Stellungnahme der Verwaltung

Die Landesbauordnung (§ 52 LBO) sieht vor, dass in der Regel bei Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen in einem Geschoss barrierefrei erreichbar und rollstuhl-gerecht ausgebaut sein müssen. Damit ist sicher gestellt, dass zumindest bei Neubauvorhaben ausreichend Wohnungen errichtet werden, die von Menschen mit Beeinträchtigungen bewohnt werden können.

Um die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zu forcieren, hat die Stadtvertretung im Jahr 2013 beschlossen, dass in Neubaugebieten bei Errichtung von Geschosswohnungen 30 Prozent der Geschossflächen für den sozial geförderten Wohnungsbau genutzt werden sollen. Darüber hinaus konnte auch in verschiedenen Sanierungsvorhaben eine erneute Förderung erreicht werden, so dass eine erneute Mietpreisbindung den kostengünstigen Wohnraum für weitere zehn Jahre sichert. So konnten in diesem Jahr 175 Wohnungen wieder in die Förderung gebracht werden. Weitere 106 Wohnungen sind im Bau und werden 2016 fertig gestellt. Weitere 168 Wohnungen sind für die nächsten Jahre in Planung.

Barrierefreie und bezahlbare Wohnungen schaffen

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Es müssen mehr barrierefreie und vor allem bezahlbare Wohnungen für ältere Menschen, aber auch für behinderte Bürger gebaut werden.