Stellungnahme der Verwaltung

Im Regelfall werden Hundehalter an den Eingängen in ein Naturschutzgebiet oder ein Waldgebiet auf geltende Anleinpflichten nach dem LWaldG hingewiesen. Ist dies nicht über öffentlich aufgestellte Schilder an den Ein- und Ausgängen bekanntgemacht, ist von einer stillschweigenden Zustimmung der waldbesitzenden Person auszugehen.

Ordnungswidrig im Sinne des § 38 Abs. 2 LWaldG handelt derjenige, der ohne Zustimmung der waldbesitzenden Person nicht angeleinte Hunde mitführt. Die zuständige Ahndungsbehörde ist der Kreis Segeberg, Fachdienst Ordnung, E-Mail: ordnung@Kreis-Segeberg.de.

Derzeit gibt es Überlegungen im Rahmen eines städtischen Ordnungsdienstes verstärkt Kontrollen zu ermöglichen.

Anleinpflicht für Hunde im Wald kontrollieren

Thema: 
Ordnung, Sicherheit
Wirkung: 
Einnahme

Anleinpflicht für Hunde im Wald kontrollieren und gegebenenfalls ein Bußgeld verhängen, da es sich hier per Waldgesetz um eine Ordnungswidrigkeit handelt.