Stadt soll auf Einhaltung des Nachtflugverbots drängen

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Die Stadt soll offiziell darauf drängen, dass das Nachtflugverbot von 23 bis 6 Uhr strikt eingehalten wird.

Der Flughafen versucht, es schrittweise aufzuweichen. Die Nachtzuschläge der Landegebühren sind lächerlich im Vergleich zum Kostenvorteil der Airlines.

Die Lebensqualität und Nachtruhe in weiten Teilen Norderstedts dürfen nicht dem größeren Profit der Airlines und des Airports geopfert werden. Kommerzielle Deals (Parkgebühr, Landesbeteiligung) sollten die Kommune nicht abhalten, hier eine klare Linie zu fahren.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft

Stellungnahme der Verwaltung

Die Stadt Norderstedt setzt sich schon heute im Rahmen ihrer Möglichkeiten für eine gerechtere Verteilung der Start- und Landevorgänge, die Beachtung der An- und Abflugrouten sowie eine strikte Einhaltung des Nachtflugverbots ein.
Politik und hauptamtliche Verwaltung der Stadt sehen die ungleiche Verteilung auf die Start- und Landebahnen, sowie die ständigen Verstöße gegen das Nachtflugverbot als misslich und ungerecht an.

Versuche eine gerechtere Verteilung zu erreichen sind in der Vergangenheit allerdings durchweg gescheitert, da für die Stadt keine Möglichkeit einer direkten Einflussnahme besteht. Verwaltung und Politik versuchen trotzdem bei den zuständigen Stellen und Einrichtungen des Flughafens und der Freien und Hansestadt Hamburg immer wieder eine Verbesserung der Situation für Norderstedt zu erreichen. Ohne eine deutliche Unterstützung des Landes Schleswig-Holstein ist eine direkte Einflussnahme auf die Hamburger Behörden jedoch kaum erreichbar.

Der Hamburger Flughafen erzeugt durch seine innerstädtische Lage erhebliche Konflikte zwischen dem Ruhebedürfnis der Anlieger - insbesondere dem Anspruch auf Nachtruhe - und den Interessen des Wirtschafts- und Arbeitsplatzfaktors Flughafen, die sich aus dem Anspruch unserer Gesellschaft auf Mobilität ergeben.

Der räumlichen Lage des Flughafens wird in der Theorie  bereits heute durch Nachtflugbeschränkungen sowie eine restriktive Handhabung von Ausnahmegenehmigungen Rechnung getragen.

Flugbewegungen dürfen zwischen 6 und 23 Uhr geplant werden. Das bedeutet, in der Zeit zwischen 22 und 23 Uhr – die nach der amtlichen Definition zur Nachtzeit gehört – findet regulärer Flugbetrieb statt. Darüber hinaus dürfen verspätete Linienmaschinen und verspätete Flugzeuge im regelmäßigen Pauschalreiseverkehr noch bis Mitternacht ohne Einzelausnahmegenehmigung starten und landen (sog. Verspätungsregelung).

In der Zeit zwischen Mitternacht und 6 Uhr morgens dürfen außer medizinischen Hilfsflügen und Notfällen nur Flüge mit Einzelausnahmegenehmigung durch die Behörde für Umwelt und Energie starten und landen.
Die Fluglärmschutzkommission beschäftigt sich regelmäßig mit der zunehmenden Aufweichung des Nachtflugverbots.

Auszug aus dem Protokoll der Fluglärmschutzkommission (FLSK) vom 02.12.2016 zu Tagesordnungspunkt 2:
„Die FLSB (Anmerkung: Fluglärmschutzbeauftrage) berichtet, dass im Jahr 2016 besonders viele Verspätungen zu verzeichnen gewesen wären.

