Stellungnahme der Verwaltung

Asylbewerberinnen und Asylbewerber können bereits nach drei Monaten eine Arbeit aufnehmen. Allerdings erfolgt bis zum 15. Monat eine Vorrangprüfung durch die Ausländerbehörde und Arbeitsagentur. In der Regel wird die Genehmigung nur erteilt, wenn der Arbeitsplatz nicht von einem deutschen Staatsbürger (oder einem Bürger eines anderen EU-Mitgliedsstaates) besetzt werden kann. Hierunter fallen vor allem Mangelberufe, zum Beispiel Ingenieure oder Pflegepersonal. In den meisten Fällen, vor allem bei ungelernten Tätigkeiten, wird diese Genehmigung in der Regel nicht erteilt.

Flüchtlingen Aufgaben gegen Entlohnung zuweisen (wie Grünflächen pflegen)

Thema: 
Soziales, Integration
Wirkung: 
kostenneutral

Das Thema Unterbringung von Flüchtlingen ist auch an Norderstedt nicht vorbei gegangen. Hier gibt es viele Punkte, an denen man ansetzen kann. Einen möchte ich hier aufgreifen und als Verbesserung vorschlagen, ob es gesetzeskonform realisierbar ist, kann ich nicht beurteilen.

Um den Flüchtlingen eine Möglichkeit zu bieten, sich zu integrieren, muss man ihnen auch etwas anbieten. Man könnte Ihnen Arbeit bei der Stadtpflege gegen Entlohnung anbieten und hier gleich zwei Punkte mit einer Lösung erschlagen. Zum einen haben die Leute dann eine Aufgabe und lungern nicht den ganzen Tag vor ihrer Unterkunft herum und wissen vor lauter Langeweile nicht, was sie den ganzen Tag tun sollen. Wenn sie gegen Entlohnung arbeiten, leben sie nicht nur auf Steuerkosten, sondern tun auch etwas gutes zum Wohle aller.