Solardächer auf allen öffentlichen Gebäuden anbringen

node metatags
Energie
Spar-Investition

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Auf allen öffentlichen Gebäuden sollten, soweit es bautechnisch machbar ist, Solaranlagen für Warmwasser und Photovoltaik aufgestellt werden. Damit kann der Energiebedarf der jeweiligen Einrichtung zumindest in Teilen abgedeckt werden und die Kosten für Warmwasseraufbereitung und Strom bei den öffentlichen Einrichtungen reduziert werden.

Und die Stadt zeigt sich als Vorbild für die Bürger.

Hinweise der Verwaltung
wird geprüft
Hinweise der Redaktion: 

Im Jahr 2000 wurde von der Stadtvertretung beschlossen, jährlich eine Solaranlage zu erstellen. Dieses Ziel wurde ambitioniert angegangen, jedoch wurden einige Planungen aus unterschiedlichen Gründen (bauliche Problematik, negative Wirtschaftlichkeitsberechnung, geänderte Haushaltsplanungen…) geschoben oder verworfen. Zudem kam im Bereich der PV- Anlagen rechtliche Unsicherheit auf. Dies betraf zum einen die steuerlichen Konsequenzen, zum anderen trat die öffentliche Hand, durch die Einnahmen aus der Einspeisevergütung, als Betreiber in „Konkurrenz“ zur privaten Wirtschaft. Auch ein zwischenzeitlicher Versuch Anlagen über private Betreiber bei den Liegenschaften installieren zu lassen führte am Ende nur teilweise zum Erfolg. Hier gab es häufig keinen Konsens bei den vertraglichen Verhandlungen.
Nichts desto trotz wird weiterhin bei Neu- und Anbauten sowie bei Sanierungen immer auch die Installation einer Solaranlage auf Sinn und Machbarkeit geprüft. Hierbei ist die Stadt auch immer bemüht, ihre Vorbildfunktion wahrzunehmen.
Insbesondere bei den Schulen gibt es jedoch die Problematik, dass die Machbarkeit/ der Sinn durch die Nutzungszeiten (z. B. Ferien) häufig nicht gegeben ist.
Jeder Euro der Stadt bzw. der Bürger kann nur einmal ausgegeben werden. Daher ist bei Investitionen in die CO2-Minderung bzw. energetische Optimierung der Liegenschaften immer die beste/ nachhaltigste Variante zu wählen. In der Gesamtbetrachtung einer Liegenschaft führt dies auch zu anderen Ergebnissen als den angesprochenen Solaranlagen.
Beispiele: Dämmmaßnahmen(Dach, Fassade, Fenster), Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, LED- Beleuchtung, Wärmepumpen…

Anhang:
Liegenschaften der Stadt Norderstedt mit Solaranlagen

Vorhandene Solaranlagen in den Liegenschaften der Stadt Norderstedt:
Ort Art Leistung / Größe Baujahr
OGGS Friedrichgabe Thermie ca. 60 m² 1998
SZ- Süd PV ca. 1 kWp 2001
SZ- Nord PV ca. 30 kWp 2002
Willy- Brandt- Schule PV 5,62 kWp 2002
Jugendlandheim Lemkenhafen Thermie ca. 25 m² 2001/2002
Jugendlandheim Lemkenhafen PV ca. 15 kWp 2001-…
(Diese Anlage wurde sukzessive erweitert; daher keine genauere Baujahrangabe)
Gymn. Harksheide PV ca. 5 kW 2009
Gymn. Harksheide Thermie ca. 23 m² 2011
Bauhof PV 7,2 kWp 2012
Rathaus- Fahrradparkhaus PV 13 kWp 2015
Bauhof PV 36 kWp 2015
11x Not- / Asylunterkünfte Thermie je ca.6 m² 2015/ 2016

Stellungnahme der Verwaltung

Im Jahr 2000 wurde von der Stadtvertretung beschlossen, jährlich eine Solaranlage zu erstellen. Dieses Ziel wurde ambitioniert angegangen, jedoch wurden einige Planungen aus unterschiedlichen Gründen (bauliche Problematik, negative Wirtschaftlichkeitsberechnung, geänderte Haushaltsplanungen…) geschoben oder verworfen. Zudem kam im Bereich der PV- Anlagen rechtliche Unsicherheit auf. Dies betraf zum einen die steuerlichen Konsequenzen, zum anderen trat die öffentliche Hand, durch die Einnahmen aus der Einspeisevergütung, als Betreiber in „Konkurrenz“ zur privaten Wirtschaft. Auch ein zwischenzeitlicher Versuch Anlagen über private Betreiber bei den Liegenschaften installieren zu lassen, führte am Ende nur teilweise zum Erfolg. Hier gab es häufig keinen Konsens bei den vertraglichen Verhandlungen.

Nichts desto trotz wird weiterhin bei Neu- und Anbauten sowie bei Sanierungen immer auch die Installation einer Solaranlage auf Sinn und Machbarkeit geprüft. Hierbei ist die Stadt auch immer bemüht, ihre Vorbildfunktion wahrzunehmen. Insbesondere bei den Schulen gibt es jedoch die Problematik, dass die Machbarkeit/ der Sinn durch die Nutzungszeiten (z. B. Ferien) häufig nicht gegeben ist.

Jeder Euro der Stadt bzw. der Bürger kann nur einmal ausgegeben werden. Daher ist bei Investitionen in die CO2-Minderung bzw. energetische Optimierung der Liegenschaften immer die beste/ nachhaltigste Variante zu wählen. In der Gesamtbetrachtung einer Liegenschaft führt dies auch zu anderen Ergebnissen als den angesprochenen Solaranlagen.
Beispiele: Dämmmaßnahmen(Dach, Fassade, Fenster), Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, LED- Beleuchtung, Wärmepumpen…

Anhang:
Liegenschaften der Stadt Norderstedt mit Solaranlagen

Vorhandene Solaranlagen in den Liegenschaften der Stadt Norderstedt:
Ort Art Leistung / Größe Baujahr
OGGS Friedrichgabe Thermie ca. 60 m² 1998
SZ- Süd PV ca. 1 kWp 2001
SZ- Nord PV ca. 30 kWp 2002
Willy- Brandt- Schule PV 5,62 kWp 2002
Jugendlandheim Lemkenhafen Thermie ca. 25 m² 2001/2002
Jugendlandheim Lemkenhafen PV ca. 15 kWp 2001-…
(Diese Anlage wurde sukzessive erweitert; daher keine genauere Baujahrangabe)
Gymn. Harksheide PV ca. 5 kW 2009
Gymn. Harksheide Thermie ca. 23 m² 2011
Bauhof PV 7,2 kWp 2012
Rathaus- Fahrradparkhaus PV 13 kWp 2015
Bauhof PV 36 kWp 2015
11x Not- / Asylunterkünfte Thermie je ca.6 m² 2015/ 2016

wird nicht umgesetzt

Kommentare

Das ist absolut richtig und schon längst überfällig. Die Solaranlage auf dem Dach des "Radhauses" (Fahrradparkhaus) wurde durch die GEEN GruppeErneuerbareEnergieNorderstedt im Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr vorgeschlagen. Ich nehme einmal an, dass diese Anlage sonst nie gebaut worden wäre. Der StadtwerkeErweiterungsbau erhält auch eine Photovoltaikanlage wie auch das zukünftige Bildungshaus in Garstedt. Gut so.