herum und wissen vor lauter Langeweile nicht, was sie den ganzen Tag tun sollen. Wenn sie gegen Entlohnung arbeiten, leben sie nicht nur auf Steuerkosten, sondern tun auch etwas gutes zum Wohle aller.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft

Stellungnahme der Verwaltung

Asylbewerberinnen und Asylbewerber können bereits nach drei Monaten eine Arbeit aufnehmen. Allerdings erfolgt bis zum 15. Monat eine Vorrangprüfung durch die Ausländerbehörde und Arbeitsagentur. In der Regel wird die Genehmigung nur erteilt, wenn der Arbeitsplatz nicht von einem deutschen Staatsbürger (oder einem Bürger eines anderen EU-Mitgliedsstaates) besetzt werden kann. Hierunter fallen vor allem Mangelberufe, zum Beispiel Ingenieure oder Pflegepersonal. In den meisten Fällen, vor allem bei ungelernten Tätigkeiten, wird diese Genehmigung in der Regel nicht erteilt.

wird teilweise umgesetzt

Kommentare

gut gemeint, aber nicht umsetzbar, da das wieder in Konkurrenz mit den Stadtwerken bzw. Garten-
und Landschaftbauern tritt.

gut gemeint, aber nicht umsetzbar, da das wieder in Konkurrenz mit den Stadtwerken bzw. Garten-
und Landschaftbauern tritt.

Ob es gelingen wird, alle hier Schutz suchenden schnell und angemessen zu integrieren, hängt von vielen Faktoren ab. Aber nicht umsonst ist eben nicht gefordert, umgehend mit der eigenen Arbeitskraft seinen Lebensunterhalt zu verdienen, da zum Einen die Forderung aufgestellt werden würde, wer das nicht oder nicht ausreichend tue, wäre nicht willkommen, andererseits können ohne weitere Qualifizierung nur wenige direkt in den Arbeitsprozess eingegliedert werden und sei es für relativ einfache Tätigkeiten. Das Argument mit der Konkurrenz für Firmen/Betriebe halte ich auch nicht für angemessen, da es um mehr als nur um Wirtschaftsinteressen gehen muss.

Solange der Status nicht geklärt ist, gibt es keine Arbeitserlaubnis. Wenn die gegeben wäre, müsste der Mindeslohn gezahlt werden.
Wer jetzt eine gute Berufsausbildung hatte, möchte bestimmt nicht für den Mindeslohn Unkraut zupfen. Wer durch so einen Vorschlag dazu gezwungen wird, irgendwelche Hiwi-Arbeiten auszuführen, tut das möglicherweise nicht mti Hingabe und Verstand. sprich das Arbeitsergebnis ist unzureichend.
Daher gut gemeint, aber nicht umsetzbar.