Jugendamt

Das Jugendamt der Stadt Norderstedt organisiert und fördert die Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie die Jugendarbeit.

Leistungen

Das Jugendamt ist die zentrale Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche und Familien. Eltern haben Anspruch auf Hilfe zur Erziehung ihres Kindes. Die Stadt ist Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Sie kann dazu auch mit freien Trägern, Verbänden, Vereinen und Selbsthilfegruppen zusammen arbeiten, behält aber die Gesamtverantwortung. Das Jugendamt ist zuständig für die Kinder- und Jugendhilfe wie zum Beispiel:

  • Allgemeine Beratung und Familienförderung
  • Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung / Scheidung und bei der Ausübung der Personensorge
  • Hilfen zur Erziehung - ambulant in der Familie, teilstationär und stationär
  • Eingliederungshilfe für seelisch behinderte oder von seelischer Behinderung bedrohter Kinder und Jugendliche
  • Hilfen für junge Volljährige

Das Jugendamt muss das Kindeswohl sichern sowie Kinder und Jugendliche vor Gefahren schützen. Es soll präventiv wirken und muss einschreiten, wenn es von Gefährdungen des Kindeswohls erfährt, zum Beispiel Vernachlässigungen, körperliche, psychische oder sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche.

Das Jugendamt vertritt die Interessen der Kinder und Jugendlichen in familien- und kindschafts-rechtlichen Angelegenheiten sowie in Jugendgerichtsverfahren. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Unterstützung bei der Feststellung der Vaterschaft und bei der Geltendmachung von Ansprüchen auf Unterhalt
  • Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht, zum Beispiel bei der Regelung der elterlichen Sorge oder des Umgangsrechts
  • Führung von Beistandschaften, Amtspflegschaften und Vormundschaften, wenn hierfür geeignete Einzelpersonen nicht zur Verfügung stehen
  • Mitwirkung in Verfahren vor dem Jugendgericht, in denen Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden geahndet werden sollen.

Schließlich übernimmt das Jugendamt den Erstkontakt bei Meldungen über ältere Menschen, die in ihrer Wohnung nicht mehr alleine zurecht kommen, um weitergehende Hilfen zu vermitteln.

Jugendarbeit

Die Jugendarbeit umfasst die außerschulische Jugendbildung, die Kinder- und Jugenderholung und die Förderung der ehrenamtlichen Jugendarbeit. Hierzu zählen

  • die Unterstützung der Arbeit der Jugendverbände
  • die Aus- und Fortbildung der Jugendleitenden, einschließlich der Gewährung von Aufwandsentschädigungen,
  • die Gestaltung der jährlichen Aktion Ferienpass,
  • die Förderung von Ferienfahrten,
  • die Betreuung des Kinder- und Jugendbeirates und von Beteiligungsprojekten für Kinder und Jugendliche.

Einrichtungen der Jugendarbeit

Die Stadt Norderstedt finanziert vier Jugendhäuser, die Schulsozialarbeit an den Grund- und weiterführenden Schulen, die Koordinierung der Offenen Ganztagsschule, drei betreute Spielplätze und ein Spielmobil in eigener Verantwortung. Ferner werden Mittel für die Gestaltung von Kinderspielplätzen bereitgestellt.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Jugendamt
E-Mail: jugendamt@norderstedt.de

Ulrike Bülter
Telefon: 040/535 95 410
E-Mail: Ulrike.buelter@norderstedt.de

Zuständiger Fachausschuss
Jugendhilfeausschuss

Zahlen des aktuellen Haushaltsplans Norderstedts

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