Mit Beginn des Winterflugplans hätten offenbar erste Auswirkungen der Pünktlichkeitsoffensive die Anzahl der Verspätungen im November auf einen Tiefststand von 15 Flügen sinken lassen. Sie ergänzt, dass zahlreiche Verspätungen durch wenige Flugverbindungen von bestimmten Airlines verursacht worden wären und sie daher mit diesen Fluggesellschaften Änderungen im Flugplan verabredet hätte, die zukünftig dauerhafte Verbesserungen erwarten ließen.
In der anschließenden kurzen Diskussion weist der Vertreter der FHG (Anmerkung: Flughafen Hamburg GmbH) darauf hin, dass 73% der verspäteten Flüge im November in den ersten 15 Minuten nach 23.00 Uhr eingetroffen seien und kein
Flugzeug nach Mitternacht gelandet wäre. Es sei auch im Interesse der FHG die systematischen Verspätungen auszumerzen. Die Vertreterin der DLH (Anmerkung: Deutsche Lufthansa) ergänzt, dass die Verspätungslage am Flughafen Düsseldorf 2016 vergleichbar gewesen sei und die Gründe dafür sowohl in den Wetterbedingungen wie auch in der Überfüllung des Luftraumes im Mittelmeergebiet zu finden wären.

Der Vertreter der BUE fügt hinzu, dass sich die Luftfahrtgesellschaften auf die Luftraumfülle einstellten und sie in ihren Planungen berücksichtigen müssten, da sonst das Kriterium der Unvermeidbarkeit für Verspätungen nicht geltend gemacht werden könne. Er hoffe jedoch auf Verbesserung durch die steuernde Wirkung der zu erwartenden neuen Entgeltordnung. Der Vorsitzende regt an, das Thema in der 225. FLSK-Sitzung im Februar 2017 zu vertiefen.“

Auszug aus dem Protokoll der Fluglärmschutzkommission (FLSK) vom 24.02.2017 zu Tagesordnungspunkt 2:
„Die FLSB und der Vertreter der FHG berichteten, dass die Anzahl der Verspätungen im Sommer 2016 noch hoch war, in den beiden letzten Monaten des Jahres 2016 aber wieder zurückgegangen ist. Dies kann als Indiz betrachtet werden, dass die Pünktlichkeitsoffensive langsam greift. Die Verspätungen werden oft durch die gleichen Airlines und Flüge verursacht. Hier führen Gespräche der FLSB mit den Airlines zum Bemühen, durch bessere Optimierung des Flugplanes (u.a. Streichen später Flüge oder die Schaffung von mehr Pufferzeiten) oder auch Investitionen in die Flugtechnik (Erhöhung der Flugzeugreserven, Verjüngung der Technik) die Anzahl der Verspätungen in der Zukunft zu senken.

In der anschließenden Diskussion befürchtet ein Vertreter des Bezirkes Nord, dass wegen des zunehmenden Anteils an Low Cost Airlines in Hamburg (deren Bestreben hohe Umlaufzahlen sind), die Anzahl der Verspätungen in den Sommermonaten wieder zunehmen wird und mahnt drastischere Maßnahmen zur Eindämmung der Verspätungszahlen an. Der Vertreter der FHG merkt an, dass durch Flugplanoptimierung und Schaffung von Flugzeugreserven die Verspätungszahl in den letzten Monaten schon zurückgegangen ist und die hohe Verspätungszahl im Sommer auch vielfach durch objektive nachvollziehbare Gründe (z.B. Wetterunbilden, Luftraumverfügbarkeit,…) verursacht wurde.

Ein Vertreter der Airlines betont, dass Hamburg mit der vertraglichen Pünktlichkeitsoffensive schon ein Alleinstellungsmerkmal besitzt und die meisten Verspätungen auch im Zeitraum 23:00 bis 23:15 Uhr auftreten. Ein Vertreter der BVF fordert, dass bei späten Flügen möglichst lärmarme Flugzeuge eingesetzt werden.

Die FLSB hebt hervor, dass 2016 erstmals gegen Airlines mit häufigen Verspätungen auch innerhalb des Zeitraums 23 bis 24 Uhr ordnungsrechtliche Verfahren (Bußgeldverfahren) eingeleitet wurden.

Der Vorsitzende fasst zusammen, dass zunehmend eine Aufgeschlossenheit der Airlines dafür zu erkennen ist, durch strukturelle Veränderungen der Flugplanung Verspätungen in der Zukunft zu reduzieren.“

(siehe auch Stellungnahme zu Vorschlag 1275)

wird teilweise umgesetzt

Kommentare

Es ist nicht immer sinnvoll alles zu verbieten. Man sollte die Nachtzuschläge *drastisch* erhöhen. So kann die Airline entscheiden ob Ihnen dieser Zuschlag wert ist oder nicht. Die zusätzlich eingenommenen Gelder sollten in Erholung und Lärmschutz fließen.