Stellungnahme der Verwaltung

Bei den Bedenken gegenüber der Praxis der Stadtwerke, Weihnachtsgeschenke an Mitglieder ihrer Kontrollgremien zu verteilen, könne den Verdacht von Vorteilsannahme und umgekehrt das Handlungsmotiv einer Entscheidungsbeeinflussung begründen, scheinen einige Missverständnisse vorzuliegen.

Erstens handelt es sich nicht um ein Kunden-Lieferantenverhältnis, bei dem ein staatlicher Amtsträger in seinen wirtschaftlichen Kauf- oder Verkaufsentscheidungen beeinflusst werden könnte oder um Zuwendungen, die ein Unternehmen im Rahmen seiner Lobbyarbeit an Vertreter der Politik in ihrer Funktion als Gesetzgeber gibt, sondern um Geschenke innerhalb der Strukturen ein und desselben Unternehmens (Geschäftsführung an Mitglieder des Kontrollgremiums).

Zweitens liegen die verteilten Geschenke bezüglich ihres Wertes klar innerhalb eines sogenannten sozialadäquaten Rahmens (der deutlich unter den im Vorschlag Nr. 119 genannten Werten liegt), was sich auch eindeutig nachprüfen lässt. Schließlich gibt es, gerade weil die Stadtwerke ein zu hundert Prozent in kommunalem Eigentum befindliches Unternehmen sind, eine vorgeschriebene jährliche Prüfung der „Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung“, die in dieser Hinsicht noch nie zu Beanstandungen geführt hat.

Es hat im Übrigen auch anlässlich der Einladungen zur Weihnachtsfeier im Jahr 2008 eine durch Norderstedter Politiker initiierte und unter Beteiligung aller Parteien geführte Reflektion der Praxis der Weihnachtsgeschenke gegeben. Der sensible Umgang mit diesem Thema ist also gegeben.

Stadtwerke: Zurückhaltung bei Weihnachtsgeschenken

Thema: 
Zusätzliche Themen
Wirkung: 
Sparidee

Die Stadtwerke verteilen zur Weihnachtsfeier an rund 75 geladene Gäste (Stadtvertreter, Ausschussmitglieder und so weiter) aus meiner Sicht unverhältnismäßig große Weihnachtsgeschenke (Verkaufspreis geschätzt 50 bis 100 €).

Diese Praxis sollte sofort eingestellt werden!

Das bringt zwar wenig für die Stadtkasse aber viel für die Moral!