Anleinpflicht für Kampfhunde einführen oder durchsetzen

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Ordnung, Sicherheit
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Anleinpflicht für Kampfhunde einführen oder besser durchsetzen.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Das Gefahrhundegesetz Schleswig-Holstein (GefHG) beinhaltet Sorgfaltspflichten, die für alle Hundehalter gelten. Hundehalter müssen Gefahren verhindern, auch im Falle der Überlassung eines Hundes. Weiterhin sind allgemeine Anleinpflichten und Mitnahmeverbote (§§ 2, 3 GefHG*) geregelt, spezielle beinhaltet § 17 Abs. 2 Nr. 3 Waldgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landeswaldgesetz - LWaldG*). Angezeigte Verstöße werden im Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren überprüft.

Stellungnahme der Verwaltung

Das Gefahrhundegesetz Schleswig-Holstein (GefHG)  beinhaltet Sorgfaltspflichten, die für alle Hundehalter gelten. Insbesondere für das Halten und Führen von gefährlichen Hunden gelten besondere Pflichten.  Hundehalter müssen Gefahren verhindern, auch im Falle der Überlassung eines Hundes. Weiterhin sind allgemeine Anleinpflichten und Mitnahmeverbote (§§ 2, 3 GefHG*) geregelt. Speziell beinhaltet § 17 Abs. 2 Nr. 3 Waldgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landeswaldgesetz - LWaldG*) ein solches Mitnahmeverbot.  Angezeigte Verstöße werden im Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren überprüft.

Kommentar

Das Gefahrhundegesetz Schleswig-Holstein (GefHG) beinhaltet Sorgfaltspflichten, die für alle Hundehalter gelten. Hundehalter müssen Gefahren verhindern, auch im Falle der Überlassung eines Hundes. Weiterhin sind allgemeine Anleinpflichten und Mitnahmeverbote (§§ 2, 3 GefHG*) geregelt, spezielle beinhaltet § 17 Abs. 2 Nr. 3 Waldgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landeswaldgesetz - LWaldG*). Angezeigte Verstöße werden im Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren überprüft. (Fachamt: Amt 62, Fachausschuss: Hauptausschuss)

wird umgesetzt

Kommentare

Oftmals sind Kampfhunde doch was für Profilneurotiker. Wird man diese Zeitgenossen/-innen mit mehr Kontrolle/Verboten erreichen?

Ein sozusagener "Kampfhund" ist nicht deshalb gefährlich weil er einer bestimmten Rasse entspringt, sondern weil er schlecht erzogen wurde! Auch Dackel, Schäferhunde oder Pudel können agressiv reagieren. Jeder Tierarzt kann diese Stellungnahme bestätigen.
Bitte erst mal informieren, bevor hier solche weitgreifenden Vorschläge gemacht werden.

Die bekannten Übergriffe werden doch von Kampfhunden verübt. Ich habe noch nicht gehört, dass ein Pudel einem Kind das Gesicht zerfleischt hat. Man braucht sich nicht zu informieren, das hört man in den Medien genug. Ich meine Anleinpflicht, Maulkorb für den Hund und Führerschein für den Halter, die mit diesen Arten von Hunden unterwegs sein wollen.

Die Aussage "Man braucht sich nicht zu informieren, das hört man in den Medien genug." spricht für sich ;-)

Es geht also nicht um den Hinweis auf vorhandene Paragraphen, sondern um dieses "besser umsetzen"!