Öffentliche Sicherheit

Für Sicherheit im Bereich der Stadt Norderstedt sorgen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Amt für Ordnung und Bauaufsicht.

Leistungen und Aufgaben

Innerhalb des Amtes für Ordnung und Bauaufsicht sind die Leistungen und Aufgaben auf drei zugeordnete Fachbereiche verteilt.

Fachbereich 621 – Allgemeine Ordnungsaufgaben

Der Fachbereich Allgemeine Ordnungsaufgaben ist zuständig für

  • gewerberechtliche Angelegenheiten wie zum Beispiel:
    • Gewerbean-, -um- und -abmeldungen
    • Erlaubniserteilung für zum Beispiel Gaststätten und Spielhallen
    • Bekämpfung von Schwarzarbeit
    • Ahndung von gewerberechtlichen Verstößen im Ordnungswidrigkeitenverfahren
  • die Überwachung des ruhenden Verkehrs
  • die Überwachung des fließenden Verkehrs aus Gründen des Lärmschutzes und der Rotlichtüberwachung
  • Annahme und Verwahrung von Fundsachen
  • Begleitung von (Groß-)Veranstaltungen
    • bei sicherheitsrelevanten Fragestellungen
    • in Form von Festsetzung von Messen und Märkten
  • die Überwachung des Sonn- und Feiertagsrechtes
  • allgemeine Gefahrenabwehr
    • bei Gefahren für Leib, Leben und Gesundheit
    • im Rahmen von tierschutzrechtlichen Fragestellungen (zum Beispiel auch Gefahrhunde)
    • zum Beispiel durch Bestattung von Amts wegen
  • die Durchführung aller Wahlen (wie z.B. Europa- und Bundestagswahlen, Landtags- und Kommunalwahlen)
  • und vieles mehr

In vielen der vorgenannten Fälle kommt es zwischen dem Fachbereich Allgemeine Ordnungsaufgaben und anderen Sicherheitsbehörden wie Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst zu einer engen Zusammenarbeit.

Fachbereich 622 – Bauaufsicht

Der Fachbereich Bauaufsicht kümmert sich um viele Angelegenheiten rund um die Themen Bauen und Gebäude. Unter anderem fällt in diesen Bereich

  • die Bauberatung zu konkreten Vorhaben
  • die Stellungnahme in Verfahren anderer Behörden ( z.B. nach dem Bundesimmissionsgesetz)
  • die Erteilung von Baugenehmigungen
    • bei z.B. Errichtung, Änderung oder Abbruch von baulichen Anlagen oder Werbeanlagen
    • Bauzustandsbesichtigungen je nach Erfordernis
  • Entscheidungen über Abweichungen von baurechtlichen Vorschriften oder von Ausnahmen und Befreiungen von planungsrechtlichen Vorschriften
  • die anlassbezogene Prüfung von Sonderbauten wie zum Beispiel Versammlungsstätten, Schulen, Großgaragen
  • Abnahme der sogenannten „Fliegenden Bauten“ wie Zelte für Veranstaltungen
  • der vorbeugende Brandschutz
  • die Vergabe von Hausnummern
  • die Bearbeitung und Eintragung von Baulasten in das Baulastenverzeichnis sowie die Erteilung von Auskünften aus diesem Verzeichnis
  • die Registratur (Archivierung der bauaufsichtlichen Genehmigungen nach Straße und Hausnummer)
  • die  Verfolgung  von zum Beispiel Schwarzbauten oder Baumängeln im Rahmen von ordnungsbehördlichen Maßnahmen
  • die Ahndung von baurechtlichen Verstößen im Rahmen von Ordnungswidrigkeitenverfahren

Die Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde nach Landesbauordnung wurden der Stadt Norderstedt (wie anderen amtsfreien Städten und Gemeinden auch) durch eine Landesverordnung übertragen.

Fachbereich 623 – Verkehrsaufsicht und Beiträge

In die Zuständigkeit des Fachbereiches Verkehrsaufsicht und Beiträge fallen Aufgaben wie zum Beispiel

  • Vermessungstätigkeiten
  • die Einrichtung der Baustellen-Sicherung im Einzelfall oder als Sammelgenehmigung
  • die Erteilung von Parkausweisen
    • für Schwerbehinderte als Parkerleichterung oder
    • als Bewohnerparkberechtigungen in bestimmten Gebieten
  • die allgemeine Lenkung der Verkehrsströme in Norderstedt
    • über die Errichtung von Verkehrszeichen und –einrichtungen (allgemein oder anlassbezogen bei zum Beispiel Veranstaltungen)
    • durch Einsatz des Verkehrsrechners zur Steuerung der Lichtsignalanlagen („Ampeln“), allgemein oder verkehrsabhängig („Bedarfsampeln“)
    • durch Implementierung der Busbeschleunigung
    • die Auswertung der Unfalltypensteckkarte in Zusammenarbeit mit der Polizei Norderstedt
  • Erhebung von Beiträgen bei der Erschließung oder dem Ausbau von Straßen und Wegen
  • Widmung von Straßen
  • Abschluss von Erschließungsverträgen zur Herstellung neuer Erschließungsanlagen

Ziele

Die öffentliche Sicherheit soll erhalten und Gefahren sollen abgewehrt werden. Die Sicherheit im fließenden und ruhenden Verkehr soll erhöht werden.

Ansprechpartner

Amt für Ordnung und Bauaufsicht
Herr Müller-Baran
Telefon: 040/535 95 133
Fax: 040/535 95 637
E-Mail: ruediger.mueller-baran@norderstedt.de

Zuständiger Fachausschuss

Hauptausschuss sowie Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr

Zahlen des aktuellen Haushaltsplans Norderstedts

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