Fußgänger- und Radfahrertunnel am Ochsenzollkreisel mit einer Rampe versehen

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Verkehr, Rad, Fuß
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Thema: Kreisel am Ochsenzoll. Der Fußgänger- und Radfahrertunnel soll auf der Südseite dringendst mit einer Rampe versehen werden.

Begründung: Der jetzige Zustand mit dem oft nicht funktionierenden Fahrstuhl ist unzumutbar, der Treppenaufgang für Mütter und Väter mit Kinderwagen, ältere Menschen mit Rollatoren oder auch Fahrrädern vielfach ohne Hilfe nicht möglich.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft

Stellungnahme der Verwaltung

Das – im Zusammenhang mit der Gesamtbaumaßnahme „Ausbau der B 432 / Knoten Ochsenzoll“ errichtete – Unterführungsbauwerk für Fußgänger und Radfahrer ist noch nicht abschließend fertig gestellt. Seit Verkehrsfreigabe dieses Bauwerkes befinden sich dort zwei Treppenanlagen und eine Rampe. Zusätzlich wurden neben den beiden Tunneleingängen zwei Fahrstuhlanlagen zum Transport mobilitäts-beeinträchtigter Menschen und zur Beförderung von schweren oder sperrigen Gütern errichtet. Beide Aufzugskabinen sind derartig groß bemessen, dass in ihnen komfortabel Rollatoren, Rollstühle, Kinderwagen oder auch Fahrräder Platz finden.

Die Langenhorner Chaussee und die Schleswig-Holstein-Straße können seit Fertigstellung des Kreisverkehrsplatzes oberirdisch von Fußgängern und Radfahrern sicher und komfortabel überquert werden. Dort wurden Zebratreifen markiert.

Zusätzlich wurde in der Segeberger Chaussee eine Bedarfslichtsignalanlage hergestellt.
Insofern wurde diese Verkehrsanlage sehr angemessen und benutzerfreundlich ausgestaltet. Im Vergleich dazu befinden sich zum Beispiel an der Fußgängerunterführung in der Poppenbütteler Straße weder Rampen noch Fahrstühle.

Dennoch ist es richtig, dass ursprünglich eine zweite Rampe im Bereich der nördlichen Treppenanlage vorgesehen war. Dieses Bauwerk konnte leider bisher nicht endgültig hergestellt werden, weil der nördlich angrenzende, private Grundstückseigentümer nicht zum Verkauf einer dafür zwingend erforderlichen Teilfläche bereit war oder bis heute nicht ist.

Inzwischen steht das gesamte nördlich angrenzende Grundstück zum Verkauf und in diesem Zusammenhang wird die Stadt Norderstedt versuchen (im Zuge eines möglichen Eigentümerwechsels), die Restfläche zu erwerben.

Bis dahin kann die zweite Rampe nicht realisiert werden, zumal eine private Enteignung im Zuge des Planfeststellungsverfahrens ausgeschlossen wurde.

in Planung

Kommentare

Alle Bürgerinnen und Bürger, die wegen des defekten Aufzuges vor der steilen Treppe standen, werden es Ihnen ewig danken!

Fand ich auch schonmal suboptimal, aber passieren so viele Menschen diese Stelle?