Stellungnahme der Verwaltung

Hundehalter oder Hundeführer, die die Hinterlassenschaften Ihres Hundes nicht beseitigen, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann nach dem Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein mit einer Geldbuße bis zu 511 € geahndet werden. In der Regel wird aber zunächst ein Verwarngeld von bis zu 50 € ausgesprochen. Im Wiederholungsfall fällt die Geldbuße deutlich höher aus.

Gleichwohl sind Kontrollen schwierig, weil sie für eine Ahndung als Ordnungswidrigkeit aufwendig und durch die personellen Möglichkeiten begrenzt sind. Konkrete Vorfälle oder Verstöße können aber auch beim Fachbereich Allgemeine Ordnungsaufgaben zur Anzeige gebracht werden und werden von dort entsprechend verfolgt.

Über die Internetseite der Stadt Norderstedt können weitere Informationen zur Hundehaltung und Verunreinigung von Straßen abgerufen werden.

Derzeit gibt es Überlegungen im Rahmen eines städtischen Ordnungsdienstes verstärkt Kontrollen zu ermöglichen.