Stellungnahme der Verwaltung

Um den Schadstoffausstoß und den nächtlichen Lärm zu mindern, werden von den 109 Ampeln in Norderstedt 95 abgeschaltet. In der Regel sind die Ampeln von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr abgeschaltet.

Ausnahmen sind Ampeln im Bereich von Gewerbegebieten, die teilweise schon um 05.00 Uhr in Betrieb gehen und einige Anlagen, die bereits um 21.00 Uhr abgeschaltet werden.

Insgesamt 15 Ampeln werden in Norderstedt auch nachts betrieben. Dies ist nötig, da an diesen Kreuzungen ohne Ampeln mehr Unfälle passieren. Betroffen sind hier Ampeln auf der Ulzburger Straße, der Segeberger Chaussee, der Ohechaussee, der Rathausallee, der Schleswig-Holstein-Straße und der Poppenbütteler Straße.

Die Anlagen stehen zum Beispiel auf der Ulzburger Straße auf Grün für die Hauptrichtung.  Ein Anhalten auf dieser Straße ist nur dann erforderlich, wenn die Nebenrichtung Grün anfordert, oder wenn Fußgänger oder Radfahrer den Anforderungstaster betätigen, um die Ulzburger Straße zu queren.

Würden sich die Fußgängerampeln automatisch abschalten und per Anforderungstaste wieder in Betrieb genommen, würden sich die Wartezeiten für Fußgänger und Radfahrer erheblich verlängern. Denn abgeschaltete Ampeln müssen erst über ein sogenanntes Einschaltprogramm wieder in Betrieb genommen werden.

Mögliche Energieeinsparungen durch Abschaltungen von Fußgängerampeln sind gering, da in Norderstedt fast flächendeckend energiesparende LED-Lampen montiert wurden. (Fachamt: Amt 62, Fachausschuss: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr)

Lichtzeichenanlagen (Ampeln) bei wenig Verkehr abschalten

Thema: 
Verkehr, Auto, LKW
Wirkung: 
Sparidee

Bei Kreuzungen mit Ampeln sollte sehr kritisch überprüft werden, ob nicht zu sehr verkehrsruhigen Zeiten die Ampeln abgeschaltet werden können.

Auch bei Fußgängerampeln, die längere Zeit nicht betätigt wurden,sollte die Anlage automatisch abgeschaltet werden.